RBB muss Ruhegeld an Augenstein zahlen

rbb in Berlin Gebäude

Foto: RBB/Gundula Krause

Er war einer der letzten aus der alten Geschäftsführung, der gehen musste. Jetzt hat der frühere Produktions- und Betriebsdirektor des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Christoph Augenstein, vor dem Arbeitsgericht Berlin „Ruhegeld“ vom RBB erstritten. Das Arbeitsgericht gab am 8. Januar der Klage Augensteins im Wesentlichen statt. Es erklärte auch die außerordentliche Kündigung für ungültig.

Den von Augenstein geforderten Schadensersatz in Höhe von 455.000 Euro für erlaubte Nebentätigkeiten, die ihm durch die Entlassung verloren gegangen seien, sowie geforderte 25.000 Euro Schmerzensgeld wies das Gericht zurück.

Augenstein war im Februar vergangenen Jahres als einer der beiden letzten Direktoren aus der Ära der Ex-Intendantin Patricia Schlesinger fristlos entlassen worden. Er war 2018 zum RBB gekommen und hatte vorher einen unbefristeten Vertrag beim Westdeutschen Rundfunk (WDR), den er mit dem Wechsel aufgab. Beim RBB bekam er einen auf fünf Jahre befristeten Vertrag, der im vergangenen August auslief. Vereinbart war demnach ein Ruhegeld von etwa 8.900 Euro monatlich, sollte der Vertrag nicht verlängert werden. Das muss der RBB laut Gerichtsentscheid nun ab September letzten Jahres bis zur Rente im Jahr 2030 zahlen.

Die Kündigung des Produktionsdirektors hatte der Sender laut Gerichtsmitteilung unter anderem damit begründet, dass der Kläger es bei dem Projekt „Haus der Digitalen Medien“ pflichtwidrig unterlassen habe, über Kostensteigerungen aufzuklären. So habe er dem Verwaltungsrat nicht umgehend mitgeteilt, dass die kalkulierten Kosten für das inzwischen begrabene Bauprojekt von 125 Millionen Euro auf 188 Millionen gestiegen waren. Das sei nicht feststellbar, so das Gericht. Außerdem habe sich Augenstein laut Gericht eine Zulage für den ARD-Vorsitz sowie angeblich nicht dienstlich veranlasste Reisekosten gewähren lassen. Ersteres sei nicht pflichtwidrig gewesen, letzteres treffe nicht zu, urteilte das Gericht

Gegen die Entscheidung können beide Parteien Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Offenbar wird damit gerechnet. Der Richter erklärte am Montag, der Kläger habe eine Etappe gewonnen, aber nicht die Tour. 

In anderen Fällen klagen Ex-Führungskräfte des RBB weiter. Bei den Kündigungen des RBB-Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter und der Juristischen Direktorin des RBB, Susanne Lange, urteilten andere Kammern des Arbeitsgerichts nämlich völlig anders und gaben dem RBB Recht. Lange hat aber Berufung gegen das Urteil eingelegt, wonach ihre Kündigung rechtens sei und der Vertrag sittenwidrig. Auch die ehemalige Leiterin der Intendanzabteilung, Verena Formen-Mohr, war gegen das Scheitern ihrer Klage in Berufung gegangen. Im April befasst sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Fall. 

((Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 08.01.2024, 60 Ca 1631/23 und WK 60 Ca 3213/23))

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