Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Vosshoff, die zugleich für die Informationsfreiheit zuständig ist, hat in ihrem ersten Jahresbericht eine positive Bilanz gezogen: Die Zahl der Anträge sei deutlich gestiegen, was für ein großes Interesse der Bürger spreche.
Waren in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt 4837 Anträge auf Informationszugang gestellt worden, habe sich diese Zahl im Berichtszeitraum 2012 und 2013 mit nunmehr 10.813 Anträgen mehr als verdoppelt. Parallel dazu sei auch die Zahl der Eingaben von 276 auf 397 gestiegen, in denen sich Antragsteller zur Vermittlung an die Ombudsstelle gewandt haben. Die vermehrte Nutzung des IFG auf Bundesebene ist dabei vermutlich auch auf die vereinfachte Antragstellung über Portale wie www.fragdenstaat.de zurückzuführen, eine zivilgesellschaftliche Initiative, die zugleich zur Bekanntheit der Auskunftsrechte beigetragen hat.
Ferner sprach sich Vosshoff für eine zügige Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes aus. So sollten die Ausnahmeregeln auf das verfassungsrechtlich gebotene Maß reduziert werden, wie es auch im Evaluationsbericht empfohlen wird, der bereits im Mai 2012 an den Bundestag gegangen ist.
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ist im Jahr 2006 nicht zuletzt auf Betreiben der Journalistenverbände – darunter netzwerk recherche und dju in ver.di – von Transparency International und der Humanistischen Union zustande gekommen. Leider fehlte den Abgeordneten dann jedoch der Mut, ein wirklich weitreichendes und bürgerfreundliches Informationszugangsrecht zu verabschieden. Herausgekommen ist ein typisches Kompromissgesetz, das mit seiner Vielzahl an breit gefassten Ausnahmen den Behörden zahlreiche Optionen zum Abblocken lässt. netzwerk recherche bewertet das IFG des Bundes insofern als Einstieg in ein neues Rechtsprinzip und in dieser Hinsicht als kleinen Fortschritt. Damit die Regelungen für die journalistische Recherche und auch für interessierte Bürger wirklich zu einem wirksamen Instrument werden, bedarf es aber dringender Verbesserungen bei Ausnahmeregelungen, Kosten und Fristen.
Manfred Redelfs ist im netzwerk recherche