Kündigung unwirksam

Tagesspiegel muss Redakteur weiter beschäftigen

Der Tagesspiegel muss seinen Politikredakteur Jost Müller-Neuhof weiter beschäf­tigen. Das Berliner Landesarbeitsgericht erklärte die Kündigung des Arbeitsverhältnisses für unwirksam.

Ausgangspunkt des Arbeitskonflikts war eine Exklusivmeldung des Berliner Tagesspiegel über die Nominierung der zeit­weilig im Irak entführten Archäologin Susanne Osthoff für den Grimme-Preis. Im Januar dieses Jahres hatte Müller-Neuhof die Medienredaktion seines Blattes über diese Nominierung informiert. In der Mail an die Kollegen fehlte jedoch ein entscheidender Hinweis: Urheber des vermeintlichen scoops war kein geringerer als Müller-Neuhof selbst. Zwar fand der damalige Medienressortleiter Joachim Huber bei der Gegenrecherche heraus, wer hinter der Sache steckte. Gleichwohl berichtete er „exklusiv“ über den Vorschlag, allerdings ohne den Urheber zu nennen.
Die Konsequenzen: Medienressortchef Huber musste die Ressortleitung abgeben, wurde zur Strafe aus dem Impressum gestrichen, durfte aber weiter arbeiten. Müller-Neuhof dagegen wurde ent­lassen. Der Redakteur habe seine Urheberschaft „bewusst verschwiegen“, in der Hoffnung, seine „medienpolitische Offensive“ zum Erfolg zu führen, argumentierte der Tagesspiegel. Gerade diese „versuchte Manipulation“ habe kritische Reaktionen anderer Medien ausgelöst und das Ansehen des Blattes geschädigt.
Das Berliner Arbeitsgericht hatte das Vorgehen des Redakteurs zunächst als „erhebliche Pflichtverletzung“ bewertet und die Kündigung für wirksam erklärt. Der Journalist habe trotz seiner Vertrauensstellung als Mitglied der Politik-Redaktion die Chefredaktion des Tagesspiegel über seine Urheberschaft im Unklaren gelassen.
Die Berufungsinstanz kam jetzt zu einem milderen Urteil (Az.: 13 Sa 1492 / 06). Der Redakteur habe zwar seine „arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt“. Dies rechtfertige jedoch allenfalls eine Abmahnung. Schließlich habe auch der zuständige Ressortleiter bereits vor Veröffentlichung des Artikels Kenntnis von der Urheberschaft des Nominierungsvorschlags gehabt. Das Verhalten des Klägers „rechtfertige ins­gesamt nicht den Schluss, dass das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt werden könne“.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »