Urteil: Bauer soll drei Millionen zahlen

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Der Konzern Bauer Media soll nach dem Spruch eines australischen Gerichtes der Schauspielerin Rebel Wilson nach einem Verleumdungsstreit gut drei Millionen Euro Entschädigung zahlen. Streitpunkt waren Zeitschriftenberichte aus dem Jahr 2015, die die Schauspielerin nach eigenen Angaben Rollen in Hollywood-Filmen kosteten.

Eine Jury des Obersten Gerichtshofs im australischen Staat Victoria hatte bereits im Juni grundsätzlich entschieden, dass die Berichte in den australischen Zeitschriften verleumderisch gewesen seien. Es hatte darin geheißen, Wilson habe über ihr Alter, den Ursprung ihres Vornamens und ihr Aufwachsen in Sydney gelogen. Eine beachtliche Entschädigungssumme sei nötig, um ihren Ruf als integre Schauspielerin wieder herzustellen, erklärte laut dpa der Richter am 13. September bei der Urteilsverkündung. Der Bauer-Verlag, der für die australischen Zeitschriften „Woman’s Day“, „Australian Women’s Weekly“, „NW“ und „OK“ verantwortlich ist, ließ wissen, das man das Urteil überdenken werde.

Im Prozess hatte Bauer laut Medienberichten noch versucht, die verleumderischen Artikel als wahr darzustellen oder ihre Wirkung herunterzuspielen. Die Schauspielerin Rebel Wilson, die für die Hollywood-Komödien „Pitch Perfect“ und „Brautalarm“ bekannt ist, hatte ursprünglich sogar mehr als sieben Millionen australische Dollar (etwa 4,7 Mio. Euro) verlangt. Tatsächlich verurteilte das Gericht Bauer Media zur Zahlung von rund 4.600.000 australischen Dollar, der Großteil der Summe soll Wilson für entgangene Filmrollen entschädigen. Auch die Gerichtskosten wurden Bauer auferlegt. Nach Angaben der Wilson-Anwälte sei diese Entschädigung etwa viermal höher als der größte bisher vor einem australischen Gericht ausgehandelte Schadenersatz in einem Verleumdungsstreit.

Auf Twitter soll die in Kalifornien lebende Schauspielerin mitgeteilt haben, dass es ihr nicht vorrangig ums Geld gegangen sei. Sie beabsichtige nun, australische Hilfsorganisationen und die dortige Filmindustrie damit zu unterstützen und freue sich darauf, wieder in ihre Karriere zurückzukehren.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

DuMont schluckt die Kölnische Rundschau

80 Jahre sind eigentlich  Anlass für eine große Geburtstagsfeier. Am 19. März 1946 erschien die erste Ausgabe der Kölnischen Rundschau (KR). Es gäbe also einen guten Grund, den Tag in diesem Jahr zu feiern. Daraus wird nun nichts. Denn der Heinen-Verlag schließt die Redaktion der Kölnischen Rundschau.
mehr »

Eine Debatte jenseits von Plattformen

Damit öffentlich-rechtliche Medien auch in einer veränderten medialen Öffentlichkeit als zentraler Ort für journalistische Professionalität wahrgenommen werden, braucht es plattformunabhängige Dialogräume. Das ist eine der zentralen Ideen der Studie „Dialogfunktion von Public Service Media – Impulse einer Zukunftswerkstatt für die Medienpolitik“ im Auftrag der gemeinnützigen Denkfabrik „Agora Digitale Transformation“.
mehr »

Anti-SLAPP-Entwurf bleibt zahnlos

Der Bundestag debattiert heute erstmals über den Entwurf für ein Gesetz gegen Einschüchterungsklagen (Anti-SLAPP-Gesetz). Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union fordert die Koalitionsfraktionen auf, das Gesetz in vier zentralen Punkten nachzubessern, um Medienschaffende und andere häufig von SLAPPs Betroffene endlich wirksam vor missbräuchlichen juristischen Maßnahmen zu schützen.
mehr »

Etatkürzungen bei der Deutschen Welle

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Bundesregierung für den drastischen Programm- und Personalabbau bei der Deutschen Welle. Aufgrund einschneidender Kürzungen im Haushalt des deutschen Auslandssenders werden über 160 Stellen gestrichen.
mehr »