Raubkopien: YouTube muss handeln

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Die AG Dokumentarfilm sieht im unautorisierten Hochladen von Fernsehmitschnitten auf Internetplattformen wie YouTube ein wachsendes Problem. Ein Dokumentarfilmer wehrte sich mit Hilfe der AG jetzt juristisch erfolgreich gegen die illegale Verbreitung einer Raubkopie. 

Die Fernsehausstrahlung des Films „Leben außer Kontrolle“, der sich kritisch mit der Gentechnologie auseinandersetzt, hat viel Aufmerksamkeit gefunden. Das dürfte auch der Grund sein, warum Zuschauer einen Mitschnitt auf YouTube veröffentlichten. Allerdings war auch der Nutzer, der sich „Revo Luzzer“ nennt, dazu nicht befugt. Der Filmproduzent forderte von YouTube deshalb die Löschung des Mitschnitts. Doch das Videoportal entfernte ihn nicht und gab sich mit der nassforschen Erklärung des Up-Loaders zufrieden, dass er durch die Zahlung der Rundfunk- und Fernsehgebühren Miteigentümer des Films sei.

Vertreten durch die Berliner Urheberrechtskanzlei KV Legal und unterstützt von der AG Dokumentarfilm schickte der Filmproduzent dem Internetkonzern eine Abmahnung, die wirkungslos blieb. Das Landgericht Leipzig hat ihm jetzt unter dem Aktenzeichen 05 O 661/15 Recht verschafft. Die Plattform YouTube habe „ihr zumutbare Prüfpflichten verletzt, weil sie nach dem Hinweis der Klägerin im Rahmen des Beanstandungsverfahrens nicht alles ihr technisch und wirtschaftlich Zumutbare getan hat, um weitere Rechtsverletzungen im Hinblick auf die geschützten Werke zu verhindern“, heißt es in dem Urteil. Die Betreiber hätten unverzüglich tätig werden müssen, um „die Darstellung des Werkes zu entfernen oder den Zugang zu sperren, sobald sie die erforderliche Kenntnis erlangt hatten“, so die Richter. Eine entsprechende Prüfpflicht sei bereits gegeben, wenn unter Vorlage „aller erforderlicher Angaben“ auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist. Und da „die Zahlung von GEZ-Gebühren offensichtlich nicht zum Erwerb von Veröffentlichungsrechten führt“, hätte die Prüfung zwingend zu einer Löschung führen müssen.

Der Vorsitzende und Geschäftsführer der AG Dokumentarfilm Thomas Frickel, der die Klage unterstützt hat, übt heftige Kritik an der Plattform: „Dass ein derart klarer Fall auf Betreiben von Google überhaupt gerichtsanhängig wurde, hat aus Sicht der AG DOK Methode: offenbar versucht Google mit allen Mitteln, die Grenzen des Urheberrechts zu seinen Gunsten auszuweiten – auch, wenn der Anlass noch so absurd erscheint.“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Neues Urteil gegen Kieler Nachrichten

Schlappe für den Verlag der Kieler Nachrichten: Das Landgericht Flensburg hat untersagt, dass der Verlag in Verträgen mit hauptberuflich freien Journalist*innen unzulässige Klauseln vereinbart. Erneut geklagt hatten der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Zukünftig darf die Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co. die Klauseln nicht mehr nutzen, da sie unklar und unverständlich sind und die freien Mitarbeiter unangemessen benachteiligen.
mehr »

Niederlage für Google und Apple

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei weitreichende Urteile gegen Tech-Riesen gefällt. Die Richter*innen bestätigten eine Geldbuße gegen Google von 2,4 Milliarden Euro. Zudem muss Apple 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen.
mehr »

Gericht: Heimliches Abhören war rechtens

Im Streit um das abgehörte Pressetelefon der Letzten Generation hat das Landgericht München 1 die von zwei Journalisten eingereichten Beschwerden zurückgewiesen. Beide wollen nun weitere Schritte prüfen. Sie werden durch Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt, erklärten beide Organisationen.
mehr »

Nur echte Presseausweise anerkennen

Ein Presseausweis vereinfacht den Nachweis journalistischer Tätigkeit. Er ist aber keine Voraussetzung, um eine Person als Journalist*in anzusehen. Sie kann ihre Tätigkeit auch auf andere Weise belegen, beispielsweise mit einer Bestätigung der Redaktion oder der Vorlage von Publikationen, an denen sie mitgearbeitet hat. Dennoch kommt dem bundeseinheitlichen Presseausweis eine besondere Bedeutung zu.
mehr »