Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit seinem Urteil vom 16. Juli 2008 das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gestärkt, indem ein Polizeieinsatz gegen eine dju-Veranstaltung als rechtswidrig erklärt wurde. Mit dieser bundesweit bedeutenden Entscheidung obsiegte Michael Backmund, Mitglied des dju-Vorstandes München, gegen den Freistaat Bayern.Die Münchener Polizei hatte sich am 19. Juli 2006 unter Androhung polizeilicher Gewalt Zutritt zu einer Veranstaltung der dju und anderer Organisationen im Münchener Eine-Welt-Haus verschafft. Beamte des Staatsschutzes hatten sich in die Versammlung „Im Blickpunkt: Was tun gegen Rechts? Opfer stärken – Tätern Grenzen setzen“ eingeschlichen. Nach ihrer Entdeckung räumten sie auf Nachfrage vor Zeugen ein, die Podiumsdiskussion „beobachten und überwachen“ zu wollen. Sie wurden des Saales verwiesen und kamen mit Verstärkung zurück.
Das VGH stellte nun unmissverständlich klar: Die Beobachtung und Überwachung von Versammlungen in geschlossenen Räumen durch Polizisten ist verfassungswidrig und ein generelles Anwesenheitsrecht der Polizei besteht auch bei öffentlichen Veranstaltungen nicht. Es stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte aller Bürger dar und ist somit ein fundamentaler Angriff auf die vom Grundgesetz garantierte Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Dennoch waren diese Überwachungsmethoden jahrelange Praxis in Bayern und sollten auch nach dem neuen Bayerischen Versammlungsgesetz, das am 16. Juli von der CSU-Landtagsmehrheit beschlossen wurde, so fortgesetzt werden.