Bewirtungskosten für Freie voll absetzbar

Freie, die ihre Umsatzsteuererklärung für 2004 noch nicht eingereicht haben, können Steuern sparen. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 10. Februar 2005 (Az.: V R 76/03) entschieden, dass die Neuregelung von 1999, nach der ein Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten nur zu 80 Prozent – seit 2004 sogar nur 70 Prozent – zulässig war, nicht mit dem EU-Gemeinschaftsrecht vereinbar ist und deshalb keine Anwendung findet. Solche Aufwendungen berechtigen daher in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug.

Die Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt es den Europäischen-Mitgliedstaaten nämlich nicht, den Vorsteuerabzug, der bei In-Kraft-Treten der Richtlinie nach nationalem Recht möglich war, später im nationalen Alleingang einzuschränken. Dies ist in Deutschland aber im Jahre 1999 in § 15 Abs. 1a Nr. 1 Umsatzsteuergesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Nr. 2 Einkommensteuergesetz geschehen.

Freie können also bei der Umsatzsteuererklärung für 2004 und in Zukunft die gesamte Umsatzsteuer von Bewirtungskosten gegenüber dem Finanzamt „abrechnen“. Dies gilt auch rückwirkend für noch nicht „bestandskräftig“ gewordene Umsatzsteuerbescheide ab 1999. Wer seine Steuererklärung für 2004 bereits abgegeben und hohe Bewirtungskosten hat, kann diese berichtigen.

www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2005.3.30/5R7603.html

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »

Klimaprotest erreicht Abendprogramm

Am 20. August 2018, setzte sich die damals 15jährige Greta Thunberg mit dem Schild “Skolstrejk för Klimatet“ vor das Parlament in Stockholm. Das war die Geburtsstunde von Fridays for Future (FFF) – einer Bewegung, die nach ersten Medienberichten international schnell anwuchs. Drei Jahre zuvor hatte sich die Staatengemeinschaft auf der Pariser Klimakonferenz (COP 21) völkerrechtlich verbindlich darauf geeinigt, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
mehr »

Fakten for Future

Menschen jeden Alters machen sich Sorgen um die Zukunft unseres Planeten. Carla Reemtsma ist Klimaschutzaktivistin und Mitorganisatorin des Schulstreiks Fridays for Future („Klimastreik“) in Deutschland. Als Sprecherin vertritt sie die Bewegung auch in der medialen Öffentlichkeit. Wir sprachen mit ihr über Kommunikationsstrategien, Aktivismus und guten Journalismus.
mehr »

Keine Auskunft zu Pegasus

Auch Onlinemedien fallen unter die vom Grundgesetz gedeckte Pressefreiheit. Das erkannte das Bundesverwaltungsgericht  erstmals an. Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenz- und Rechercheplattform FragDenStaat, hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Nun erkannte das Gericht grundsätzlich an, dass Presseauskunft Onlinemedien genau so wie Printmedien erteilt werden muss. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist aber nicht verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über den Erwerb und Einsatz der Software "Pegasus" zu erteilen.
mehr »