Zwölf Verlage in der VG Media

Viele Unwägbarkeiten beim Presse-Leistungsschutzrecht

Nun ist es offiziell: Zwölf Presseverlage steigen als Gesellschafter in die VG Media ein. Die Verlage wollen 50 Prozent dieser Verwertungsgesellschaft, die bisher von 13 privaten TV- und Hörfunkunternehmen getragen wurde, übernehmen, um das Presse-Leistungsschutzrecht gegenüber „Newsaggregatoren” wie Google durchzusetzen.

Neben Springer und Burda, die sich darauf frühzeitig festgelegt hatten, beteiligen sich die deutschen Verlagshäuser Funke, Madsack, M. DuMont Schauberg und Aschendorff, außerdem der Münchener Zeitungs-Verlag, die Presse-Druck und Verlags-GmbH (Augsburger Allgemeine), die Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft (Rheinische Post), der sh:z Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag, der Evangelische Presseverband Norddeutschland und die ZGO Zeitungsgruppe Ostfriesland.
Portale wie Spiegel Online und heise online gehen diesen Weg allerdings nicht mit. Die Verlage des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Süddeutschen Zeitung haben eine Einladung ausgeschlagen, sich ebenfalls an der VG Media zu beteiligen. Nicht dabei sind außerdem das Handelsblatt, Die Zeit sowie die Verlagsgruppe Gruner+Jahr.
Zudem will auch die VG Wort in Zukunft das Leistungsschutzrecht der Presseverleger und den Beteiligungsanspruch der Urheber wahrnehmen, der für die VG Media offenbar keine Rolle spielt (siehe M 6/2013). Das umstrittene Leistungsschutzrecht war am 1. August 2013 in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht Verlagen, für Web-Veröffentlichung aus Presseartikeln eine Lizenzgebühr zu erheben. Suchmaschinen dürfen jedoch „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte” lizenzfrei nutzen.
Diese unklare Definition lässt jahrelange rechtliche Auseinandersetzungen der VG Media mit Google erwarten, zumal der Internetkonzern kürzlich noch einmal bekräftigt hat, nicht zahlen zu wollen. Nach dem Inkrafttreten des Leistungsschutzrechtes hatte Google die Verlage aufgefordert, einer kostenlosen Nutzung in Google News zuzustimmen, andernfalls werden ihre Onlineangebote dort nicht mehr gelistet.

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