BGH verneint Link-Haftung

Der Bundesgerichtshof hat die Haftbarkeit für Links im Internet deutlich eingeschränkt – zumindest für Online-Publikationen, die unter dem grundgesetzlichen Schutz der Pressefreiheit stehen. Nach einem Urteil des ersten BGH-Zivilsenats vom 1. April 2004 (Az.: I ZR 317/01) können diese nur noch haftbar gemacht werden, wenn auf den ersten Blick die Strafbarkeit der Inhalte erkennbar sei, auf die verlinkt wird, oder Links bewusst gesetzt werden, um das Wettbewerbsrecht zu verletzen.

Beides sah das höchste deutsche Zivilgericht in der zu entscheidenden Revision gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin nicht gegeben. Dabei ging es um einen Artikel im Online-Auftritt der Tageszeitung „Die Welt“ über ein ausländisches Online-Glücksspiel-Angebot mit entsprechenden Links auf zwei Webseiten. Geklagt hatte ein deutscher Glücksspiel-Veranstalter, der darin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen § 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sah, weil durch die Verlinkung für eine Webseite geworben werde, deren Anbieter über keine deutsche Glücksspiel-Lizenz verfüge.

Der BGH verneinte nicht nur einen UWG-Verstoß, „da für die Absicht, fremden Wettbewerb zu fördern, keine Vermutung besteht.“ Die Richter betonten auch den besonderen Schutz der Pressefreiheit. Eine Haftung komme hier nicht in Frage, da ansonsten der Online-Zeitung unzumutbare Prüfungspflichten auferlegt worden wären. Das Urteil bezieht sich zunächst nur auf Presseveröffentlichungen. Da der BGH als das höchste deutsche Zivilgericht hier aber sowohl eine Störerhaftung wie einen Wettbewerbsverstoß verneint hat, dürfte es auf eine Vielzahl von vergleichbaren Webangeboten übertragbar sein. Damit sollte endgültig das Urteil des Landgerichts Hamburg von 1998 zur Haftung für Links obsolet sein.


Download des BGH-Urteils

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=29367&pos=3&anz=496

Weitere aktuelle Beiträge

Rechte Influencerinnen im Netz

Rechtextremismus und rechte Parolen verbinden viele Menschen automatisch mit testosterongesteuerten weißen Männern. Diese Zielgruppe füttert AfD-Politiker Maximilian Krah mit simplen Parolen wie: „Echte Männer sind rechts.“ Das kommt an bei Menschen, die im Laufe der Zeit irgendwann beim „Gestern“ stecken geblieben sind. Inzwischen verfangen solche rechten Klischees auch bei Frauen. Vor allem im Internet.
mehr »

Sicher ist sicher: Eigene Adressen sperren

Journalist*innen sind in den vergangenen Jahren vermehrt zum Ziel rechter Angriffe geworden. Die Zahl tätlicher Übergriffe erreichte 2024 einen Rekordwert, so eine aktuelle Studie des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) in Leipzig. Die Autoren benennen die extreme Rechte als strukturell größte Bedrohung für die Pressefreiheit. Einschüchterungen oder sogar körperliche Übergriffe geschehen mitunter direkt an der eigenen Haustür. Den damit verbundenen Eingriff in das Privatleben empfinden Betroffene als besonders belastend.
mehr »

Rechtes Rauschen im Blätterwald

Ob Neuerscheinungen, Zusammenlegungen, Relaunches oder altgediente rechte Verlage: Was die Periodika der Neuen Rechten, ihrer Parteien, Organisationen oder auch einflussreicher kleinerer Kreise anbetrifft, lässt sich gerade angesichts des rechtspopulistischen Aufschwungs der letzten etwa 20 Jahre viel Bewegung ausmachen.
mehr »

Rundfunkfinanzierung in der Sackgasse

Bisher war Einstimmigkeit gefordert, wenn es um rundfunkpolitische Fragen ging. Die Ministerpräsident*innen der Länder sollen gemeinsam agieren, zum Schutz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Kein einfaches Unterfangen, wenn es um das Thema Rundfunkfinanzierung geht. Dass diese Praxis nun überarbeitet wird, ist Ausdruck einer Krise – wenn nicht der Demokratie, dann doch zumindest der Rundfunkpolitik der Länder.
mehr »