„Grundrechte sind mehr als Lyrik“

„Ein Rückblick: 1974 hatte die Berliner Staatsanwaltschaft wieder mal unser „Sozialistisches Anwaltskollektiv“ mit einem Dutzend Kripobeamten besetzt und über Stunden durchsucht. Als der versammelte Anwaltsverstand protestierte und Zweifel an der Rechtmäßigkeit formulierte, erwiderte einer der anwesenden Staatsanwälte grinsend: „Gehen Sie doch zum Gericht, bis das entscheidet, sind wir längst weg.“ Ein Kollege stellte sich vor die Kripobeamten. Er wurde prompt von mehreren Beamten ergriffen und Hals über Kopf aus seiner eigenen Kanzlei geworfen.

Ähnlich hilflos, frustriert und wütend sahen sich in der Vergangenheit BürgerInnen, Wohngemeinschaften, Anwaltsbüros und Zeitungsredaktionen polizeilichen Durchsuchungen ausgesetzt. Das muß seit letztem Jahr nicht mehr so sein. Der Staatsanwalt hat keinen Grund mehr zu grinsen: Wir könnten auch nachträglich noch die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung durch ein Gericht, letztlich durch das Bundesverfassungsgericht feststellen lassen …

Spät hat das höchste deutsche Gericht die Grundrechte wiederentdeckt und ausgebaut. In der Brokdorf-Entscheidung war es das Demonstrationsrecht, im Volkszählungsurteil das Persönlichkeitsrecht und in dem „Soldaten-sind-Mörder“-Beschluß die Meinungsfreiheit.

Mit der neuen Entscheidung des ersten Senats und vier gleichlautenden Entscheidungen des zweiten Senats vom Juni 1997 wird ein bißchen mehr an effektivem und lückenlosem Rechtsschutz gegen Polizeiaktionen geschaffen. Solche Entscheidungen in den ersten Jahren dieser Republik hätten uns einiges ersparen können, nicht nur den Rauswurf eines Anwalts aus seinem eigenen Büro.

Nebenher betont das Bundesverfassungsgericht den hohen Wert des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und der Pressefreiheit. Die Entscheidungen lassen hoffen auf eine verfassungsrechtliche Überprüfung des „Großen Lauschangriffes“ und auf ausstehende Entscheidungen zur Freiheit der Presse von Durchsuchungen und zum umfassenden Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten. Experten haben vorgeschlagen, das Verfassungsgericht zu entlasten durch Abschaffung der Verfassungsbeschwerden. Wehe.“


  • Christian Ströbele, in der „68er-taz“ vom 11. 4. 98
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Gericht kassiert unfaire Klauseln

Der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) haben in erster Instanz gegen die Süddeutsche Zeitung GmbH. Das Landgericht München untersagte hat Süddeutschen Zeitung GmbH, mehrere Klauseln aus ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für freie Journalist*innen zu verwenden.
mehr »

No-SLAPP: Wehrhaft gegen Antifeminismus

Das sechste Kapitel des No-SLAPP-Handbuchs beschäftigt sich mit antifeministischen Angiffen. Es baut auf einem Workshop auf, der im September 2025 in Hamburg stattfand und Teil der Veranstaltung „Safer community conference: Übergriffe bei Tanzveranstaltungen rechtssicher besprechbar & Tanzcommunities sicherer machen" war. Das Kapitelenthält zahlreiche Tipps und Hinweise aus der feministischen Zivilgesellschaft, insbesondere von der Meldestelle Antifeminismus der Amadeu Antonio Stiftung.
mehr »

Fairnesspreis für „Im Osten was Neues“

Der Deutsche Fairnesspreis wird jährlich im Rahmen der feierlichen Verleihung des DEUTSCHEN SCHAUSPIELPREISES als Gemeinschaftspreis des BFFS und der ver.di FilmUnion vergeben und prämiert. Das diesjährige Thema des Fairnesspreises lautete „Zusammenleben der Kulturen“. Der Preis wurde am 11. September in Berlin verliehen.
mehr »

No SLAPP Handbuch: Strafrecht

Was tun, wenn das Strafrecht instrumentalisiert wird, um gegen unerwünschte Berichterstattungen vorzugehen? Das vierte Handbuchkapitel soll Journalist*innen helfen, mit entsprechenden Strafanzeigen umzugehen, insbesondere wegen Beleidigungsdelikten.
mehr »