Adblock Plus siegt vor BGH gegen Springer

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Jeder vierte Werbeabruf auf deutschen Webseiten wird mittlerweile geblockt – deshalb hatte der Verlag Axel Springer gegen den populären Werbeblocker Adblock Plus geklagt. Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe erlitt der Konzern nun eine Niederlage auf ganzer Linie: Die Richter sahen weder einen unlauteren Wettbewerb, noch einen unzulässigen Eingriff in die Pressefreiheit. Springer will nun vor das Bundesverfassungsgericht gehen und kündigte weitere Klagen an.

Die juristischen Auseinandersetzungen reichen bis ins Jahr 2014 zurück: Eine ganze Reihe Medienhäuser von ZEIT Online bis hin zu ProSieben hatten die Kölner Firma Eyeo verklagt, weil sie diese dafür verantwortlich machen, das immer mehr Werbung auf ihren Webseiten die Leser nicht mehr erreicht. Laut Zählung des Online-Vermarkterkreises im Bundesverbands Digitale Wirtschaft wurde Ende 2017 bei 24,74 Prozent der Seitenabrufe Werbung ausgefiltert – für Verleger bedeutet das einen Millionenverlust.

Besonders in den Fokus geriet Eyeo durch sein Geschäftsmodell „Acceptable Ads“. So enthält das Programm Adblock Plus neben den „Blacklists“, die fast jede Werbung aus Webseiten filtern, auch eine „Whitelist“, die bestimmte Werbung von Vertragspartnern durchlässt. Diese Werbung muss strenge Vorgaben erfüllen: So sind Bewegtbilder verboten, die Werbung darf Inhalte nicht überdecken und insgesamt darf die Werbung nur einen gewissen Teil des Bildschirms bedecken.

Für die Freischaltung verlangt Eyeo einen Teil der erzielten Werbeumsätze. Zu den Kunden gehören Google, Amazon und Microsoft. Kleine Anbieter sollen kostenfrei freigeschaltet werden. Insbesondere bei Axel Springer vergleicht man dieses Geschäftsmodell immer wieder mit einer Schutzgelderpressung und versucht mit allen juristischen Mitteln, dagegen vorzugehen. So wurden Anfang 2017 Geschäftsräume von Eyeo sogar nach einer Springer-Anzeige durchsucht.

Blocken erlaubt, Freischalten problematisch

Doch vor den Gerichten in Hamburg und München erlitten die Medienhäuser Niederlagen. Allein Axel Springer konnte 2016 vor dem Oberlandesgericht Köln zumindest einen Teilerfolg verbuchen. Die Richter dort sahen in dem Geschäftsmodell von Eyeo eine unzulässige aggressive geschäftliche Handlung. Für Springer war dies nur ein Pyrrhussieg. Die Richter erlaubten weiterhin das Blocken der Werbung, sprachen dem Verlag aber das Recht zu, kostenlos auf die Whitelist aufgenommen zu werden.

Gegen das Urteil hatten beide Seiten Rechtsmittel eingelegt. Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied am 19. April komplett zu Gunsten von Eyeo: So seien für die Werbeblockaden die Nutzer der Adblocker unmittelbar verantwortlich. Um eine mittelbare Marktbehinderung zu verbieten, habe der Verlag nicht überzeugend dargelegt, dass er gegen Adblocker machtlos sei. So hatte das Verlagshaus auf Bild.de eine Adblocker-Sperre eingerichtet und auf mehreren Websites Bezahlangebote eingerichtet.

Nach dem Urteil kündigte der Verlag an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. „Hier geht es um einen Eingriff in den Kern der freiheitlichen Medienordnung“, begründet Claas-Hendrik Soehring, Leiter der Abteilung Medienrecht bei Axel Springer, diesen Schritt. Zudem will der Verlag neue Klagen gegen Eyeo anstrengen – diesmal wegen Verletzung des Urheberrechts.

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