Grenzüberschreitung im Geheimen

Der Verfassungsschutz hätte sich besser mit der NSU befassen sollen, statt sie und andere Journalisten auszuforschen, meint Andrea Röpke, die mindestens sechs Jahre überwacht wurde. Der jüngste Skandal in Niedersachsen gibt all jenen Recht, die kritisieren: Der Inlandsgeheimdienst sei unfähig oder unterlasse zu tun, wozu er gesetzlich verpflichtet ist. Dagegen überschreite er zu oft die Grenzen des Erlaubten. Die Behörde sei unkontrollierbar und auf dem rechten Auge weitgehend blind. Die Journalistenüberwachung verstärkt ein Legitimationsproblem.

Der Sportjournalist Ronny Blaschke wird 2013 mit dem Julius-Hirsch-Ehrenpreis des Deutschen Fußballbunds geehrt – für seine Recherchen und das Buch „Angriff von Rechtsaußen. Wie Neonazis den Fußball missbrauchen“. Zwischen dem Juryspruch Ende August und der Preisverleihung am 11. Oktober erhielt Blaschke einen Anruf der niedersächsischen Verfassungsschutz-Präsidentin Maren Brandenburger, die ihm von Überwachung berichtet: „Plötzlich muss ich mich rechtfertigen. Die Speicherungen sind gelöscht, der Verdacht aber bleibt“, erlebte Blaschke die Tage danach. Es sei „zu erwarten, dass Informanten sich nach der Sache mit dem Verfassungsschutz zurückziehen. Oder zumindest verhaltener argumentieren“, mutmaßte er zu Auswirkungen auf seine Arbeit. Für Blaschke als Verwechslungsopfer scheint der Alptraum nach knapp zwei Wochen vorüber. Für mindestens sechs andere Journalisten dauert er an: Sie wurden über Jahre ausgespäht – wenn nicht mit V-Leuten oder Telefonüberwachung, so doch verdeckt und mit geheimdienstlichen Mitteln. Sie sind als Verfassungsfeinde behandelt worden und wissen weder warum noch wie. Und das – nach allem, was man weiß – weil sie ihrer Profession nachgingen, recherchiert, berichtet, eingeordnet haben, zumal auf undurchsichtigem, latent gewaltbereitem Terrain.

Nicht gerechtfertigt

Der Verfassungsschutz hat – nach allem was man weiß – seine eigentliche Arbeit nicht gemacht. Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist laut Gesetz „die Sammlung und Auswertung von Informationen … über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind“. Sie haben Informationen auszuwerten über „sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten … für eine fremde Macht“, über Bestrebungen, „die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden“ oder „gegen den Gedanken der Völkerverständigung“, speziell „gegen das friedliche Zusammenleben der Völker“ gerichtet sind. Die Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages hätte NSU-Morde und die flächendeckende Ausforschung der deutschen Öffentlichkeit durch die NSA und den britischen Geheimdienst verhindern sollen. Die Journalistenüberwachung dagegen, so der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius, sei wegen mangelnden Extremismusbezugs oder fehlender Relevanz „nicht gerechtfertigt“ gewesen. Von jahrelangem Fehlverhalten der Behörde sprach er gar. Schadensbegrenzung? Aufklärungswille? Es stelle sich ein strukturelles Problem, denn „solche Geheimorgane neigen zu Verselbständigung, Willkür und Machtmissbrauch“, meint Rolf Gössner, einer der schärfsten Verfassungsschutz-Kritiker hierzulande. Aus seiner Sicht lässt sich die gesamte Historie der Institution „auch als Geschichte von Skandalen und Bürgerrechtsverletzungen schreiben“. Er spricht aus eigener Erfahrung!

