Hintergrundgespräche bleiben geheim

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Die Presse-Hintergrundgespräche der früheren Kanzlerin Angela Merkel müssen nicht mehr offengelegt werden. Mit diesem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 8. Juni die Auskunftsklage eines „Tagesspiegel“-Journalisten abgewiesen. 2016 hatte er Informationen zu solchen Hintergrundgesprächen angefragt, seit 2017 versucht er sie einzuklagen. Jetzt heißt es, die Informationen zu den geführten Gesprächen seien mit dem Regierungswechsel nicht mehr vorhanden. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert seit Jahren ein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene. „Das sei „längst überfällig“.

Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat entschieden (Az.: OVG 6 B 1/21), dass die vom Kläger verlangten Informationen zum „maßgeblichen gegenwärtigen Zeitpunkt“ beim Bundeskanzleramt nicht vorhanden seien. In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Informationen zu den Hintergrundgesprächen seien weder in Akten oder Vorgängen des Bundeskanzleramts dokumentiert noch bei im Bundeskanzleramt tätigen Personen abzufragen. Sämtliche Personen, die für das Bundeskanzleramt an den Hintergrundgesprächen teilgenommen haben könnten, seien im Zuge des Regierungswechsels ausgeschieden.“ 

„Journalistinnen und Journalisten brauchen umfassende Auskunftsansprüche gegenüber Bundesbehörden, um ihre Arbeit machen zu können. Eine entsprechende gesetzliche Regelung ist längst überfällig und wäre zudem problemlos möglich“, hatte Monique Hofmann, Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, zum Regierungswechsel gefordert. Zumal es im Koalitionsvertrag der Ampel heißt: „Wir schaffen eine gesetzliche Grundlage für den Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden.“ Hofmann forderte die Bundesregierung auf, endlich das Versprechen umzusetzen, das bereits die schwarz-rote Regierung in ihrem letzten Koalitionsvertrag gegeben, aber nicht erfüllt hatte.

Das Kanzleramt organisiert immer wieder Treffen mit Medienvertretern zum informellen Austausch. Über den Inhalt ist Stillschweigen vereinbart. Der Kläger wollte unter Verweis auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch Auskünfte zu Datum, Veranstaltungsort, Themen, Teilnehmern und den konkreten Inhalten aller im Jahr 2016 durchgeführten Hintergrundgespräche. Dazu erklärte das Gericht weiter, das „Bundeskanzleramt sei auch nicht verpflichtet zu ermitteln, welche weiteren bei ihm tätigen Personen potenziell in der Lage wären, hierzu Angaben zu machen.“

Ein vom „Tagesspiegel“ geführtes Eilverfahren in der Sache war 2017 vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert. Damals entschieden die Richter, für die öffentliche Information über die Hintergrundgespräche des Kanzleramts bestehe kein Eilbedarf, weshalb ein Hauptsacheverfahren zu führen sei. Aber erst im November 2020 hatte das Verwaltungsgericht der Klage in erster Instanz stattgegeben. Dieses Urteil ist nun aufgehoben worden. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde jetzt nicht zugelassen. 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Demokratie auf der Anklagebank

Der aktuelle Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) und der Daphne Caruana Galizia Foundation  zeigt, dass die Zahl missbräuchlicher Klagen in ganz Europa weiter steigt. Trotz des neuen EU-Gesetzes gegen SLAPP-Klagen, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist und das die Länder bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, nehmen SLAPPs weiter zu.
mehr »

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »

Pressefeindliche Angriffe in Leipzig

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beobachtete am Samstag in Leipzig Connewitz eine Demonstration. Neben zahlreichen Behinderungen der Berichterstattung kam es auch zu einem körperlichen Angriff auf ein Kamerateam des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Die dju äußert große Besorgnis über die Lage der Pressefreiheit und fordert ein konsequenteres Eingreifen der Polizei auf Grundlage des sächsischen Versammlungsgesetzes.
mehr »