Bauer Media Group gegen Grosso-Verband vor Kölner Landgericht
Seit dem 24. Januar wird vor dem Landgericht Köln die Klage der Bauer Media Group gegen den Bundesverband Presse-Grosso verhandelt. Schon zu Beginn hat der Vorsitzende Richter Bernd Paltzer Verständnis für die Klage erkennen lassen. Sollte sich Bauer durchsetzen, könnte dies die Struktur des deutschen Pressevertriebssystems grundlegend verändern und sich negativ auf die Pressevielfalt im Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt auswirken. Eine Urteilsverkündung ist für den 14. Februar 2012 geplant.
Bauer will das auf Gebietsmonopolen basierende Presse-Grosso System aufbrechen und künftig statt mit dem Grosso-Verband mit jedem einzelnen Grossisten die Konditionen eigenständig aushandeln. Zudem will Bauer dem Verband untersagen lassen, für die Pressegroßhändler in Deutschland einheitliche Konditionen, vor allem Handelsspannen und Laufzeiten, mit den Verlagen und Nationalvertrieben zu vereinbaren. Künftig soll es dem Bundesverband Presse-Grosso auch nicht mehr erlaubt sein, Grossisten dazu aufzufordern, bilaterale Verhandlungen mit Bauer zu verweigern.
Bauer wendet sich damit gegen die geübte Branchenpraxis. Diese besagt nämlich, dass über ein zentrales Mandat der Bundesverband Presse-Grosso im Auftrag seiner Mitglieder mit den Verlagen die Konditionen für die Vertriebsleistungen der Pressegroßhändler verhandelt.
Durch die Klage verspricht sich der Bauer Verlag aufgrund seiner Marktstellung einen klaren Wettbewerbsvorteil im seit Jahren stagnierenden Pressevertriebsmarkt. Begründet wird die Klage auf Basis des Kartellrechts: Mit der zentralen Verhandlung der Preise und Konditionen für seine Mitgliedsfirmen bilde der Presse-Grosso ein Kartell und übe damit einen Wettbewerbsverstoß aus.
Die Befürchtungen des Bundesverbands Presse-Grosso, dass bei einem Erfolg der Klage die Pressevielfalt und -freiheit in Deutschland ernstlich bedroht wären, könne das Gericht nicht erkennen, so Richter Paltzer. Aus dem bisherigen Verfahrensverlauf kann deshalb geschlossen werden, dass auch dieses Urteil zugunsten des Bauer Verlages ausfallen wird.
Erstes Grundsatzurteil
Einen Teilerfolg in Sachen Presse-Grosso hat Bauer bereits errungen. Im Oktober 2011 hatte der Bundesgerichtshof den Presse-Grossisten einen schweren Schlag versetzt. In einem Grundsatzurteil hatte er die Kündigung des Elmshorner Grossisten Grade durch den Bauer-Verlag für rechtens erklärt und damit eine Belieferungsgarantie aller Grossisten durch die Verlage verneint. Als Folge des Urteils wurde der Grossist Grade mittlerweile verkauft – ein Großteil der Belegschaft hat ein Übernahmeangebot bekommen.
Kartellrechtler im Wirtschaftsministerium hatten früh davor gewarnt, Grundlagen des Grosso-Systems vor Gericht zu verhandeln, berichtet Werben & Verkaufen. Das deutsche Pressevertriebssystem basiert auf kartellrechtlich geduldeten Absprachen zwischen Verlagen und dem Grosso. Zugrunde liegt die Annahme, dass in einem wettbewerbsfreien Vertriebsnetz die Überallerhältlichkeit und Vielfalt des Kulturgutes Presse am effizientesten gesichert werden kann. Rechtlich einklagbar ist das allerdings nicht.
Konzentrationsprozess gefährdet kleinere Verlage und Titel
„Das Presse-Grosso ist eine wichtige Säule unserer Presselandschaft und für die Pressevielfalt unerlässlich“, betonte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke bereits Ende 2010, als der Streit um das Vorgehen Bauers eskalierte. Bauer war damals aus dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) ausgetreten, da dieser öffentlich eine kritische Position gegenüber Bauer einnahm. „Nur das Presse-Grosso mit einem starken Dispositionsrecht gäbe sowohl den kleineren Verlagen und Titeln eine Chance am Markt und sichere Leserinnen und Lesern den Zugang zu vielfältigen Publikationen“, erklärte Werneke. Er forderte alle Verlage auf, sich zum „flächendeckenden Grosso-System zu bekennen. Sollten Branchenlösungen nicht länger funktionieren, sei aus Sicht von ver.di der Gesetzgeber unmittelbar gefordert.