Der Fall Gössner: 38 Jahre unter Dauerbeobachtung

Immer wieder habe er „Merkwürdigkeiten“ feststellen müssen – geöffnete Briefe etwa oder seltsam ausgefragte Nachbarn. Endlich fragte der Rechtsanwalt und Publizist selbst beim Bundesamt für Verfassungsschutz nach und erhielt 1996 ein lückenhaftes Personendossier, das bis 1970 zurückreichte: Rolf Gössner war bereits als 22jähriger Student der Rechts- und Politikwissenschaften überwacht worden. Wohl, so hieß es später, weil er drei Monate im Vorstand des Sozialdemokratischen Hochschulbundes sowie im AStA der Uni Freiburg aktiv war. Ein ganzes Netzwerk von Zuträgern und Überwachern wurde in der Folge gegen ihn aktiv. Was sie zusammentrugen, erschien Gössner als „Sündenregister“ von Artikeln, Reden und Interviews, die in den „falschen“, weil vermeintlich linksextremen, Publikationen veröffentlicht waren. Er erkannte aus den Akten ein „aus allen zeitgeschichtlichen Zusammenhängen herausgerissenes Konstrukt mit abstrusen Anschuldigungen“. Obgleich er Jahrzehnte in seiner Biografie zurückging, fand er in Selbstprüfung „nichts, was über die Wahrnehmung von Grundrechten wie etwa der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit, der Berufsfreiheit oder der informationellen Selbstbestimmung hinausging“, wie er 2012 in einem ZEIT-Interview resümierte. Er klagte 2006 vor dem Kölner Verwaltungsgericht auf volle Auskunft über die Ausspähung und die Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit. Seine Personenakte beim Verfassungsschutz umfasste 2000 Seiten, war aber zu über 85 Prozent geschwärzt, unleserlich gemacht oder manipuliert. Aus Gründen des Quellenschutzes oder des Staatswohls, wurde behauptet. Da Gössner eine Freigabe der geheim gehaltenen Teile auch vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht durchsetzen konnte, verlangte er später die komplette Löschung aller Daten. Er erreichte 2008, dass die Überwachung eingestellt wurde. Die Welt- und Sachlage habe sich geändert, hieß es plötzlich.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Februar 2011 erklärt die gesamte 38jährige Überwachung Gössners für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig. Alles was ihm an Äußerungen vorgeworfen wird, sei durch freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 Grundgesetz gedeckt. Gegen diesen Richterspruch ist Zulassung auf Berufung beantragt. Rechtskräftig ist dagegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das die Speicherung von personenbezogenen Daten des Publizisten durch den Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen für rechtswidrig erklärt. Gössner war ab 1980 Redakteur der taz in Bremen und Mitinitiator der Bewegung gegen die Volkszählung. Er promovierte 1993 zum Dr. jur., veröffentlichte Bücher zu den Themen Innere Sicherheit und Bürgerrechte, arbeitet als parlamentarischer Berater und Sachverständiger, war Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten, ist Mitherausgeber des „Grundrechte-Reports“. Er war Erstbeschwerdeführer gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht, ist Jurymitglied für den „BigBrother-Award“ und Mitinitiator der jährlichen Datenschutz-Demo „Freiheit statt Angst“. Auch „scharfe, provokante oder polemische Kritik an Staat, Polizei und Geheimdiensten“, zu der er sich bekennt, dürfe nach seiner Überzeugung nicht dazu führen, „als Staatsfeind unter Dauerbeobachtung gestellt zu werden“.

Der Fall Lorscheid: Anspruch auf Auskunft, nicht Akteneinsicht

Mindestens so abstrus erscheint das Überwachungsszenario, mit dem sich ein Kölner Journalistenkollege bis heute auseinanderzusetzen hat. Ihn nahm – besonders fragwürdig – der Auslandsgeheimdienst über Jahrzehnte ins Visier. Helmut Lorscheid hat es schriftlich: „Ihnen ist … eine vollumfängliche Auskunft über die beim BND zu Ihrer Person vorhandenen Daten/ Unterlagen zu erteilen“, schrieb ihm der BND Ende April 2012. Auf einer knappen A4-Seite wird aufgelistet, was man zugibt, in Pullach über ihn zu wissen. Da sind Angaben, die schon aus dem Pass hervorgehen oder frühere Wohnadressen betreffen. Dass Lorscheid „zu einem hier unbekannten Zeitpunkt, in Köln tätig“ gewesen sei, mutet an wie ein Witz. Er arbeitete acht Jahre freiberuflich für WDR-Fernsehsendungen, etwa für „Markt“, „PlusMinus“ und „Monitor“. Das sollte explizit in der BND-Akte wohl nicht stehen, obgleich jeder Fernsehzuschauer es wissen konnte. Darüber hinaus ist der Bescheid alles andere als spaßig: Er belegt, dass bis in die 1970er Jahre zurück Daten über Lorscheid gesammelt wurden, über die er zwar nach § 7 Bundesnachrichtendienstgesetz einen Anspruch auf Auskunft habe, nicht jedoch auf Akteneinsicht. Einen solchen gegenüber dem BND habe „der Gesetzgeber nicht vorgesehen“, bekräftigt das dortige Justiziariat.

