Linkhaftung: Folgenreiche Gerichtsentscheidung

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Als erstes deutsches Gericht hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass auch das bloße Verlinken einer Webseite, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, eine eigene Rechtsverletzung ist. Das Hamburger Landgericht folgte damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September. Der hatte entschieden, dass das Setzen eines Hyperlinks auf einer Webseite eine Urheberrechtsverletzung sein kann – insbesondere dann, wenn der Webseiten-Betreiber mit Gewinnerzielungsabsicht handelt.

Allerdings wird in dem Hamburger Beschluss (Az.: 310 O 402/16) vom 18. November 2016 diese Gewinnerzielungsabsicht sehr weitreichend ausgelegt. Weil der Beklagte im Rahmen seines Internetauftritts im Eigenverlag vertriebenes Lehrmaterial entgeltlich anbietet, wurde die Webseite als gewerblich eingestuft.

Der konkrete Fall: Ein Fotograf hatte auf einer Webseite einen Artikel entdeckt, der mit einem von ihm angefertigten Foto illustriert war. Eine Einwilligung zur Nutzung des Fotos hatte der Fotograf nicht erteilt, also nach bisheriger Rechtslage auch eine Urheberrechtsverletzung. Allerdings stellte der Fotograf fest, dass zusätzlich auf der Webseite eines Dritten ein Link auf die Webseite mit dem unberechtigt genutzten Foto gesetzt war. Dabei hatte der Webseiten-Betreiber das Foto nicht selbst auf seiner Webseite eingebunden, sondern lediglich einen Textlink auf die Seite gesetzt, auf der das Foto abgebildet war.

Gegen diesen Dritten erwirkte die Rechtsanwaltskanzlei Spirit Legal LLP nun in Hamburg eine einstweilige Verfügung. Der Webseiten-Betreiber hat diese nach Auskunft der Kanzlei bereits akzeptiert. Es wird also in dieser Sache keine Entscheidung höherer Gerichte geben.

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

„PR-Puppen“ proben den Aufstand 

Kreative, die der Tech-Konzern OpenAI (ChatGPT, DALL-E) zu einem geschlossenen Produkttest eingeladen hatte, leakten den Testzugang kürzlich und griffen OpenAI in einem Protestschreiben öffentlich an. Sie warfen dem Unternehmen u.a. vor, sie für Marketing und PR zu missbrauchen und Art Washing zu betreiben.Eine teilnehmende Person schildert M , wie es zu dem Leak kam und was Techkonzerne künftig bei der Zusammenarbeit mit Kreativen besser machen können.
mehr »

KI beinflusst Vielfalt in den Medien

Künstliche Intelligenz kann journalistische Texte in verschiedene Sprachen übersetzen und damit viel mehr Nutzer*innen ansprechen. Gleichzeitig kann sie aber auch Stereotype, die in diesen Texten enthalten sind, verfestigen. Gefahren und Chancen von KI-Anwendungen im Journalismus standen im Fokus der diesjährigen NxMedienkonferenz der Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM), die sich für mehr Vielfalt in den Medien einsetzen.
mehr »

Keine Auskunft zu Pegasus

Auch Onlinemedien fallen unter die vom Grundgesetz gedeckte Pressefreiheit. Das erkannte das Bundesverwaltungsgericht  erstmals an. Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenz- und Rechercheplattform FragDenStaat, hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Nun erkannte das Gericht grundsätzlich an, dass Presseauskunft Onlinemedien genau so wie Printmedien erteilt werden muss. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist aber nicht verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über den Erwerb und Einsatz der Software "Pegasus" zu erteilen.
mehr »

SWR lehnt Vergleich mit Regisseur ab

Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart fand gestern der Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren des Regisseurs Joachim Lang gegen den SWR statt. Der Sender hatte ihm am 11. Juli betriebsbedingt gekündigt. Begründet wurde die Änderungskündigung mit dem Sparkurs des Senders, der „angeblich“ keine weiteren Spielfilme vorsieht. Dies, obwohl der SWR laut Staatsvertrag verpflichtet ist, Spielfilme herzustellen. Zum gestrigen Termin vor dem Gericht hat der Sender keine Kompromisse angeboten. Damit kommt es nun zum Kammertermin mit einem Urteil.
mehr »