Nach ihrem Chefredakteur sind am 24. September auch zwei Redakteure des Hamburger Abendblatts in erster Instanz freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, illegal aus einem Whatsapp-Chat der Mutter von Yagmur M. zitiert zu haben. Das türkische, dreijährige Mädchen war an seinen Misshandlungen gestorben.
Gerichtssprecherin Ruth Hütteroth teilte auf Anfrage mit, nach Auffassung des Amtsgerichts hätten sie zwar rechtswidrig gehandelt, „als sie in ihrer Berichterstattung wörtlich aus der Anklageschrift zitierten, bevor dies in öffentlicher Hauptverhandlung erörtert worden war. Sie handelten aber nicht schuldhaft, da ihnen im konkreten Fall die Einsicht, Unrecht zu tun, fehlte und sie diesen Irrtum nicht vermeiden konnten. Sie hatten sich vor der Veröffentlichung vom Justitiar des Verlages beraten lassen. Dieser hatte ihnen erklärt, dass das Zitat zulässig sei. Dass dieser Rat nicht richtig war, war für die Journalisten nicht offensichtlich. „ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az 255 Cs 158/14).