Fragwürdig

Zunächst darf man sich fragen, wieso überhaupt der Auslandsnachrichtendienst BND Daten über einen seit 30 Jahren fast ausschließlich im Inland tätigen Journalisten sammelt? Zumal nach dem sogenannten Journalistenskandal des BND 2005 um Erich Schmidt-Eenboom. Lorscheid hat nach Ursachen geforscht, warum auch er zum Überwachungsobjekt geworden sein könnte. Auf Grund der Tatsache, dass die DDR-Staatssicherheit versuchte, ihn in ihre Dienste zu nehmen? Allerdings hat er dem Mielke-Ministerium seinerzeit die Absage per Postkarte und damit sehr öffentlich ins Haus geschickt. Wegen beruflicher Kontakte zu Wallraff oder Schmidt-Enboom? Oder sollte zutreffen, was die Bundesregierung im September 2013 auf eine Abgeordnetenanfrage beschied, dass „sich Herr Lorscheid damals [1984] im Umfeld einer Zielperson des BND bewegte“? Egal, der Journalist ist sicher: „Nichts von all dem rechtfertigt eine jahrzehntelange BND-Beobachtung.“ Dass sein aktives Engagement gegen Apartheid und seine hartnäckigen Recherchen zu Rüstungsexporten die Ausspäher auf den Plan riefen, hält er für am wahrscheinlichsten. Immerhin archiviert man in Pullach auch Rechercheanfragen Lorscheids an die Rüstungsproduzenten Dornier und Team Industries Maschinenhandel aus den Jahren 1983 und 1984: „Ich habe seinerzeit intensiv Brüche des Waffenlieferungs-Embargos der UN gegenüber dem Apartheid-Regime in Südafrika untersucht. Auch zu Rüstungsexporten in die Türkei und nach Griechenland habe ich recherchiert.“ Dass später Waffenlieferanten verurteilt wurden und dass es seit 1999 den jährlichen Rüstungsexportbericht der Bundesregierung gibt, dafür habe er wesentlich „mit gesorgt“.
Zusätzlich obskur: Aus der Zeit Anfang der 1980er Jahre findet sich in den BND-Akten eine Auskunft des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu Lorscheid. Sie wurde wohl auf dem Wege der „Amtshilfe“ übermittelt. Der Bundesnachrichtendienst betont ausdrücklich, dass es sich nicht um eigene, sondern „um Erkenntnisse des BfV handelt“. Der Journalist hat überdies Hinweise, dass früheste über ihn gesammelte Unterlagen bis in seine Lehrlingszeit zurückreichen. Ob sie beim BND oder vom Verfassungsschutz gesammelt wurden, kann er selbst nicht in Erfahrung bringen, da ja sein Auskunftsanspruch ausgeschöpft ist und beim Verfassungsschutz Daten gelöscht wurden. Damit will er sich ebenso wenig abfinden wie mit der „rechtlich fragwürdigen Kooperation von Verfassungsschutz und BND“ in seinem Fall. An das Parlamentarische Kontrollgremium hat er sich bereits 2012 gewandt. Bundestagsabgeordnete haben zu seinem Fall Anfragen gestellt. Gegenüber M versichert der BND am 28. Oktober: „Es findet keine Überwachung von Mitgliedern der Bundespressekonferenz und anderer in Deutschland aufhältiger Journalisten“ statt. Die Frage nach dem weiteren Umgang mit Lorscheids Akte wurde nicht beantwortet. Es gab lediglich den Hinweis auf das Gesetz, dass man „personenbezogene Daten speichern, verändern und nutzen“ dürfe. Nur der Vollständigkeit halber sei noch vermerkt, dass das dju-Mitglied auch für Spiegel, Stern und taz gearbeitet hat und jetzt u.a. wieder für den WDR tätig ist. Mit wenigen Unterbrechungen gehört Helmut Lorscheid seit 1982 der Bundespressekonferenz an. Zwischen 1996 und 1998 war er für die Fraktion Bündndis90/Die Grünen als wissenschaftlicher Mitarbeiter im „Plutonium“-Untersuchungsausschuss des Bundestages tätig und musste sich dabei selbst den strengen Bestimmungen der Geheimschutzordnung des Parlaments verpflichten. „Im Gegensatz zu den Schlapphüten habe ich nichts zu verbergen“, sagt Lorscheid.

