Fotograf siegt gegen „Focus“

Schadensersatz über 10 000 DM

Das Münchener Magazin „Focus“ muß einem Fotografen aus Seelze bei Hannover Schadensersatz in Höhe von mehr als 10000 Mark zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle im Mai in zweiter Instanz entschieden und damit dem Kläger Recht gegeben. „Focus“ hatte vier Bilder auf einer CD-ROM verwendet, ohne zuvor das Einverständnis des Fotografen Paul-Ernst Kämmer einzuholen.

Außerdem darf „Focus“ die insgesamt elf Bilder, die Kämmer für die Artikelserie „Die 500 besten Ärzte“ geliefert hatte, nicht mehr selbst nutzen oder sie Dritten überlassen. In seiner Urteilsbegründung erklärte das OLG Celle die Geschäftsbedingungen des Fotografen für gültig. Sie sehen bei einer unberechtigten Verwendung der Bilder einen Schadensersatz in der fünffachen Höhe des Nutzungshonorars vor – in diesem Fall 600 Mark pro Bild. Das OLG Celle widersprach damit der Auffassung des Landgerichts Hannover, das in erster Instanz die Geschäftsbedingungen als unwirksam bezeichnet und Kämmers Forderungen weitgehend zurückgewiesen hatte.

Es war nicht das erste Mal, daß der Fotograf Ärger mit „Focus“ hatte. Vor vier Jahren hatte er dem Magazin für dessen Artikelserie „Die 500 besten Ärzte“ elf Fotos zur Verfügung gestellt. Aus der Serie wurde ein Buch, in dem die elf Fotos Kämmers abgedruckt wurden, und zwar ohne dessen ausdrückliche Zustimmung. Damals einigte man sich, der Fotograf erhielt Schadensersatz. Die zweite Auflage des Buches enthielt ebenfalls Kämmers Bilder, wieder ohne dessen Zustimmung. Auch diesmal erhielt Kämmer Schadensersatz.

Doch als er im Februar 1995 die Computermesse CeBIT in Hannover besuchte, entdeckte Kämmer auf einer Demo-CD vier seiner Bilder. Auf dieser geplanten CD sollte sich unter anderem der „Focus Ratgeber Medizin“ befinden, der wiederum auf der Focus-Serie „Die 500 besten Ärzte“ beruhte – mit Kämmers Fotos. Von der Verwendung seiner Bilder hatte Kämmer nichts gewußt.

„Focus“ zahlte zwar 2000 Mark, und auf der später erschienenen CD wurden keine Bilder von Kämmer verwendet. Doch Kämmer hatte mit Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen und Sonderhonorare insgesamt mehr als 16000 Mark verlangt. Als „Focus“ nicht zahlen wollte, zog Kämmer vor Gericht – mit Rechtshilfe der IG Medien. Az. 13 U 81/96 + 13 U 139/96

 

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