Filmaufnahmen erlaubt

Filmaufnahmen dürfen gezeigt werden

HAMM. Der Münchner Journalist Friedrich Mülln darf die wesentlichen Sequenzen seiner heimlich hergestellten Filmaufnahmen aus dem Münsteraner Tierversuchslabor Covance weiter öffentlich zeigen. Dies entschied am 21. Juli 2004 der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in Hamm. Der Senat korrigierte damit ganz wesentlich eine Entscheidung des Landgerichts Münster aus dem Februar 2004, das Mülln und anderen unter Androhung hoher Geldstrafen kategorisch verboten hatte, die Filmaufnahmen in der Öffentlichkeit weiter zu verbreiten. Die Aufnahmen waren im Dezember 2003 im ZDF-Magazin „Frontal 21“ zu sehen. Im Vorfeld des Prozesses hatte sich der Journalist und Autor Günter Wallraff mit Mülln solidarisiert.

DFB

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