Linkhaftung: Folgenreiche Gerichtsentscheidung

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Als erstes deutsches Gericht hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass auch das bloße Verlinken einer Webseite, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, eine eigene Rechtsverletzung ist. Das Hamburger Landgericht folgte damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September. Der hatte entschieden, dass das Setzen eines Hyperlinks auf einer Webseite eine Urheberrechtsverletzung sein kann – insbesondere dann, wenn der Webseiten-Betreiber mit Gewinnerzielungsabsicht handelt.

Allerdings wird in dem Hamburger Beschluss (Az.: 310 O 402/16) vom 18. November 2016 diese Gewinnerzielungsabsicht sehr weitreichend ausgelegt. Weil der Beklagte im Rahmen seines Internetauftritts im Eigenverlag vertriebenes Lehrmaterial entgeltlich anbietet, wurde die Webseite als gewerblich eingestuft.

Der konkrete Fall: Ein Fotograf hatte auf einer Webseite einen Artikel entdeckt, der mit einem von ihm angefertigten Foto illustriert war. Eine Einwilligung zur Nutzung des Fotos hatte der Fotograf nicht erteilt, also nach bisheriger Rechtslage auch eine Urheberrechtsverletzung. Allerdings stellte der Fotograf fest, dass zusätzlich auf der Webseite eines Dritten ein Link auf die Webseite mit dem unberechtigt genutzten Foto gesetzt war. Dabei hatte der Webseiten-Betreiber das Foto nicht selbst auf seiner Webseite eingebunden, sondern lediglich einen Textlink auf die Seite gesetzt, auf der das Foto abgebildet war.

Gegen diesen Dritten erwirkte die Rechtsanwaltskanzlei Spirit Legal LLP nun in Hamburg eine einstweilige Verfügung. Der Webseiten-Betreiber hat diese nach Auskunft der Kanzlei bereits akzeptiert. Es wird also in dieser Sache keine Entscheidung höherer Gerichte geben.

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Immer Ärger mit der Obrigkeit

In seinem aktuellen Buch „Meinungsfreiheit“ analysierte Ronen Steinke deren aktuellen Zustand. Der promovierte Jurist und leitende Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung spricht mit M über seine Schlussfolgerungen.
mehr »

Anti-SLAPP-Entwurf bleibt zahnlos

Der Bundestag debattiert heute erstmals über den Entwurf für ein Gesetz gegen Einschüchterungsklagen (Anti-SLAPP-Gesetz). Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union fordert die Koalitionsfraktionen auf, das Gesetz in vier zentralen Punkten nachzubessern, um Medienschaffende und andere häufig von SLAPPs Betroffene endlich wirksam vor missbräuchlichen juristischen Maßnahmen zu schützen.
mehr »

Demokratie auf der Anklagebank

Der aktuelle Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) und der Daphne Caruana Galizia Foundation  zeigt, dass die Zahl missbräuchlicher Klagen in ganz Europa weiter steigt. Trotz des neuen EU-Gesetzes gegen SLAPP-Klagen, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist und das die Länder bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, nehmen SLAPPs weiter zu.
mehr »

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »