Wenig Einfluss von Raubkopien

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Raubkopien haben kaum Wirkung auf die Umsätze der Inhalte-Industrie. Das stellt eine Studie im Auftrag der EU-Kommission fest, die 30.000 Nutzer in sechs europäischen Mitgliedstaaten befragte. In der aktuellen Debatte um verschiedene Gesetzesverschärfungen hat die Europäische Kommission ihre Studie aber bisher unter Verschluss gehalten.

Die EU-Kommission und inzwischen auch die EU-Ratspräsidentschaft planen auf Druck von Verlagen, Film- und Musikindustrie das Urheberrecht zu verschärfen. So sollen beispielsweise Plattformbetreiber wie YouTube oder Facebook verpflichtend Upload-Filter einrichten, mit denen sie etwaige Urheberrechtsverstöße automatisiert erkennen können. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll insofern verschärft werden, als dass auch Links geschützt werden sollen.

Einen faktenbasierten Grund für diese Verschärfungen, die unter Umständen auch in weiträumige Zensurmechanismen münden könnten, hat die Kommission bislang nicht geliefert. Im Gegenteil: Eine von ihr 2013 in Auftrag gegebene und 2015 gelieferte Studie der niederländischen Beratungsfirma Ecorys konnte „keine tragfähigen statistischen Beweise für die Verdrängung von Verkäufen durch Urheberrechtsverletzung“ feststellen.

Die Studie liefert auf 300 Seiten nun jede Menge Belege, mit denen sich die geplanten Gesetzesverschärfungen aber nicht begründen lassen. Untersucht wurden die Effekte von illegalen Downloads von Filmen und Serien, Musik, Büchern und Spielen auf den legalen Erwerb. Befragt wurden online in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Polen, Spanien und Schweden jeweils 5.000 Personen. Insgesamt basiert die Studie auf den Selbstauskünften von 30.000 Personen.

Im Vergleich zu früheren Studien ist die Zahl derjenigen, die illegale Online-Transaktionen zugeben, hoch. Keine Veränderungen konnten die Autoren für die Bereiche Musik und audiovisuelles Material feststellen, weshalb sie davon ausgehen, dass die Nutzung illegaler Kanäle für diese Content-Bereiche inzwischen in die Reifephase eingetreten ist.

Außerdem bewertet die Studie Untersuchungen, die zu einem früheren Zeitpunkt zur so genannten Verdrängungsrate von Raubkopien durchgeführt worden waren. Eine Rate von minus 10 Prozent besagt beispielsweise, dass aufgrund von 100 illegalen Downloads 10 legale Erwerbshandlungen unterbleiben. Eine positive Rate besagt, dass die Downloads zu zusätzlichen Erwerbshandlungen führen.

Im Ergebnis konnten verschiedene Verdrängungseffekte festgestellt werden:

  • Im Bereich der Filme und Serien führen Raubkopien zu einer negativen Verdrängungsrate von 27 Prozent, wobei diese vor allem im Bereich der Blockbuster festzustellen sind. Die Rate besagt, dass bei 100 illegalen Streams oder Downloads 27 legale Transaktionen unterbleiben. Die hohe Zahl führten die Forscher darauf zurück, dass die Nutzer die festgelegten Preise für zu hoch empfinden.
  • Im Bereich Bücher stellten die Studienautoren eine negative Rate von 38 Prozent fest. Diese sei jedoch angesichts der sehr geringen Zahl der illegalen Downloads statistisch zu vernachlässigen.
  • Im Gaming-Bereich verzeichneten die Forscher einen positiven Effekt von 24 Prozent, was bedeutet, dass 100 illegale Downloads zu zusätzlichen 24 Käufen führten. Dies wird mit der Strategie der Spielindustrie erklärt, die den Kauf eines Spiels mit zusätzlichen spielerischen Fähigkeiten belohnt.
  • Im Musik-Bereich beträgt der Effekt Null. Der Rückgang physischer Verkäufe wurde durch den positiven Zuwachs der Besuche von Live-Konzerten kompensiert, der von illegalen Downloads und Streams angekurbelt wurde.

Veröffentlicht wurde die Studie von der Kommission bislang nicht, wohl weil die Ergebnisse 2015 gegen die Pläne des damaligen EU-Kommissars Günther Oettinger zur Verschärfung des Urheberrechts sprachen. Ein Mitarbeiter der EU-Kommission veröffentlichte auf Basis der Daten 2015 einen Aufsatz lediglich über die Verdrängungseffekte in der Film-Industrie. Die Ergebnisse aus anderen Branchen wurden nicht erwähnt, die Studie lediglich in einer Fußnote angegeben.

Bekannt wurde die Existenz der Studie dank der Nachforschungen der Europaabgeordneten Julia Reda (Piraten/Grüne): Ausschreibungsunterlagen der Kommission brachten sie auf die Spur. Nachdem sie einen Antrag auf Informationszugang gestellt hatte und dieser bis heute nicht fristgerecht beantwortet wurde, spielten ihr Mitarbeiter der Kommission die Studie zu. Veröffentlicht wurde sie jüngst auf netzpolitik.org. Reda erwartet nun, dass die Kommission, „zeitnah mehr solide Beweise in der Copyright-Debatte vorbringt“, zumal diese ihr ja bereits vorliegen. Außerdem rechnet sie damit, dass die Kommission in den nächsten Tagen über die offizielle Freigabe der Studie entscheiden wird.

Die Feststellung, dass es einen zu vernachlässigenden Verdrängungseffekt im Bereich Bücher gibt, könnte eventuell in fünf Jahren in Deutschland eine Rolle spielen, wenn das erst kürzlich verabschiedete Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) evaluiert wird. Im Moment sieht es großzügige Ausnahmergeln für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken an Hochschulen und Bibliotheken vor.

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