„Caroline-Urteil“ contra Pressfreiheit

STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gab der Beschwerde von Prinzessin Caroline wegen veröffentlichter Fotos statt.

Im Gegensatz zur deutschen Rechtsprechung stellte er den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Personen des Zeitgeschehen über die Pressefreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1999 entschieden, dass diese Personen die Veröffentlichung von Bildern hinnehmen müssten, die sie in alltäglichen Zusammenhängen in der Öffentlichkeit zeigten. dju und DJV, Verlegerverbände und der Deutsche Presserat fordern von der Bundesregierung, gegen die Straßburger Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.

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