Praxistipp

Steuernummer muss künftig auf die Rechnung

mediafon. Die Anforderungen an korrekte Rechnungen steigen: Wer im Jahr 2002 eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer schreibt, muss auf ihr neben den bisher üblichen Angaben auch seine Steuernummer angeben.

Die entsprechende Bestimmung des  „Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes“ ist am 1.1.2002 als neuer § 14 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes in Kraft getreten.

Ausführungsbestimmungen dazu gibt es noch nicht. Bis absehbar ist, ob das Finanzministerium von der Möglichkeit Gebrauch macht, für bestimmte Umsätze oder Berufe auf diese Angabe zu verzichten, druckt man sich die Steuernummer also am besten gleich aufs Briefpapier.

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