RBB muss Ruhegeld an Augenstein zahlen

rbb in Berlin Gebäude

Um die konkrete Zukunft des RBB wird heftig gerungen. Foto: RBB/Gundula Krause

Er war einer der letzten aus der alten Geschäftsführung, der gehen musste. Jetzt hat der frühere Produktions- und Betriebsdirektor des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Christoph Augenstein, vor dem Arbeitsgericht Berlin „Ruhegeld“ vom RBB erstritten. Das Arbeitsgericht gab am 8. Januar der Klage Augensteins im Wesentlichen statt. Es erklärte auch die außerordentliche Kündigung für ungültig.

Den von Augenstein geforderten Schadensersatz in Höhe von 455.000 Euro für erlaubte Nebentätigkeiten, die ihm durch die Entlassung verloren gegangen seien, sowie geforderte 25.000 Euro Schmerzensgeld wies das Gericht zurück.

Augenstein war im Februar vergangenen Jahres als einer der beiden letzten Direktoren aus der Ära der Ex-Intendantin Patricia Schlesinger fristlos entlassen worden. Er war 2018 zum RBB gekommen und hatte vorher einen unbefristeten Vertrag beim Westdeutschen Rundfunk (WDR), den er mit dem Wechsel aufgab. Beim RBB bekam er einen auf fünf Jahre befristeten Vertrag, der im vergangenen August auslief. Vereinbart war demnach ein Ruhegeld von etwa 8.900 Euro monatlich, sollte der Vertrag nicht verlängert werden. Das muss der RBB laut Gerichtsentscheid nun ab September letzten Jahres bis zur Rente im Jahr 2030 zahlen.

Die Kündigung des Produktionsdirektors hatte der Sender laut Gerichtsmitteilung unter anderem damit begründet, dass der Kläger es bei dem Projekt „Haus der Digitalen Medien“ pflichtwidrig unterlassen habe, über Kostensteigerungen aufzuklären. So habe er dem Verwaltungsrat nicht umgehend mitgeteilt, dass die kalkulierten Kosten für das inzwischen begrabene Bauprojekt von 125 Millionen Euro auf 188 Millionen gestiegen waren. Das sei nicht feststellbar, so das Gericht. Außerdem habe sich Augenstein laut Gericht eine Zulage für den ARD-Vorsitz sowie angeblich nicht dienstlich veranlasste Reisekosten gewähren lassen. Ersteres sei nicht pflichtwidrig gewesen, letzteres treffe nicht zu, urteilte das Gericht

Gegen die Entscheidung können beide Parteien Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Offenbar wird damit gerechnet. Der Richter erklärte am Montag, der Kläger habe eine Etappe gewonnen, aber nicht die Tour. 

In anderen Fällen klagen Ex-Führungskräfte des RBB weiter. Bei den Kündigungen des RBB-Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter und der Juristischen Direktorin des RBB, Susanne Lange, urteilten andere Kammern des Arbeitsgerichts nämlich völlig anders und gaben dem RBB Recht. Lange hat aber Berufung gegen das Urteil eingelegt, wonach ihre Kündigung rechtens sei und der Vertrag sittenwidrig. Auch die ehemalige Leiterin der Intendanzabteilung, Verena Formen-Mohr, war gegen das Scheitern ihrer Klage in Berufung gegangen. Im April befasst sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Fall. 

((Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 08.01.2024, 60 Ca 1631/23 und WK 60 Ca 3213/23))

Weitere aktuelle Beiträge

Gleichstellungsbeauftragte im ÖRR stärken

Das Bekenntnis zur Gleichstellung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt sich unter anderem im Vorhandensein von Gleichstellungsbeauftragten. Grundlage ist die jeweils entsprechende gesetzliche Regelung der Bundesländer, in denen die Sender angesiedelt sind. Gleichstellungsbeauftragte sollen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), die Beschäftigten vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechtes zu schützen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen.
mehr »

Safer reporting: Schutzkodex auf der re:publica

Das gesellschaftliche Klima ist eines der ganz großen Themen auf der diesjährigen Digitalmesse re:publica in Berlin. Auch Journalist*innen sind zunehmend Hass und Bedrohungen ausgesetzt – bei der Recherche, auf Demos oder in sozialen Medien. Das gefährdet nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Pressefreiheit insgesamt.  Dagegen hilft der Schutzkodex.
mehr »

Die ganz große Verweigerung

Der  öffentlich-rechtliche Rundfunk war schon immer Hassobjekt der Rechten. Auf politischer Ebene wollen sie ihn abschaffen, am Stammtisch wird gegen ARD und ZDF gehetzt. In Sozialen Medien oder in Chatgruppen geht es richtig zur Sache. Dort treffen sich sogenannte Rundfunkverweigerer. Ralf Hohlfeld und Vivian Stamer beschäftigen sich an der Uni Passau mit den Bereichen Journalistik und Strategische Kommunikation. Für ihre Studie haben sich die beiden auf die Suche nach sogenannten Rundfunkverweigerern gemacht.
mehr »

Eine Medienplattform für Europa

Für ARD und ZDF war es eine richtungsweisende Entscheidung, als sie vor einem Jahr mitteilten, ihre Mediathek-Software gemeinsam entwickeln zu wollen. Mit im Boot ist inzwischen auch das Deutschlandradio. Unter dem Projektnamen „Streaming OS“ laufen die Arbeiten. OS steht für „Operating System“, aber auch für „Open Source“. Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen wichtige technische Bausteine für ihre Streaming-Aktivitäten auch anderen Anbietern und Organisationen frei zugänglich machen. Eine europäische Ausrichtung haben sie ebenso im Blick.
mehr »