Mehr Anträge auf Informationszugang

Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Vosshoff, die zugleich für die Informationsfreiheit zuständig ist, hat in ihrem ersten Jahresbericht eine positive Bilanz gezogen: Die Zahl der Anträge sei deutlich gestiegen, was für ein großes Interesse der Bürger spreche.

Waren in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt 4837 Anträge auf Informationszugang gestellt worden, habe sich diese Zahl im Berichtszeitraum 2012 und 2013 mit nunmehr 10.813 Anträgen mehr als verdoppelt. Parallel dazu sei auch die Zahl der Eingaben von 276 auf 397 gestiegen, in denen sich Antragsteller zur Vermittlung an die Ombudsstelle gewandt haben. Die vermehrte Nutzung des IFG auf Bundesebene ist dabei vermutlich auch auf die vereinfachte Antragstellung über Portale wie www.fragdenstaat.de zurückzuführen, eine zivilgesellschaftliche Initiative, die zugleich zur Bekanntheit der Auskunftsrechte beigetragen hat.
Ferner sprach sich Vosshoff für eine zügige Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes aus. So sollten die Ausnahmeregeln auf das verfassungsrechtlich gebotene Maß reduziert werden, wie es auch im Evaluationsbericht empfohlen wird, der bereits im Mai 2012 an den Bundestag gegangen ist.
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ist im Jahr 2006 nicht zuletzt auf Betreiben der Journalistenverbände – darunter netzwerk recherche und dju in ver.di – von Transparency International und der Humanistischen Union zustande gekommen. Leider fehlte den Abgeordneten dann jedoch der Mut, ein wirklich weitreichendes und bürgerfreundliches Informationszugangsrecht zu verabschieden. Herausgekommen ist ein typisches Kompromissgesetz, das mit seiner Vielzahl an breit gefassten Ausnahmen den Behörden zahlreiche Optionen zum Abblocken lässt. netzwerk recherche bewertet das IFG des Bundes insofern als Einstieg in ein neues Rechtsprinzip und in dieser Hinsicht als kleinen Fortschritt. Damit die Regelungen für die journalistische Recherche und auch für interessierte Bürger wirklich zu einem wirksamen Instrument werden, bedarf es aber dringender Verbesserungen bei Ausnahmeregelungen, Kosten und Fristen.

 Manfred Redelfs ist im netzwerk recherche

Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Neues Urteil gegen Kieler Nachrichten

Schlappe für den Verlag der Kieler Nachrichten: Das Landgericht Flensburg hat untersagt, dass der Verlag in Verträgen mit hauptberuflich freien Journalist*innen unzulässige Klauseln vereinbart. Erneut geklagt hatten der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Zukünftig darf die Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co. die Klauseln nicht mehr nutzen, da sie unklar und unverständlich sind und die freien Mitarbeiter unangemessen benachteiligen.
mehr »

Niederlage für Google und Apple

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei weitreichende Urteile gegen Tech-Riesen gefällt. Die Richter*innen bestätigten eine Geldbuße gegen Google von 2,4 Milliarden Euro. Zudem muss Apple 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen.
mehr »

Gericht: Heimliches Abhören war rechtens

Im Streit um das abgehörte Pressetelefon der Letzten Generation hat das Landgericht München 1 die von zwei Journalisten eingereichten Beschwerden zurückgewiesen. Beide wollen nun weitere Schritte prüfen. Sie werden durch Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt, erklärten beide Organisationen.
mehr »

Schutz vor zu viel Stress im Job

Immer weiter, immer schneller, immer innovativer – um im digitalen Wandel mithalten zu können, müssen einzelne Journalist*innen wie auch ganze Medienhäuser sich scheinbar ständig neu erfinden, die Belastungsgrenzen höher setzen, die Effizienz steigern. Der zunehmende Anteil und auch Erfolg von KI-basierten Produkten und Angeboten ist dabei nur das letzte Glied in der Kette einer noch nicht abgeschlossenen Transformation, deren Ausgang vollkommen unklar ist.
mehr »