Geldbuße wegen Falschmeldung

Staatsanwaltschaft wirft „Morgenpost“ unzureichende Recherche vor

Weil sie die Unrichtigkeit einer „Tatsachenbehauptung zumindest billigend in Kauf“ genommen haben, verhängte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg gegen zwei Redakteure der Hamburger „Morgenpost“ ein Bußgeld in Höhe von 6.000 Mark. Der Polizeireporter des Boulevardblattes hatte in einem Artikel geschrieben, am Rande eines Aktionstages im Hamburger Stadtteil Schanzenviertel sei der Fernsehjournalist Oliver Neß in eine Rangelei mit der Polizei verwickelt gewesen. Neß bestreitet, daß er zum angegebenen Zeitpunkt am Ort des Geschehen war. Der Vorfall ereignete sich im Frühjahr des Jahres. Der Journalist erwirkte gegen die Zeitung eine Gegendarstellung, die mit dem Zusatz „Die Hamburger Morgenpost‘ bleibt bei ihrer Darstellung“ abgedruckt wurde. Wegen übler Nachrede stellte Neß dann Strafantrag. Polizeipräsident Justus Woydt teilte Neß mit, aufgrund der „Aktenlage kann ich Ihnen versichern, daß Sie in keinem Polizeibericht einer Rangelei mit Polizeibeamten beschuldigt werden.“

Auch der Deutsche Presserat – das mit Verlegern und Journalistenverbänden paritätisch besetzte Kontrollorgan der Printmedien – beschäftigte sich mit dem Vorfall und sprach gegenüber der Morgenpost eine Mißbilligung aus. Jetzt entschied die Staatsanwaltschaft, daß gegen Zahlung der Geldbuße „vorläufig von der Strafverfolgung abgesehen werde.“ Solches ermöglicht die Strafprozeßordnung.

Wegen der unzutreffenden Behauptung muß der Polizeireporter 2.000 Mark bezahlen; dem verantwortlichen Ressortleiter wurden 4.000 Mark „aufgebrummt“, weil er den „genannten Bericht zugelassen habe“, wie es im Bescheid der Staatsanwaltschaft heißt. Weiter sei dem Ressortleiter vorzuwerfen, daß er vor Veröffentlichung des Redaktionszusatzes zur Gegendarstellung keine weiteren Recherchen angestellt habe: „Eine telefonische Nachfrage bei der Polizeipressestelle hätte Zweifel an der Richtigkeit der Behauptung aufkommen lassen müssen“, schreibt die Staatsanwaltschaft (AZ: 7101 Js 308/99). Bereits 1994 machte der „Fall Neß“ Schlagzeilen, als er bei einer Kundgebung des östereichischen Rechtspopulisten Jörg Haider von Polizisten schwer mißhandelt wurde.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Durchstarten in den Journalismus

Journalismus ist ein besonderer Beruf. Er eröffnet die Möglichkeit, Menschen zu begegnen, Geschichten zu erzählen, Zusammenhänge sichtbar zu machen und über Dinge zu berichten, die sonst verborgen bleiben würden. Es ist ein aufregender und aufreibender Beruf. Aber wie gelingt der Start ins Berufsleben?
mehr »

Extremismusvorwurf: Weimer knickt ein

Wolfram Weimer darf die Betreiberinnen der „Buchhandlung zur Schwankenden Weltkugel“ aus Berlin nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin klargestellt (Beschluss v. 30.04.2026 – VG 6 L 229/26, der Autor war als Rechtsanwalt für die Buchhandlung im Verfahren tätig). Der Fall zeigt, dass Auskünfte des Verfassungsschutzes problematisch sind, wenn es um staatliche Förderentscheidungen geht.
mehr »

„Desinformation gefährdet Leben“

Politische Kommunikation studierte Johannes Hillje an der London School of Economics, Politikwissenschaften an der Universität Mainz. Er arbeitet als Politik- und Kommunikationsberater und ist Autor. In seinem Buch „Mehr Emotionen wagen“ beschreibt er, wie Gefühle die politische Landschaft beeinflussen. Wir sprachen mit ihm über emotionale Wahlkämpfe, journalistische Strategien und den Umgang mit Antidemokraten.
mehr »

Katapult MV: Die Stimme für den Norden

Die kleine Redaktion von Katapult MV stellt im Flächenland mit 1,57 Millionen Einwohner*innen mit einer monatlichen Zeitung und aktuellen Online-Beiträgen ein Gegengewicht in der Berichterstattung dar. Wir sprachen mit Chefredakteur Patrick Hinz über Lokaljournalismus, die anstehenden Landtagswahlen und den journalistischen Umgang mit der AfD.
mehr »