Kündigung passé

Bauer schickt weitere Abmahnungen an Betriebsrätin

Nach drei, jeweils vierstündigen Mediationssitzungen zieht der Bauer-Verlag sein Begehren für die ersatzweise Zustimmung zur fristlosen Kündigung der Konzernbetriebsrätin Kersten Artus vor dem Hamburger Arbeitsgericht zurück. ver.di begrüßt diese Entscheidung und sieht sich in der Auffassung bestätigt, dass dieses Verfahren „weder juristisch noch politisch für den Medienkonzern durchzusetzen“ war.


Hamburgs ver.di-Chef Wolfgang Rose: „Wir freuen uns für Kersten Artus und den Betriebsrat. Die starke Solidarität und die vielfältige Unterstützung, auch überbetrieblich und bundesweit, hat dazu beigetragen, dass dieses Ergebnis gekommen ist.“ Martin Dieckmann, ver.di-Fachbereichsleiter (FB 8) im Norden, ergänzt: „Bauer wollte sich einer unbequemen und aktiven Betriebsrätin entledigen und die Belegschaft einschüchtern. Das ist nicht gelungen.“ Aber und auch gerade deshalb: „Die Forderung, wie auch in anderen Medienunternehmen eine vernünftige Zusammenarbeit von betrieblichen Interessenvertretungen und Unternehmensleitung zu praktizieren, bleibt bestehen.“
Und Kersten Artus selbst: „Die letzten Monate haben an den Nerven gezerrt.“ Doch die vielfältige Solidarität habe ihr geholfen. Neben vielen anderen bedankt sie sich besonders auf einer Bauer-Betriebsversammlung bei „den Mitgliedern des Betriebsrates und des Konzernbetriebsrates. Sie haben sich bedingungslos solidarisch verhalten. Und mir zu keiner Sekunde das Gefühl gegeben, dass sie den Stress gerne loswerden möchten, den sie durch mich haben.“
Die Mediation als Instrument zur Klärung sieht sie allerdings in ihrem speziellen Fall kritisch: „für Prozesse mit dieser politischen Dimension ist eine Mediation untauglich. Bauer und ich haben kein Kommunikationsproblem. Der Verlag wollte und will Macht demonstrieren.“ Mediation bedeute „keinen Waffenstillstand“. Gerade das habe sich nach dem Erfolg der Zurücknahme des Kündigungsbegehrens gezeigt: Zwar sei das Druckmittel des Lohnabzuges für angeblich nicht erforderliche Betriebsratsarbeit mittlerweile vom Tisch, doch der Bauer-Verlag lässt nicht locker.

Kein Grund zur Entwarnung

Vier neue Abmahnungen sind bei der engagierten Betriebsrätin und Gewerkschafterin eingegangen: Eine Abmeldung in der Redaktion, sie sei für Betriebsratsarbeit „im Betrieb unterwegs“, sei „nicht konkret genug“. Zweitens habe sie sich für ehrenamtliche Gewerkschaftsarbeit keine Genehmigung eingeholt. Und die Vorwürfe aus dem fristlosen Kündigungsbegehren zur betrieblichen und ehrenamtlichen Gewerkschaftsarbeit sind der Gegenstand der weiteren zwei neuen Abmahnungen. Das deutet aber darauf hin: Der Verlag bereitet die nächste Kündigung vor und „von daher“, sagt sie, „ ist kein Grund zur Entwarnung gegeben.“
Und wie der Bauer-Verlag mit seinen Angestellten und Betriebsräten umgeht, zeigt sich nicht nur in Hamburg bei den Zeitschriften, sondern jüngst auch in Magdeburg bei der Bauer-Tageszeitung Volksstimme. Das dortige Druckzentrum wurde geschlossen und ausgelagert, „hinter einer Bretterwand“, so der damalige Betriebsrats- und KBR-Vorsitzende Thomas Laskowski, wurde eine Leiharbeitsfirma installiert und er selbst wegen der Betriebsauslagerung mit Kündigung zum 31. August „entsorgt“. Über Jahre wurde der gesamte Verlag der Magdeburger Volksstimme aufgesplittert. Laskowski: „Das sind jetzt etwa 23 Einzelfirmen, ich hab da den genauen Überblick verloren, aber nahezu alle ohne Betriebsrat.“ Getroffen hat es auch die Redakteurin Renate Wähnelt. Sie rückte als Ersatzmitglied in den Betriebsrat nach, bekam aber nach der letzten Zersplitterungswelle in den neuen „Unterredaktionen“ kein Angebot und wurde gekündigt, wogegen sie nun vor dem Arbeitsgericht klagt. Der Gütetermin blieb erfolglos, weil Bauer kein Angebot vorlegte, der Kammertermin ist für November angesetzt. ver.di gibt der Redakteurin Rechtsschutz und setzt auf Sieg. Denn, so der ver.di-Landesbezirksfachbereichsleiter Michael Kopp aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: „Das Unrecht hat Namen und Adresse: Heinz Bauer, Verleger, Hamburg.“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Demokratie auf der Anklagebank

Der aktuelle Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) und der Daphne Caruana Galizia Foundation  zeigt, dass die Zahl missbräuchlicher Klagen in ganz Europa weiter steigt. Trotz des neuen EU-Gesetzes gegen SLAPP-Klagen, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist und das die Länder bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, nehmen SLAPPs weiter zu.
mehr »

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »

Pressefeindliche Angriffe in Leipzig

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beobachtete am Samstag in Leipzig Connewitz eine Demonstration. Neben zahlreichen Behinderungen der Berichterstattung kam es auch zu einem körperlichen Angriff auf ein Kamerateam des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Die dju äußert große Besorgnis über die Lage der Pressefreiheit und fordert ein konsequenteres Eingreifen der Polizei auf Grundlage des sächsischen Versammlungsgesetzes.
mehr »