Arbeit des Presserats gestärkt

Oberlandesgericht Köln bestätigte Grundsatzurteil von 1959

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem jetzt überreichten Urteil vom 11. Juli 2006 klargestellt, dass der Presserat Verlage missbilligen und auf journalistische Sorgfaltsverstöße hinweisen darf, heißt es in einer Pressemitteilung des Kontrollgremiums.

Die Berechtigung des Deutschen Presserats „folgt aus der verfassungsrechtlich verankerten Vereinigungsfreiheit, das Recht seiner Mitglieder zur freien Meinungsäußerung aus Art. 5 GG; seine Entschließungen, ob er einen Verstoß gegen presseethische Grundsätze annimmt und gegebenenfalls welche Maßnahmen er ergreift, sind ausschließlich durch ideelle, im Pressekodex wiedergegebene ethische Vorstellungen geprägt“. Damit bestätigte das Gericht erstmalig ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Jahr 1959 zur Beschwerdearbeit des Deutschen Presserats.
Der Öko-Test-Verlag hatte sich gegen eine vom Presserat im Jahre 2004 gegen ihn ausgesprochene Missbilligung wegen Verstoßes gegen den Pressekodex gewehrt. Anlass lieferte eine Berichterstattung über Vaterschaftstests. Das Oberlandesgericht stellte jetzt nach dem Landgericht Bonn in zweiter Instanz klar, dass die Klage bereits deshalb unbegründet war, weil es sich bei den Bewertungen des Beschwerdeausschusses offensichtlich und inhaltlich um eine Meinungsäußerung handelt. Auch die tatsächlichen Annahmen, auf denen die Missbilligungsentscheidung des Deutschen Presserats beruhte, erschienen dem Gericht zutreffend. Die Zeitschrift hatte den Presserat verpflichten wollen, sowohl die weitere Äußerung zu unterlassen, sie habe gegen die journalistische Sorgfaltspflicht gemäß Ziffer 2 des Pressekodex verstoßen, als auch die Maßnahme zurückzunehmen.
Die Ausschüsse des Presserats haben jährlich über 280 Beschwerdefälle zur Entscheidung vorliegen und sprechen hierzu in knapp der Hälfte der Fälle Missbilligungen und Rügen aus.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Österreichs Rechte greift den ORF an

Eines muss man Herbert Kickl lassen – einen Hang zu griffigen Formulierungen hat er: „Die Systemparteien und die Systemmedien gehören zusammen, das ist wie bei siamesischen Zwillingen,“ sagte der FPÖ-Spitzenkandidat auf einer Wahlkampfveranstaltung im September. „Die einen, die Politiker, lügen wie gedruckt, und die anderen drucken die Lügen. Das ist die Arbeitsteilung in diesem System“. Seinen Zuhörenden legte Kickl mit seinen Worten vor allem eins nahe: Die rechte FPÖ könne dieses dubiose System zu Fall bringen oder zumindest von schädlichen Einflüssen befreien.
mehr »

Die Entstehung des ÖRR in Deutschland

Im Jahr 1945 strahlten die deutschen Radiosender Programme der Militärregierungen aus. Zum Beispiel Norddeutschland. Dort hatte der nationalsozialistische Reichssender Hamburg am 3. Mai seine Tätigkeit eingestellt. Nur wenige Stunden später besetzten britische Soldaten das Funkhaus und schon am 4. Mai erklang eine neue Ansage: „This is Radio Hamburg, a station of the Allied Military Government.”
mehr »

KI sitzt am Redaktionstisch

Erst vor wenigen Jahren hat ein Großteil der Menschen überhaupt erfahren, was Künstliche Intelligenz (KI) in der Praxis bedeutet. Genauer gesagt: Viele Menschen haben mit ChatGPT einen ersten Eindruck davon bekommen, wie Maschinen Texte formulieren, Prüfungsaufgaben in Sekundenbruchteilen lösen oder umfangreiche Artikel in wenigen Sekunden auf wesentliche Inhalte zusammenfassen. Auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zieht die generative KI seitdem ein.
mehr »

Klimajournalismus im Aufwind

Noch immer wird zu wenig über den Klimawandel und seine Folgen informiert. Daran tragen auch Medien eine Mitschuld. Das Netzwerk Klimajournalismus will  Klima-Wissen in die Redaktionen bringen und ermöglicht Austausch unter Journalist*innen und Medienschaffenden. Wir sprachen im M-Podcast mit Jürgen Döschner.
mehr »