Die AG Dokumentarfilm sieht im unautorisierten Hochladen von Fernsehmitschnitten auf Internetplattformen wie YouTube ein wachsendes Problem. Ein Dokumentarfilmer wehrte sich mit Hilfe der AG jetzt juristisch erfolgreich gegen die illegale Verbreitung einer Raubkopie.
Die Fernsehausstrahlung des Films „Leben außer Kontrolle“, der sich kritisch mit der Gentechnologie auseinandersetzt, hat viel Aufmerksamkeit gefunden. Das dürfte auch der Grund sein, warum Zuschauer einen Mitschnitt auf YouTube veröffentlichten. Allerdings war auch der Nutzer, der sich „Revo Luzzer“ nennt, dazu nicht befugt. Der Filmproduzent forderte von YouTube deshalb die Löschung des Mitschnitts. Doch das Videoportal entfernte ihn nicht und gab sich mit der nassforschen Erklärung des Up-Loaders zufrieden, dass er durch die Zahlung der Rundfunk- und Fernsehgebühren Miteigentümer des Films sei.
Vertreten durch die Berliner Urheberrechtskanzlei KV Legal und unterstützt von der AG Dokumentarfilm schickte der Filmproduzent dem Internetkonzern eine Abmahnung, die wirkungslos blieb. Das Landgericht Leipzig hat ihm jetzt unter dem Aktenzeichen 05 O 661/15 Recht verschafft. Die Plattform YouTube habe „ihr zumutbare Prüfpflichten verletzt, weil sie nach dem Hinweis der Klägerin im Rahmen des Beanstandungsverfahrens nicht alles ihr technisch und wirtschaftlich Zumutbare getan hat, um weitere Rechtsverletzungen im Hinblick auf die geschützten Werke zu verhindern“, heißt es in dem Urteil. Die Betreiber hätten unverzüglich tätig werden müssen, um „die Darstellung des Werkes zu entfernen oder den Zugang zu sperren, sobald sie die erforderliche Kenntnis erlangt hatten“, so die Richter. Eine entsprechende Prüfpflicht sei bereits gegeben, wenn unter Vorlage „aller erforderlicher Angaben“ auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist. Und da „die Zahlung von GEZ-Gebühren offensichtlich nicht zum Erwerb von Veröffentlichungsrechten führt“, hätte die Prüfung zwingend zu einer Löschung führen müssen.
Der Vorsitzende und Geschäftsführer der AG Dokumentarfilm Thomas Frickel, der die Klage unterstützt hat, übt heftige Kritik an der Plattform: „Dass ein derart klarer Fall auf Betreiben von Google überhaupt gerichtsanhängig wurde, hat aus Sicht der AG DOK Methode: offenbar versucht Google mit allen Mitteln, die Grenzen des Urheberrechts zu seinen Gunsten auszuweiten – auch, wenn der Anlass noch so absurd erscheint.“