Mit der Euro-Einführung ändern sich ab 1. Januar 2002 auch die pauschalen Kilometersätze, die bei der Einkommensteuer angerechnet werden können.
Bereits vor einigen Monaten wurde beschlossen, dass dabei die Entfernungspauschalen für Arbeitnehmer für die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstätte (einfache Distanz) etwas gekürzt werden: von derzeit 0,70 DM bzw. 0,80 DM (ab 11. Entfernungskilometer) auf 0,35 e bzw. 0,40e. Nach dem genauen Umrechnungskurs entspricht eine Mark genau 1,95583 Euro.
Nach oben gerundet werden hingegen die Kilometersätze, die bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs zu Dienstreisen, zu einer Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit angesetzt werden können, wie das Bundesfinanzministerium am 20. August per Rundschreiben (Az.: IV C 5 – S 2353 – 312/01) mitgeteilt hat. Dies sind die Sätze, die in der Regel auch von Betrieben für Dienstfahrten erstattet werden oder von Freiberuflern gegenüber Auftraggebern abgerechnet werden. Derzeit beträgt der Satz bei Kraftwagen 0,58 DM je Fahrtkilometer, ab 1. Januar dann 0,30 e. Für Motorrad/-roller beträgt der neue Satz 0,13 e, Moped oder Mofa 0,08 e und für Fahrradfahrten 0,05 e.