Der Chefredakteur der Monatszeitung SaarSpiegel (Auflage rund 480.000 Exemplare), Franz Hermann, hat am 25. Juli 2005 Anzeige gegen die saarländische Staatskanzlei erstattet, weil diese ihm die Antwort auf eine offizielle Presseanfrage verweigert hat. Hermann wirft der Landesregierung vor, gegen das Landesmediengesetz verstoßen zu haben.
Konkret ging es darum, dass der SaarSpiegel für einen Bericht über die Wirtschaftspolitik von Ministerpräsident Peter Müller wissen wollte, warum dieser sich nicht für den Erhalt der 270 Arbeitsplätze von Mitarbeitern und Zuliefern der Querschieder Firma Ha-Ra-Umwelttechnik eingesetzt hat. Auf die Bitten der Beschäftigten, rechtlich umstrittene Steuerbescheide gegen das Unternehmen vorläufig außer Kraft zu setzen, hatte der Ministerpräsident ebenso wenig geantwortet, wie auf die Frage des Firmengründers Hans Raab, gegen welche Gesetze er verstoßen haben soll. Durch seine stellvertretende Regierungssprecherin ließ Peter Müller ausrichten, dass die Landesregierung „nicht gewillt sei, die Anfrage zu beantworten“.
„Ob ihnen die Berichterstattung im SaarSpiegel passt oder nicht: Das Landesmediengesetz schreibt eindeutig und unmissverständlich vor, dass offizielle Stellen Presseanfragen beantworten müssen“, begründet Franz Hermann, warum er die Landesregierung per einstweiliger Verfügung zur Auskunft verpflichten will.