Der Fall Budler: Gezwungen zu absurder Spiegelfechterei

Der Kalte Krieg ist längst vorbei, die Pressefreiheit auch im öffentlichen Bewusstsein ein hohes Gut, sollte man meinen. Dennoch sorgen Beschlagnahmeaktionen der Polizei – jüngst war der taz-Journalist Martin Kaul ein inzwischen rehabilitiertes Opfer – und eben Geheimdienst„pannen“ immer wieder für Schlagzeilen. Auch dieses Beispiel aus Niedersachsen: Kai Budler ist seit 2000 Redakteur beim Göttinger Stadtradio. Er arbeitet auch für andere Medien, speziell auf seinem Spezialgebiet Rechtsextremismus. Als Berichterstatter fuhr er im Februar 2011 nach Dresden. Mehrere Tausend Menschen protestierten dort gegen eine Nazi-Demo. Ein Kollege machte ihn aufmerksam und die taz veröffentlichte damals, dass die Polizei in Dresden großflächig Handy-Daten abgeschöpft habe. Ob auch seine eigenen darunter waren, wollte Budler wissen und fragte bei verschiedenen Polizei- und Staatsschutzbehörden nach. Dabei stellte sich letztlich heraus, dass der Verfassungsschutz in Niedersachsen seit 1997 Daten über ihn sammelt (s. M 12/2011). Teilnehmer einer Anti-Atom-Demonstration nach Fukushima soll er noch im März 2011 gewesen sein, so die Auskunft der Behörde. „Ich war da, um darüber zu berichten“, erklärt Budler. „Für die Beobachtung ist nicht relevant, ob jemand Journalist ist oder einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgeht. Wir beobachten ihn nicht in der Funktion, der Eigenschaft als Journalist“, verkündete seinerzeit Maren Brandenburger noch als Pressesprecherin des niedersächsischen Verfassungsschutzes, wo man Budler als „Teil einer linksextremistischen Bewegung“ einordnete. Mit dem Hörfunk-Journalisten solidarisierten sich Ende 2011 Vertreter von Stadtrat und Kreistag und verurteilten in einer Resolution die Ausspähung. Davon ist sie freilich nicht aus der Welt. Budler sieht sich beruflich eingeschränkt und pocht auf Pressefreiheit. „Wir haben in Göttingen eine breite und bunte Protestkultur. Ich muss bis heute damit rechnen: Jedes Mal, wenn ich hingehe und berichte, wird meine Akte dicker“, so der Reporter. Mehrere Einträge aus den Verfassungsschutz-Akten beziehen sich eindeutig auf seine journalistische Arbeit. Weitere sind gesperrt. Nach Intervention des Landesdatenschutzbeauftragten musste der Geheimdienst zwei weitere Datensätze herausgeben. Der Rest bleibt unzugänglich. Wirksam dagegen wehren und verteidigen kann sich Budler ohne Datenkenntnis nicht. Bei der Polizeidirektion Göttingen führte seine Nachfrage, die zuerst abschlägig beschieden wurde, „aus Anlass Ihres Auskunftsersuchens“ dann zur Löschung dort gespeicherter Angaben. Gegen beide Sachverhalte hat der Journalist mit ver.di-Rechtsschutz geklagt. Um die Datensperrung beim Verfassungsschutz aufzuheben, liefen inzwischen in zwei Instanzen sogenannte In-camera-Verfahren, in denen die Geheimhaltungsbedürftigkeit von Akten geprüft werden sollte. Inhalte werden den Beteiligten nicht bekanntgegeben. „Das macht es vollends absurd“, so Budler. „Du arbeitest dich ab gegen etwas, wovon du nicht einmal weißt, was es ist.“ Womöglich gehe es darum, V-Leute zu schützen. Denn woher sonst sollten die Angaben über Demonstrationen stammen, auf denen er gesehen worden sein soll, aber nachweislich nie war. Die Quellen aber können der Lüge nicht überführt werden, so lange die Akten gesperrt sind. Erzwungene Spiegelfechterei. Budler fordert die komplette Löschung aller widerrechtlich über ihn gesammelten Daten beim niedersächsischen Verfassungsschutz. Wie der entscheidende Termin vor dem Verwaltungsgericht in Göttingen am 6. November (nach Drucklegung der M) ausgehen wird, ist für seinen Anwalt Sven Adam deshalb „hoch spannend“.

