Daimler will Sendeverbot

Autokonzern gegen SWR wegen Undercover-Reportage zu Werkverträgen

250 000 Euro. So viel Ordnungsgeld soll der SWR zahlen, wenn er die Undercover-Reportage „Hungerlohn am Fließband“ noch einmal ausstrahlt. Andernfalls droht Ordnungshaft – „zu vollziehen am Intendanten“. Dies will Daimler mit einer Unterlassungsklage erreichen, die Ende Juli vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt wird. Das Argument des Konzerns: Der Journalist Jürgen Rose und sein Team hätten mit den heimlichen Filmaufnahmen gegen das Hausrecht verstoßen. Zudem sei der preisgekrönte Beitrag „manipulativ“. Nicht nur der Sender sieht das ganz anders.

Screenshot: youtube
Screenshot: youtube

„Daimler verkauft teure Luxusautos, lässt aber für Hungerlöhne arbeiten. Kann das sein?“ Dieser Frage ging der TV-Journalist mit dem erstmals im Mai 2013 ausgestrahlten Beitrag nach. Dafür heuerte Rose als Leiharbeiter an und wurde von der Werkvertragsfirma Preymesser im Mercedes-Werk Untertürkheim ans Band geschickt. Mit Hilfe einer versteckten Kamera belegte er unter anderem, dass Leiharbeiter als Billigkräfte für dieselben Tätigkeiten eingesetzt wurden wie teure Stammbeschäftigte – und dass sie entgegen der Gesetzeslage Anweisungen vom Daimler-Personal erhielten. Mit einem monatlichen Bruttolohn von 1.220 Euro hätte er als Familienvater mit vier Kindern Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II gehabt, rechnete Rose vor.
Die Reportage hatte eine enorme Resonanz. Die Medien berichteten bundesweit. Die IG Metall verlieh Rose und seinem Kollegen Claus Hanischdörfer den Willi-Bleicher-Preis „für die Aufdeckung solcher neuen, extremen Ausbeutungs- und Subventionsverhältnisse in einem Industriekonzern, der nach wie vor seinen Aktionären hohe Dividenden zahlt“. Daimler sah sich gezwungen, die Werkverträge zu überprüfen und teilweise in Leiharbeitsverhältnisse mit dem Unternehmen selbst umzuwandeln.

Mehr Informationen

Faktencheck SWR

www.willi-bleicher-preis.de/2013/preistraeger.html

Prozesstermin Daimler gegen SWR wegen Unterlassung:
31. Juli 2014, 14 Uhr,
Saal 155,
Landgericht Stuttgart,
Urbanstraße 20

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »

Inhalte brauchen Moderation

Theresa Lehmann ist Tiktok-Expertin bei der Amadeu Antonio Stiftung. Sie leitete das Modellprojekt pre:bunk, das zum Ziel hatte, Jugendliche mit Videoformaten zu Desinformation auf TikTok zu sensibilisieren. Mit M sprach sie über Regulierung, Verbote und Gefahren von Social Media.
mehr »