Richtungsweisendes Urteil
Den Klagen von fünf Bildjournalisten wegen Urheberrechtsverletzungen gegen den Berliner „Tagesspiegel“ wurde am 14. Oktober vom Landgericht Berlin stattgegeben. Das Gericht sprach den Bildjournalisten einen Anspruch auf Schadensersatz zu und untersagte dem „Tagesspiegel“ die Weiterverwendung der Fotos ohne das Einverständnis der Fotografen. Darüber hinaus verpflichtete das Landgericht Berlin den „Tagesspiegel“ zur Auskunft über das vollständige Ausmaß der bisherigen Urheberrechtsverletzungen (siehe zuletzt „M“ 10/99).
IG Medien, DJV und FreeLens werteten das Urteil als großen Erfolg und als richtungsweisend. Denn darin wird erstmals richterlich die Auffassung zahlreicher Bildjournalisten bestätigt, daß eine Veröffentlichung im Internet im Gegensatz zur Printveröffentlichung eine andere Nutzungsart ist, die gesondert honoriert werden muß.
Nach Ansicht der Verbände könnten die Verlage, und die sie unterstützenden Verlegerverbände BDZV und VDZ, nicht selbstverständlich annehmen, daß ihnen mit dem Recht zum Abdruck auch die Rechte an elektronischer Nutzung automatisch übertragen werden. Wie das Urteil gegen den „Tagesspiegel“ zeige, müssen die Verlage mit dem spürbaren Widerstand von DJV, FreeLens und IG Medien rechnen, wenn Urheberrechte von Bildjournalisten mißachtet und deren Arbeiten nicht angemessen honoriert werden.