Sollte Bauer das Verfahren tatsächlich gewinnen, drohen dem Pressevertriebssystem grundlegende Veränderungen. Zum einen stünde das Alleinauslieferungsrecht eines Grossisten in seinem Vertriebsgebiet in Frage. Einen Zuschlag für die Belieferung der Einzelhändler würden dann nur die wirtschaftlich stärksten Grossisten erhalten, die bessere Konditionen bieten können. Das würde den Konzentrationsprozess unter den Grossisten verstärken und könnte zur Schließung vieler Betriebe und zum Verlust von Arbeitsplätzen führen.
Zum anderen wäre der Neutralitätsgrundsatz ernsthaft gefährdet, der die Gleichbehandlung von kleinen und großen Verlagen durch das Presse-Grosso zur Aufgabe hat. Marktmächtige Verlage könnten in den Margenverhandlungen bessere Konditionen aushandeln, was zu Lasten kleinerer Verlage führen könnte, für die sich der Zugang zu einem Platz im Regal künstlich verteuern würde.
Bekenntnis zum Grosso-System
Die Branche beobachtete das Geschehen aufmerksam. Alle anderen bedeutenden Großverlage bekennen sich bisher mit langfristigen Verträgen bis zum Jahr 2018 ausdrücklich zum Grosso-System und zu Grundsätzen wie Alleinauslieferungsrecht und Neutralität. Dazu gehören neben MZV (Burda) vor allem der Axel Springer Verlag und DPV (Gruner+Jahr). Doch was danach geschieht, hängt sicherlich auch vom Ergebnis des Prozesses in Köln ab.
Der 1. Vorsitzende des Bundesverbands Presse-Grosso Frank Nolte äußerte sich überzeugt, dass das Kölner Rechtsverfahren in der Politik mit hoher Aufmerksamkeit registriert werde. Die Überlegungen und konkreten Schritte, mit dem Ziel einer politischen Absicherung eines unabhängigen Pressevertriebssystems, würden signifikant an Relevanz und Dringlichkeit gewinnen.
Konkrete Maßnahmen dazu gibt es bereits. So wollen die Verlegerverbände VDZ und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zusammen mit dem Grosso-Verband beim Bundeswirtschaftsministerium einen Vorschlag für die Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einreichen. Gemeinsam soll eine Erweiterung des § 30 GWB erzielt werden, der die Preisbindung von Zeitungen und Zeitschriften regelt. Verlage als Preisbinder sowie Grossisten als Abnehmer preisgebundener Zeitungen und Zeitschriften sollen untereinander über Konditionen und Leistungen verhandeln dürfen.
Die Beratungen über die neue GWB-Novelle sollen bis zum Sommer abgeschlossen sein, das Gesetz bis Anfang 2013 in Kraft treten, so der Branchendienst Kontakter. Auch hier geht der Bauer Verlag einen Alleingang. Da er nicht mehr Mitglied im VDZ ist, nimmt er weder direkt noch indirekt an den Gesprächen zur Novellierung des GWB teil.
Presse-Grosso
69 Betriebe
82 Grosso- und Filialbetriebe
12 Grossisten mit Verlagsbeteiligung
2,604 Mrd. Euro Umsatz zu Abgabepreisen an den Einzelhandel
122.272 Belieferte Verkaufsstellen
Aufgabe: Belieferung des Einzelhandels mit Presseerzeugnissen
Basis der Arbeit bildet die gemeinsame Erklärung von VDZ, BDZV und Bundesverband Presse-Grosso. Darin geregelt sind folgende Grundsätze:
- Dispositionsrecht
- Remissionsrecht
- Preisbindung
- Verwendungsbindung
- Neutralitätspflicht auf Grosso-Ebene
- Gebietsbezogenes Alleinauslieferungsrecht
Quelle: Bundesverband Presse-Grosso 2010