Ein Sieg für die Versammlungsfreiheit

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit seinem Urteil vom 16. Juli 2008 das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gestärkt, indem ein Polizeieinsatz gegen eine dju-Veranstaltung als rechtswidrig erklärt wurde. Mit dieser bundesweit bedeutenden Entscheidung obsiegte Michael Backmund, Mitglied des dju-Vorstandes München, gegen den Freistaat Bayern.Die Münchener Polizei hatte sich am 19. Juli 2006 unter Androhung polizeilicher Gewalt Zutritt zu einer Veranstaltung der dju und anderer Organisationen im Münchener Eine-Welt-Haus verschafft. Beamte des Staatsschutzes hatten sich in die Versammlung „Im Blickpunkt: Was tun gegen Rechts? Opfer stärken – Tätern Grenzen setzen“ eingeschlichen. Nach ihrer Entdeckung räumten sie auf Nachfrage vor Zeugen ein, die Podiumsdiskussion „beobachten und überwachen“ zu wollen. Sie wurden des Saales verwiesen und kamen mit Verstärkung zurück.
Das VGH stellte nun unmissverständlich klar: Die Beobachtung und Überwachung von Versammlungen in geschlossenen Räumen durch Polizisten ist verfassungswidrig und ein generelles Anwesenheitsrecht der Polizei besteht auch bei öffentlichen Veranstaltungen nicht. Es stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte aller Bürger dar und ist somit ein fundamentaler Angriff auf die vom Grundgesetz garantierte Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Dennoch waren diese Überwachungsmethoden jahrelange Praxis in Bayern und sollten auch nach dem neuen Bayerischen Versammlungsgesetz, das am 16. Juli von der CSU-Landtagsmehrheit beschlossen wurde, so fortgesetzt werden.

 
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »