OLG Köln: Eine Ehe ist keine Privatsache

Oberlandesgericht Köln Foto: Torsten Kleinz

Wie weit dürfen Prominente ihre Privatsphäre schützen? Die Kölner Komikerin Carolin Kebekus versuchte, Berichte über ihr Privatleben mit allen rechtlichen Mitteln zu verhindern. Die 15. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Köln setzte ihr nun eine Grenze: Über eine Ehe dürfen Journalisten berichten, da sie Teil der Sozialsphäre und damit weniger streng geschützt sei als die Privatsphäre.

Es ist selten, dass sich zwischen zwei Prozessinstanzen die Argumentationen von Kläger und Beklagten fundamental ändern oder neue Sachverhalte aufgedeckt werden. Im Fall der Klage der Komikerin Carolin Kebekus gegen das Online-Magazin „Köln Reporter“ war dies jedoch anders. Im Mai 2016 hatte das Landgericht Köln dem Journalisten  Tobias Büscher noch verboten, auf dem von ihm betriebenen Online-Portal ein vermutetes Verhältnis der Komikerin zu ihrem Kollegen Serdar Somuncu zu erwähnen. Doch bevor der Rechtsstreit vor der nächsten Instanz geklärt werden konnte, berichteten plötzlich mehrere Medien, dass die beiden Comedians nicht nur ein Liebesverhältnis hatten, sondern sogar verheiratet gewesen seien.

Kebekus ließ ihre Klage trotzdem nicht fallen. Vor Gericht gab sich ihr Anwalt bei der mündlichen Verhandlung im März kaum kompromissbereit: So bestätigte er nicht einmal, ob seine Mandantin verheiratet war – obwohl mehrere vom Beklagten vorgelegte Dokumente dies zeigten. Gleichwohl bekräftigte er, dass Kebekus auch weiterhin gegen Berichte über ihr Privatleben vorgehen wolle.

Diese Verweigerungshaltung führte nun zur Niederlage der Komikerin. Die 15. Zivilkammer des Oberlandesgerichts ging im am Donnerstag verkündeten Urteil davon aus, dass die Ehe tatsächlich bestanden habe. „Der Beklagte habe aber in der Berufungsinstanz so viele Anhaltspunkte für eine Ehe zwischen den Kabarettisten vorgetragen, dass das einfache Bestreiten der Klägerin, sie sei jedenfalls nicht seit 2012 mit Herrn Somuncu verheiratet, nicht mehr ausreichend gewesen sei“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Da eine Eheschließung an sich jedoch Teil der Sozialsphäre ist, die weniger streng geschützt ist als die Privatsphäre, steht es Medien in der Regel frei darüber korrekt zu berichten. Auch ein vermeintliches Gefährdungspotenzial der Comedians, die in ihren Auftritten höchst kontroverse Themen aufgreifen – so ist Serdar Somuncu unter anderem mit Lesungen aus Adolf Hitlers Buch „Mein Kampf“ bekannt geworden – war für das Oberlandesgericht kein ausreichender Grund, Journalisten die Erwähnung der Ehe zu verbieten.

Selbst wenn Büscher zum Veröffentlichungszeitpunkt seines Berichts nichts über eine Eheschließung gewusst habe, musste sich das Gericht an den heute bekannten Tatsachen orientieren. Der Senat macht in der Entscheidung aber auch deutlich, dass Medien nicht folgenlos über bloße Gerüchte berichten dürften.

Gegenüber M zeigt sich Büscher erfreut: „Das Urteil sollte allen meinen Kollegen Mut machen, die es mit Promi-Anwälten zu tun bekommen“, erklärt der Journalist. Carolin Kebekus selbst wollte sich heute zu der Entscheidung nicht äußern.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Alternativen zum Social-Media-Verbot

Die Diskussion über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche in Deutschland reißt nicht ab. Der kürzlich vorgestellten Abschlussbericht der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ stellt  nun 56 Handlungsempfehlungen vor.
mehr »

Kartellrecht mit kleinen Ausnahmen

Presseverlage sollen dauerhaft vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie außerhalb des redaktionellen Bereichs kooperieren wollen. So steht es im Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sollen aber nicht erleichtert werden.
mehr »

Extremismusvorwurf: Weimer knickt ein

Wolfram Weimer darf die Betreiberinnen der „Buchhandlung zur Schwankenden Weltkugel“ aus Berlin nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin klargestellt (Beschluss v. 30.04.2026 – VG 6 L 229/26, der Autor war als Rechtsanwalt für die Buchhandlung im Verfahren tätig). Der Fall zeigt, dass Auskünfte des Verfassungsschutzes problematisch sind, wenn es um staatliche Förderentscheidungen geht.
mehr »

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »