Geldbuße wegen Falschmeldung

Staatsanwaltschaft wirft „Morgenpost“ unzureichende Recherche vor

Weil sie die Unrichtigkeit einer „Tatsachenbehauptung zumindest billigend in Kauf“ genommen haben, verhängte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg gegen zwei Redakteure der Hamburger „Morgenpost“ ein Bußgeld in Höhe von 6.000 Mark. Der Polizeireporter des Boulevardblattes hatte in einem Artikel geschrieben, am Rande eines Aktionstages im Hamburger Stadtteil Schanzenviertel sei der Fernsehjournalist Oliver Neß in eine Rangelei mit der Polizei verwickelt gewesen. Neß bestreitet, daß er zum angegebenen Zeitpunkt am Ort des Geschehen war. Der Vorfall ereignete sich im Frühjahr des Jahres. Der Journalist erwirkte gegen die Zeitung eine Gegendarstellung, die mit dem Zusatz „Die Hamburger Morgenpost‘ bleibt bei ihrer Darstellung“ abgedruckt wurde. Wegen übler Nachrede stellte Neß dann Strafantrag. Polizeipräsident Justus Woydt teilte Neß mit, aufgrund der „Aktenlage kann ich Ihnen versichern, daß Sie in keinem Polizeibericht einer Rangelei mit Polizeibeamten beschuldigt werden.“

Auch der Deutsche Presserat – das mit Verlegern und Journalistenverbänden paritätisch besetzte Kontrollorgan der Printmedien – beschäftigte sich mit dem Vorfall und sprach gegenüber der Morgenpost eine Mißbilligung aus. Jetzt entschied die Staatsanwaltschaft, daß gegen Zahlung der Geldbuße „vorläufig von der Strafverfolgung abgesehen werde.“ Solches ermöglicht die Strafprozeßordnung.

Wegen der unzutreffenden Behauptung muß der Polizeireporter 2.000 Mark bezahlen; dem verantwortlichen Ressortleiter wurden 4.000 Mark „aufgebrummt“, weil er den „genannten Bericht zugelassen habe“, wie es im Bescheid der Staatsanwaltschaft heißt. Weiter sei dem Ressortleiter vorzuwerfen, daß er vor Veröffentlichung des Redaktionszusatzes zur Gegendarstellung keine weiteren Recherchen angestellt habe: „Eine telefonische Nachfrage bei der Polizeipressestelle hätte Zweifel an der Richtigkeit der Behauptung aufkommen lassen müssen“, schreibt die Staatsanwaltschaft (AZ: 7101 Js 308/99). Bereits 1994 machte der „Fall Neß“ Schlagzeilen, als er bei einer Kundgebung des östereichischen Rechtspopulisten Jörg Haider von Polizisten schwer mißhandelt wurde.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »