Kündigung wegen „Kampfplakat”

Bei Ippen dürfe nicht jeder schreiben oder fotografieren, was er wolle

Zeitungsverleger Dirk Ippen hält viel von der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit. „Nicht die Medien müssen vor der Politik Angst haben”, sagte er einmal, „sondern die Politik vor den Medien.” In Russland und anderen Ländern, in denen es keine richtige Pressefreiheit mehr gebe, lebten Journalisten, die sich kritisch äußerten, gefährlich. Manchmal gilt das allerdings auch für Redakteure von Blättern aus der Ippen-Gruppe, die nur ihre Arbeit tun.


Der Redaktionsleiter eines Anzeigenblattes aus dem MB-Media Verlag im hessischen Witzenhausen hatte im Internetportal über eine 1. Mai-Kundgebung in Bad Hersfeld berichtet und vier Fotos eingestellt, darunter eines, worauf das ver.di-Transparent mit der Aufschrift „Mindestlohn – auch für Zeitungszusteller” zu sehen war. Am nächsten Morgen erhält Gerald Schmidtkunz einen Anruf seines Chefredakteurs. „Er fragte, ob ich von allen guten Geistern verlassen sei, ein solches Kampfplakat zu veröffentlichen.” Fünf Stunden später muss der Redaktionsleiter unter Aufsicht seinen Schreibtisch räumen. Er ist fristlos entlassen.

Vorwurf: Grob illoyales Verhalten

Der Verlag beschäftige selbst Zeitungszusteller. Auf der verlagseigenen Homepage für deren Mindestlohn zu werben, halte er für „grob illoyal”. Auch das Argument des Redaktionsleiters, dass es zu seiner Pflicht als Journalist gehöre, über Veranstaltungen zu berichten, ließ der Verlag nicht gelten. Von wegen Journalist. Er solle mal nicht so tun, als sei er bei der FAZ, erklärte der Anwalt des Verlages vor dem Arbeitsgericht in Kassel. „Sie dürfen nicht schreiben, was Sie wollen, Sie dürfen nichts gegen Edeka und andere Großkunden schreiben.”
Der Verlag monierte darüber hinaus, dass der Mitarbeiter die 1. Mai-Kundgebung privat besucht und die Fotos auf der Homepage seines Arbeitgebers veröffentlicht habe. Schließlich gehöre Bad Hersfeld nicht zu seinem Berichtsgebiet.
Doch Gerald Schmidtkunz hat aus seiner Sicht lediglich getan, was üblicherweise von Redakteuren des MB-Media Verlages erwartet wird: jederzeit im Einsatz zu sein. Er habe keinen der dort zuständigen Kollegen entdeckt und sei deshalb für sie eingesprungen. „Man stelle sich nur vor, es hätte gebrannt und ich hätte mit dem Verweis darauf, dass ich nicht zuständig sei, nichts veröffentlicht”, sagt Schmidtkunz, der sich wundert, dass hoher Arbeitseinsatz mit Kündigung beantwortet wird.
Gerald Schmidtkunz hatte gegen die Kündigung geklagt. Mit dem Ziel, wieder eingestellt zu werden. Doch der Kammertermin beim Arbeitsgericht Kassel endete Mitte August mit einem Vergleich. Die fristlose Kündigung wurde zurückgezogen, der Redakteur erhält ab Mai rückwirkend sein Gehalt bis Ende Oktober und zusätzlich für den Verlust seines Arbeitsplatzes bei dem Anzeigenblatt eine Abfindung in Höhe von 27.500 Euro.
Er habe sich nur deshalb auf eine Abfindung eingelassen, erklärte Schmidtkunz, weil er davon ausgeht, dass die gesamte Redaktion geschlossen werde. Tatsächlich gebe es Überlegungen, die Redaktion dichtzumachen und die Aufgaben an eine andere Firma zu vergeben, sagte der Anwalt des Verlages vor Gericht. Die neue Firma hat bereits eine Stellenanzeige aufgegeben. Ansprechpartnerin ist Petra Goßmann, laut Handelsregister gleichzeitig Prokuristin beim MB-Media Verlag, der Schmidtkunz entließ und die Redaktion schließen möchte.
Das Anzeigenblatt aus dem MB-Media Verlag gehört zur Extra Tip Mediengruppe, die es nach Verlagsangaben auf eine wöchentliche Gesamtauflage von einer Million Exemplaren bringt. Geschäftsführer ist Daniel Schöningh, Neffe des Zeitungsverlegers Dirk Ippen. Das Ippen-Imperium mit seiner verschachtelten Unternehmensstruktur zählt zu den zehn größten Zeitungskonzernen in Deutschland (etwa tz, Münchner Merkur, Offenbach Post, Hessisch/Niedersächsische Allgemeine). Es zeichnet sich dadurch aus, dass bei Tageszeitungen und Druckereien keine Tarifverträge anerkannt werden.

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