Wesentliche Regelungen, die der Bauer-Verlag freien Fotojournalistinnen und -journalisten diktieren wollte, sind rechtswidrig.
Mit diesem Richterspruch per Einstweiliger Verfügung haben die Journalistengewerkschaften dju in ver.di und DJV am 22. September einen weiteren Erfolg gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erzielt, die selbstständige Medienschaffende per Pauschalvertrag um ein angemessenes Honorar prellen wollen.
Der in den AGB des Bauer-Verlag vorgesehene Total-Buy-out, bei dem gegen ein Pauschalhonorar sämtliche Leistungen und Rechte abgegolten sein sollen, ist nach dieser Entscheidung ebenso wenig legal wie die Bestimmung, mit dem Honorar seien auch Nutzungen durch Dritte sowie zukünftige verwandte Schutzrechte schon bezahlt. Damit ging das Landgericht Hamburg über seine Entscheidung vom Juli hinaus, in der es sich bereits mit diesen AGB beschäftigt hatte. Für ungültig erklärt hatte es in der ersten Entscheidung nur eine einzige Klausel, weil die Fotografenorganisation FreeLens auch nur diese angegriffen hatte (M08–09.2009). Diese Verfügung wurde von der Wettbewerbskammer des Landgerichtes Hamburg am 22. September bestätigt. Mit der neuen Einstweiligen Verfügung vom gleichen Tag ist nun zusätzlich klar gestellt, dass weitere und wesentliche Bestimmungen der Bauer-AGB rechtswidrig sind.