FRANKFURT / MAIN. Der Entwurf der CDU-Landesregierung für eine Änderung des Hessischen Pressegesetzes ist aus Sicht von ver.di unzureichend.
Zentraler Punkt ist die Verpflichtung von Zeitungen und Zeitschriften, regelmäßig die Beteiligung von politischen Parteien offen zu legen. Die dju und ver.di Hessen haben jedoch in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben gefordert, Leserinnen und Leser müssten erfahren, welche Personen, Unternehmen oder Gruppen mittelbar oder unmittelbar an Zeitungen und Zeitschriften beteiligt sind. Dieses Recht gebe es in anderen Bundesländern bereits. Nominell habe Hessen zwar noch weit über 50 Zeitungen. Faktisch sei der Markt aber unter gerade einmal elf Verlagen oder Verlagsgruppen aufgeteilt.