Haftstrafe für Hetzer von Neonazi-Portal

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 8. Februar vier Macher der 2016 verbotenen Neonazi-Webseite „Altermedia Deutschland“ wegen Volksverhetzung und der Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Auf Altermedia wurde massenhaft nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet, befand das Gericht. Der 29-Jährige arbeitslose Informatiker Ralph-Thomas K,. der seit 2012 Administrator der Seite war, erhielt eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.

Ebenfalls als Schlüsselfigur sah der Strafsenat eine 48 Jahre alte Call-Center-Mitarbeiterin aus Nordrhein-Westfalen. Die Frau hatte im Verfahren ein umfassendes Geständnis abgelegt, sie wurde zu einer Strafe an der Bewährungsgrenze von zwei Jahren verurteilt. Ebenfalls Bewährungsstrafen von einem Jahr und drei Monaten bzw. acht Monaten erhielten eine in Nürnberg geborene 63-Jährige sowie eine 61 Jahre alte Berlinerin. Beide Frauen hatten bei Altermedia jahrelang Foren wie „Volk und Rasse“ oder „Heimat und Hof“ betreut. Das Verfahren gegen einen in Spanien lebenden 54-Jährigen war wegen dessen Verhandlungsunfähigkeit abgetrennt worden

Die Taten machten ihn „sprachlos“, sagte Herbert Anderer, der Vorsitzende Richter des 5. Strafsenats, laut dpa bei der Urteilsbegründung. Der Prozess habe nicht klären können, was die Angeklagten umgetrieben habe. Über Jahre hätten sie im Internet Hass gegen Ausländer, Flüchtlinge und Juden geschürt, Nazi-Parolen verbreitet und den Holocaust geleugnet. 209 000 Beiträge seien auf der Seite eingestellt worden. Die strafbaren Inhalte des Internetportals wurden weltweit und frei zugänglich verbreitet. 30 Fälle mit besonders heftigen Beschimpfungen, Vergleichen mit Ungeziefer, Morddrohungen oder Verleumdungen – alles Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt seien – hatten die Bundesanwälte für den Stuttgarter Prozess herausgefiltert. Einige nannte der Richter auch in der Urteilsbegründung.

Die Bundesanwaltschaft hatte wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Ermittlungen übernommen. Dass es Altermedia nicht mehr gebe, sei die ganze Mühe des aufwändigen Verfahrens wert gewesen, zitiert dpa Bundesanwältin Alexandra Geilhorn. Bis zum Verbot durch das Bundesinnenministerium und die Abschaltung durch die Behörden im Januar 2016 sei Altermedia das führende rechtsextremistische Internetportal im deutschsprachigen Raum gewesen. Bisher gebe es keinen so wirkungsvollen Nachfolger. Frühere Betreiber der als Blog konzipierten neonazistischen Webplattform waren schon 2011 in Rostock zu Haftstrafen von 27 und 30 Monaten verurteilt worden.

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