Überprüfung der Künstlersozialabgabe mit einigem Widerstand
„Wir alle brauchen kreative Leistungen. Die Kreativen brauchen die Künstlersozialkasse.“ Unter diesem Slogan startet die Künstlersozialkasse (KSK) eine Werbe- und Aufklärungskampagne. Das scheint bitter nötig. Denn seit der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes gibt es immer wieder Angriffe auf die Künstlersozialabgabe – und nicht selten versuchen Auftraggeber zu tricksen, indem sie Selbstständige drängen, falsche Rechnungen auszustellen oder ihren Unternehmensstatus zu ändern.
Doch von vorn: Im Sommer 2007 wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz reformiert. Ein Kern der Novelle: Verstärkte Stichprobenkontrollen unter den Versicherten. Geprüft wird etwa, welche Einkommen aus (versicherungsfähigen) künstlerischen oder publizistischen und welche aus (nicht versicherungsfähigen) sonstigen selbstständigen Arbeiten in den letzten vier Kalenderjahren tatsächlich erzielt wurden. „Unternehmen“ ohne Arbeitnehmer – also auch die Versicherten – werden voraussichtlich auch daraufhin intensiver geprüft, ob sie selbst „nicht nur gelegentlich“ als Auftraggeber fungieren.
Überraschender Mehraufwand
Ein zweiter Kern: Aufspüren von Verwertern, die ihrer Abgabepflicht nicht nachgekommen sind. Dagegen versuchen Unternehmerverbände mit zum Teil kruden Argumenten mobil zu machen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag etwa verlautbarte im Dezember, die Künstlersozialabgabe sei „allein deshalb nicht auf so großen Widerstand seitens der Betriebe gestoßen, weil der Kreis der tatsächlich erfassten Verwerter begrenzt gewesen sei.“ Das eigentliche Problem ist damit für den DIHK nicht der fortlaufende Gesetzesbruch abgabepflichtiger Unternehmen, sondern die Kontrolle zur Einhaltung der Gesetze. Einen Monat später setzte der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven nach, die Künstlersozialabgabe bedeute „einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand“, da die Unternehmen nun alle Rechnungen aus den letzten fünf Jahren prüfen müssten. – Stimmt: Alle Unternehmen, die das Gesetz ignoriert haben, müssen dies bei einer Prüfung der Abgabepflicht wohl tun. Da geht es ihnen wie all jenen, die davon „überrascht“ werden, dass es Steuergesetze gibt.
Einige Verwerter bedienen sich besonderer Tricks: Sie fordern Freie auf, ihre (für den Auftraggeber abgabepflichtige) Leistung wie etwa Lektorat in eine (abgabefreie) Tätigkeit wie Korrektorat umzufirmieren – eine Falle, auf die sich die Kreativen nicht einlassen sollten, denn damit riskieren sie, aus der KSK herauszufallen. (Informationen über solche Fälle bitte an KSK@mediafon.net) Ähnlich riskant für die Versicherten ist die Gründung einer GmbH mit entsprechender Rechnungstellung, durch die zwar den Auftraggebern keine Abgabepflicht mehr entsteht, wohl aber bei der GmbH – letztlich also den Künstlern und Publizisten selbst. Immer mal wieder kommt es auch vor, dass Auftraggeber die Abgabe vom Honorar abziehen. Dazu die KSK unmissverständlich: „Derartige Vereinbarungen verstoßen gegen das gesetzliche Verbot im Sozialgesetzbuch und sind von Anfang an nichtig.“
Bürokratie und Korrektheit
Zurück zum Präsidenten des Bundesverbandes der Mittelständischen Wirtschaft, Mario Ohoven, dessen „Investor Treuhand“ 2005 vom BGH (Az. III ZR 350/04) verurteilt wurde, an drei Anleger insgesamt über 315.000 Euro zu zahlen, weil man den „bürokratischen Aufwand“ vermieden hat, ordentlich über die Höhe von Provisionen zu informieren. Manchmal wird einfach Bürokratie und Korrektheit verwechselt, aber das hilft eben nicht!
„Risiko-Rechner“
Mit Hilfe eines von dem Juristen und ver.di-Sekretär Wolfgang Schimmel entwickelten sogenannten „Risiko-Rechners“ kann jeder und jede KSK-Versicherte prüfen, wie eine mögliche Prüfung durch die KSK voraussichtlich ausgehen wird.