Kündigung unwirksam

Tagesspiegel muss Redakteur weiter beschäftigen

Der Tagesspiegel muss seinen Politikredakteur Jost Müller-Neuhof weiter beschäf­tigen. Das Berliner Landesarbeitsgericht erklärte die Kündigung des Arbeitsverhältnisses für unwirksam.

Ausgangspunkt des Arbeitskonflikts war eine Exklusivmeldung des Berliner Tagesspiegel über die Nominierung der zeit­weilig im Irak entführten Archäologin Susanne Osthoff für den Grimme-Preis. Im Januar dieses Jahres hatte Müller-Neuhof die Medienredaktion seines Blattes über diese Nominierung informiert. In der Mail an die Kollegen fehlte jedoch ein entscheidender Hinweis: Urheber des vermeintlichen scoops war kein geringerer als Müller-Neuhof selbst. Zwar fand der damalige Medienressortleiter Joachim Huber bei der Gegenrecherche heraus, wer hinter der Sache steckte. Gleichwohl berichtete er „exklusiv“ über den Vorschlag, allerdings ohne den Urheber zu nennen.
Die Konsequenzen: Medienressortchef Huber musste die Ressortleitung abgeben, wurde zur Strafe aus dem Impressum gestrichen, durfte aber weiter arbeiten. Müller-Neuhof dagegen wurde ent­lassen. Der Redakteur habe seine Urheberschaft „bewusst verschwiegen“, in der Hoffnung, seine „medienpolitische Offensive“ zum Erfolg zu führen, argumentierte der Tagesspiegel. Gerade diese „versuchte Manipulation“ habe kritische Reaktionen anderer Medien ausgelöst und das Ansehen des Blattes geschädigt.
Das Berliner Arbeitsgericht hatte das Vorgehen des Redakteurs zunächst als „erhebliche Pflichtverletzung“ bewertet und die Kündigung für wirksam erklärt. Der Journalist habe trotz seiner Vertrauensstellung als Mitglied der Politik-Redaktion die Chefredaktion des Tagesspiegel über seine Urheberschaft im Unklaren gelassen.
Die Berufungsinstanz kam jetzt zu einem milderen Urteil (Az.: 13 Sa 1492 / 06). Der Redakteur habe zwar seine „arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt“. Dies rechtfertige jedoch allenfalls eine Abmahnung. Schließlich habe auch der zuständige Ressortleiter bereits vor Veröffentlichung des Artikels Kenntnis von der Urheberschaft des Nominierungsvorschlags gehabt. Das Verhalten des Klägers „rechtfertige ins­gesamt nicht den Schluss, dass das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt werden könne“.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »

Polizeibefugnisse gegen Pressefreiheit

Das  Bundeskabinett befasst sich heute mit mit Gesetzentwürfen, die den deutschen Sicherheitsbehörden weitreichende digitale Ermittlungsbefugnisse einräumen sollen. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen zulasten der Privatsphäre aller Bürger*innen und der Pressefreiheit.
mehr »

Freier Autor siegt gegen „Berliner Zeitung“

Dieses Urteil „kann die redaktionellen Abläufe deutscher Medien massiv beeinflussen“, so bewertete die FAZ das Urteil des Landgerichts Köln: Es hatte die Berliner Zeitung wegen schwerwiegender Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung des Autors Werner Rügemer zu einer Strafzahlung von 1200 Euro verurteilt, ein erstmaliges Urteil in Deutschland. Doch bis das Urteil rechtskräftig wurde, dauerte es noch fast ein Jahr: Freier Autor siegt gegen die „Berliner Zeitung“.
mehr »

Machen Sie es sich unbequem

Ich bin Rechtshänderin. Neulich habe ich mir morgens die Zähne mit der linken Hand geputzt. Keine gute Idee. Es fühlte sich falsch an. Ungelenk. Irgendwie so, als würde mein Gehirn die ganze Zeit protestieren. Und genau genommen tat es das auch. Unser Gehirn liebt Gewohnheiten. Es baut dafür regelrechte Autobahnen im Kopf. Und alles, was davon abweicht, fühlt sich erst einmal anstrengend an.
mehr »