Journalisten heimlich überwacht

Polizei sammelte Verbindungsdaten der Wolfsburger Allgemeinen

Monatelang hat die Polizei mehrere Re­daktionstelefone der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung sowie die Privatanschlüsse zweier Journalisten überwacht. Hinter dem zweifelhaften Vorgehen stand der Verdacht, die Redakteure hätten von zwei Polizei­beamten vertrauliche Ermittlungsergebnisse erhalten.

Inzwischen erwiesen sich diese Vorwürfe jedoch als unhaltbar, und die Überwachung der Telefone wird von verschiedenen Seiten als rechtswidrig bezeichnet. Scharfe Kritik am Vorgehen der Wolfsburger Polizei kommt sowohl von der Deutschen Journalistinnen und Journalis­ten-Union (dju) in ver.di als auch vom Bundesverband Deutscher Zeitungsver­leger. Die Zeitungsverleger sprechen von ­einem „schweren Eingriff in die Presse­freiheit“. dju-Sprecher Manfred Protze erklärte, damit werde „der Vertrauensschutz von Informanten gegenüber der Presse und zugleich der grundgesetzlich garantierte Schutz der Presse vor staatlicher Gängelung zerstört“. Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Niedersachsens, Rainer Hammer, bezeichnete den Vorgang als offenbar rechtswidrig: „Das Gesetz erlaubt es, gegen einzelne Journalisten zu ermitteln, aber nicht gegen eine ganze Re­daktion.“ Wenn eine zentrale Nummer überprüft werde, ermittele man aber gegen eine Redaktion.
In einer von SPD und Grünen beantragten Sitzung des Innenausschusses im Niedersächsischen Landtag verteidigte Jus­tizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) die Überwachungsmaßnahmen. Es habe der Verdacht des Verrats von Dienstgeheimnissen durch zwei Polizei­beamte bestanden. Aufgrund eines richterlichen Beschlusses sei deshalb im Jahr 2003 überprüft worden, wann die Redakteure mit den betreffenden Polizisten telefoniert hätten. Die Ermittlungen seien rechtlich nicht zu beanstanden, weil keine Gespräche abgehört wurden, sondern nur auf Verbindungsdaten zurückgegriffen worden sei. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Heiner Bartling, sieht dagegen die Pressefreiheit in Gefahr. „Vor einer Kontrolle des zentralen Telefonanschlusses der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung hätte überprüft werden müssen, ob sich dieselben Erkenntnisse nicht durch eine Überprüfung der Verbindungsdaten der Wolfsburger Polizei hätten gewinnen lassen.“ Die Ankündigung der ­Justizministerin, über die Gesetzeslage nachzudenken, bezeichnete Bartling als Ablenkungsmanöver.

 
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Kartellrecht mit kleinen Ausnahmen

Presseverlage sollen dauerhaft vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie außerhalb des redaktionellen Bereichs kooperieren wollen. So steht es im Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sollen aber nicht erleichtert werden.
mehr »

Neue Aufgaben im Community-Management

In der plattformdominierten Öffentlichkeit sind neue Berufsfelder entstanden – wie das Community-Management, das zwischen Redaktion und Publikum vermitteln soll. Obwohl diese Aufgabe in journalistische Ausbildungspläne integriert ist, prägen mangelnde Wertschätzung und prekäre Arbeitsbedingungen die Praxis in den Medien.
mehr »

Pressefreiheit ist keine Weltmeisterschaft

Deutschland ist in der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit einige Plätze abgestiegen und rangiert 2026 nur noch auf Platz 14. „Na und?“, werden einige jetzt sagen, „Das ist doch immer noch nicht schlecht!“ Doch, das ist es.
mehr »

Vor Desinformation schützen

Zu den Kommunal- und Landtagswahlen 2026 setzen die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die Günter-Holland-Journalistenschule (GHJS) der Augsburger Allgemeinen und die Jugendmedienorganisation Medienebene e.V. gemeinsam auf die Stärkung der Medienkompetenz junger Menschen.
mehr »