Der Gesetzentwurf, mit dem die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in nationales Recht umgesetzt werden soll, ist jetzt durch den Rechtsausschuss des Bundestages nachgebessert worden. „Die Vernunft hat sich im parlamentarischen Prozess durchgesetzt und der Pressefreiheit den Rang eingeräumt, der von der EU tatsächlich vorgesehen war“ erklärt dazu die Bundesvorsitzende der dju in ver.di, Tina Groll. Sie wertet die Änderungen als einen “Erfolg, der vor allem die Arbeit von investigativ arbeitenden Kolleginnen und Kollegen schützt“.
Die aktuellen Überarbeitungen am ursprünglichen Regierungsentwurf vom Juli 2018 liefern eine klarere Definition von Geschäftsgeheimnissen und sichern, dass Journalist*innen keinem rechtlichen Risiko mehr ausgesetzt sind. Außerdem werden Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrechte besser gewahrt. So werde der Weg frei für eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag, heißt es in einer Presseinformation der dju in ver.di.
Der Entscheidung im Rechtsausschuss war ein monatelanges Ringen unter anderem um die Frage vorausgegangen, ob journalistische Arbeit von den Bestimmungen des Gesetzes generell ausgenommen wird oder ob Journalistinnen und Journalisten sich jeweils für ihre Arbeit gegenüber den Strafverfolgungsbehörden hätten rechtfertigen müssten. Zuletzt hatte sich ein breites Medienbündnis am 19. Februar mit einer Stellungnahme in die Debatten eingebracht und vor einem „Kollateralschaden für den investigativen Journalismus“ gewarnt. „Das Justizministerium wollte den Quellenschutz schwächen. Es ist auch den gesellschaftlichen Kräften, die über die Fraktionen ihre Bedenken in den Gesetzgebungsprozess eingebracht haben, zu verdanken, dass jetzt endlich Rechtssicherheit hergestellt und ein angemessener Interessenausgleich zwischen Unternehmen, Quellen und Journalistinnen und Journalisten gefunden werden kann“, unterstrich die dju-Vorsitzende.
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