Das Bundeskanzleramt muss das BND-Gesetz reformieren. Damit sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Die erneute Änderung des Gesetzes war durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom September 2022 notwendig geworden. Nun veröffentlichte das Bundeskanzleramt am 21. August einen Referentenentwurf für die Überarbeitung des Gesetzes. Zur Kommentierung des Entwurfs räumte das Kanzleramt den betroffenen Verbänden lediglich 24 Stunden ein. Ver.di kritisiert die unzureichende Verbändebeteiligung.
Auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di war zur Stellungnahme zum Referentenentwurf eingeladen. Für Christoph Schmitz, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, ist die kurze Fristsetzung nicht nachvollziebar.
„Beim BND-Gesetz werden die besonderen demokratischen Rechte von Journalistinnen und Journalisten nicht ausreichend geschützt. Daher wurde das Gesetz in der Vergangenheit wiederholt vom Bundesverfassungsgericht als mangelhaft zurückgewiesen und dem Gesetzgeber Nachbesserungen zum Schutz der Grundrechte aufgetragen. Ganz offensichtlich handelt es sich beim Gesetz über den BND also um eine komplexe Materie.“
Nachdem sich das Bundeskanzleramt für seine Überarbeitung des Gesetzes zwölf Monate Zeit gelassen habe, wurde den Betroffenen und ihren Verbänden 24 Stunden zur Stellungnahme eingeräumt. Die Frist sei irrwitzig, sagte Schmitz. „Die Einhaltung von Pressefreiheit und Grundrechten scheinen zur Nebensache degradiert. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert das Bundeskanzleramt auf, die Verbände angemessen zu beteiligen und die Frist zur Stellungnahme anzupassen.“
Zweifel an Verfassungsmäßigkeit
Auch Reporter ohne Grenzen (RSF) kritisieren gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) den Entwurf zur Änderung des BND-Gesetzes und bemängeln die knappe Frist zur Stellungnahme. „Der Gesetzgeber scheint an einer ernsthaft-demokratischen Verbändebeteiligung bei der Reform von Sicherheitsgesetzen kaum Interesse zu haben“, sagte Helene Hahn, Referentin für Internetfreiheit bei Reporter ohne Grenzen. Bereits eine erste Prüfung der angestrebten Änderungen befördere Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen.