Werbe- und Sonderwerbeformen im Hörfunk

 

Werbeform Rundfunkrechtliche Schranken
Spotwerbung Trennung durch Jingle, Ansage; maximal 12 Minuten pro Stunde und 15 Prozent der täglichen Sendezeit
Live-Reader muss als Werbung erkennbar sein
Patronat/ Sponsoring Hinweis zu Beginn oder am Ende in vertretbarer Kürze, auch innerhalb einer Sendung, aber kein Einfluss auf das redaktionelle Programm
Auslobung von Geld-
und Sachpreisen
bei Gewinnspielen
dreimalige Nennung der Firma und kurze Beschreibung des ausgelobten Preises möglich; Umworbener darf nicht durch übermäßige Vorteile angelockt und seine Spielleidenschaft ausgenutzt werden
Eigen- und Fremdpromotion,
Merchandising
zulässig bei Hinweis auf eigenes Programm bzw. Begleitmaterial und das anderer Rundfunkveranstalter
Teleshopping Hinweis zu Beginn und während der Sendung
Dauerwerbesendung Werbecharakter muss zu Beginn und soll während des gesamten Verlaufs deutlich werden
Schleichwerbung nicht bei wahrgenommener Informationspflicht und aus programmlich-dramaturgischem Grund
Product Placement werbliche Interessen sollen durch die redaktionelle Gestaltung nicht gefördert werden
Social Advertising keine Werbung, wenn unentgeltlich
Eventsponsoring,
On-Air-Promotion,
Kompensationsgeschäft
nicht eigens geregelt

Quellen: Vierter Rundfunkänderungsstaatsvertrag; Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung in der Neufassung vom 10.2.2000.


 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Bürgermedienplattform vor dem Aus

Die Bürgermedienplattform NRWision an der Technischen Universität (TU) Dortmund steht vor einer ungewissen Zukunft. Die nordrhein-westfälische Medienanstalt stellt Ende 2026 die finanzielle Förderung ein – nach dann fast 18 Jahren. Die Verantwortlichen versuchen, für eine Fortführung andere Geldgeber zu finden.
mehr »

Thüringen unterstützt Privatradios

Für kommerzielle Hörfunksender wird es immer schwieriger, sich über Werbung zu refinanzieren. Hier sinken die Erlöse. Hinzu kommt: Google, Amazon, Meta und inzwischen auch TikTok schöpfen immer mehr vom gesamten hiesigen Werbekuchen ab. Das spüren in Thüringen auch die beiden großen landesweiten konkurrierenden Privatradios.
mehr »

Alternativen zum Social-Media-Verbot

Die Diskussion über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche in Deutschland reißt nicht ab. Der kürzlich vorgestellten Abschlussbericht der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ stellt  nun 56 Handlungsempfehlungen vor.
mehr »

Kartellrecht mit kleinen Ausnahmen

Presseverlage sollen dauerhaft vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie außerhalb des redaktionellen Bereichs kooperieren wollen. So steht es im Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sollen aber nicht erleichtert werden.
mehr »