Weichenstellung

Die Überwachungsdebatte geht weiter. Offensichtliches Versagen der Geheimdienste wird womöglich mit Fehlern Einzelner, mangelnder Ausstattung oder Regelungsdefiziten im Umgang mit Daten begründet werden. Im Bundestagswahlkampf verstummte die Debatte. Es wäre tatsächlich eine fatale Folge jüngster Ereignisse, wenn die deutschen Geheimdienste mehr gestärkt als hinterfragt aus dem selbst mit angerichteten Dilemma hervorgingen. Und Journalisten sollten sich weder zu Opfern noch zu Duldern oder gar Mittätern machen lassen.

Ersatzlos weg?

Mehrere Bürgerrechtsorganisationen, darunter die Internationale Liga für Menschenrechte, die Humanistische Union und ein Arbeitskreis Kritischer Juragruppen, veröffentlichten am 20. September 2013 ein gemeinsames Memorandum zur Auflösung des Verfassungsschutzes.
Sie fordern „durchgreifende rechtspolitische Konsequenzen“ und argumentieren, dass keine Sicherheitslücken entstünden, wenn die Verfassungsschutzbehörden ersatzlos verschwänden. www.verfassung-schuetzen.de

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »

Klimaprotest erreicht Abendprogramm

Am 20. August 2018, setzte sich die damals 15jährige Greta Thunberg mit dem Schild “Skolstrejk för Klimatet“ vor das Parlament in Stockholm. Das war die Geburtsstunde von Fridays for Future (FFF) – einer Bewegung, die nach ersten Medienberichten international schnell anwuchs. Drei Jahre zuvor hatte sich die Staatengemeinschaft auf der Pariser Klimakonferenz (COP 21) völkerrechtlich verbindlich darauf geeinigt, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
mehr »

Fakten for Future

Menschen jeden Alters machen sich Sorgen um die Zukunft unseres Planeten. Carla Reemtsma ist Klimaschutzaktivistin und Mitorganisatorin des Schulstreiks Fridays for Future („Klimastreik“) in Deutschland. Als Sprecherin vertritt sie die Bewegung auch in der medialen Öffentlichkeit. Wir sprachen mit ihr über Kommunikationsstrategien, Aktivismus und guten Journalismus.
mehr »

Keine Auskunft zu Pegasus

Auch Onlinemedien fallen unter die vom Grundgesetz gedeckte Pressefreiheit. Das erkannte das Bundesverwaltungsgericht  erstmals an. Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenz- und Rechercheplattform FragDenStaat, hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Nun erkannte das Gericht grundsätzlich an, dass Presseauskunft Onlinemedien genau so wie Printmedien erteilt werden muss. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist aber nicht verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über den Erwerb und Einsatz der Software "Pegasus" zu erteilen.
mehr »