Pressefreiheit gilt auch hinter dem Werkstor

Die SWR-Reportage „Hungerlohn am Fließband” darf weiter ausgestrahlt werden. Der Daimler-Konzern ist vorläufig mit seinem Versuch gescheitert, die öffentliche Verbreitung von auf dem Gelände seines Untertürkheimer Werks entstandenen Filmaufnahmen zu verbieten (siehe M 6.2014).

Das Landgericht Stuttgart erklärte bei der Urteilsbegründung am 9. Oktober zwar, dass Undercover-Journalist Jürgen Rose das Hausrecht des Unternehmens verletzt habe. Sein Bericht über Lohndumping durch Leiharbeit und Werkverträge diene aber „einem eindeutig überwiegenden öffentlichen Informationsinteresse”, das in diesem Fall überwiege.
Das Gericht habe mit seiner Entscheidung verdeutlicht, „dass die Aufdeckung gesellschaftlicher Missstände auch mit den Mitteln der investigativen Recherche möglich sein muss”, betonte SWR-Sprecher Wolfgang Utz. „Die Entscheidung besagt, dass die Pressefreiheit nicht an Werkstoren endet.” Die dju und der SWR-Betriebsverband in ver.di erklärten: „Das Urteil stärkt die Arbeit der Medienschaffenden und gibt Sicherheit bei der Recherche.”

    dab

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