Änderungen stärken die Pressefreiheit

Bild: Pixabay

Der Gesetzentwurf, mit dem die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in nationales Recht umgesetzt werden soll, ist jetzt durch den Rechtsausschuss des Bundestages nachgebessert worden. „Die Vernunft hat sich im parlamentarischen Prozess durchgesetzt und der Pressefreiheit den Rang eingeräumt, der von der EU tatsächlich vorgesehen war“ erklärt dazu die Bundesvorsitzende der dju in ver.di, Tina Groll. Sie wertet die Änderungen als einen “Erfolg, der vor allem die Arbeit von investigativ arbeitenden Kolleginnen und Kollegen schützt“.

Die aktuellen Überarbeitungen am ursprünglichen Regierungsentwurf vom Juli 2018 liefern eine klarere Definition von Geschäftsgeheimnissen und sichern, dass Journalist*innen keinem rechtlichen Risiko mehr ausgesetzt sind. Außerdem werden Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrechte besser gewahrt. So werde der Weg frei für eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag, heißt es in einer Presseinformation der dju in ver.di.

Der Entscheidung im Rechtsausschuss war ein monatelanges Ringen unter anderem um die Frage vorausgegangen, ob journalistische Arbeit von den Bestimmungen des Gesetzes generell ausgenommen wird oder ob Journalistinnen und Journalisten sich jeweils für ihre Arbeit gegenüber den Strafverfolgungsbehörden hätten rechtfertigen müssten. Zuletzt hatte sich ein breites Medienbündnis am 19. Februar mit einer Stellungnahme in die Debatten eingebracht und vor einem „Kollateralschaden für den investigativen Journalismus“ gewarnt. „Das Justizministerium wollte den Quellenschutz schwächen. Es ist auch den gesellschaftlichen Kräften, die über die Fraktionen ihre Bedenken in den Gesetzgebungsprozess eingebracht haben, zu verdanken, dass jetzt endlich Rechtssicherheit hergestellt und ein angemessener Interessenausgleich zwischen Unternehmen, Quellen und Journalistinnen und Journalisten gefunden werden kann“, unterstrich die dju-Vorsitzende.

Mehr Informationen und Hintergründe hier.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »