Urteil: Geheimdienstliche Überwachung nicht gerechtfertigt
Kai Budler erhielt am 6. November 2013 vor dem Göttinger Verwaltungsgericht weitgehend gegen den Niedersächsischen Verfassungsschutz Recht. Budler, seit dem Jahr 2000 Journalist beim Göttinger Stadtradio, wurde seit 1997 geheimdienstlich überwacht, wie er 2011 auf entsprechende Anfragen erfuhr.
In den Geheimdienst-Akten war unter anderem vermerkt, dass der Reporter an Demonstrationen „teilgenommen“ habe. Er machte stattdessen geltend, auch auf seinem Spezialgebiet Rechtextremismus journalistisch berichtet zu haben und klagte auf vollständige Löschung der über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten (siehe M12/2011 und 7/2013).
Das Verwaltungsgericht stellte nun fest, dass Arbeit bei einem Stadtradio und die Berichterstattung von Protestaktionen eine geheimdienstliche Überwachung nicht rechtfertigen. Erforderliche Nachweise für verfassungsfeindliche Bestrebungen des Journalisten konnten auch in der mündlichen Verhandlung nicht erbracht werden. Es erging deshalb das Urteil, sämtliche zugängliche Einträge in den Verfassungsschutz-Dateien zu löschen und in den Papierakten zu sperren. Kai Budler äußerte sich sehr erleichtert, sein Anwalt sieht das als „Riesenerfolg“.
„Nicht zufrieden“ sind beide über dem Umgang mit gesperrten Akten. Die Geheimhaltung eines Teils der über Budler gesammelten Daten – üblicherweise wird das mit Quellenschutz für V-Leute oder Überwachungsmaßnahmen begründet – hatte auch in zwei speziellen Vorverfahren nicht erschüttert werden können. Deshalb, so gestand der Göttinger Richter jetzt zu, befinde sich der Kläger in einem „Dilemma“. Er wisse zwar, dass es weitere Akten gebe, könne sie jedoch nicht spezifizieren und sich deshalb nicht gegen sie wehren. Das gebe der Gesetzgeber so vor. Anwalt Sven Adam hält das für eine „unbefriedigende Lösung“: „Herr Budler hat sich nichts vorzuwerfen, aber es bleibt etwas an ihm haften.“ Dieses Problem sei erstmals in einem juristischen Verfahren zutage getreten. Man prüfe deshalb, weiter dagegen vorzugehen. Abzuwarten bleibt auch, ob die Behörde die Zulassung der Berufung beantragt. Insgesamt, so Adam, sei zu hoffen, dass Innenministerium und Verfassungsschutz Niedersachsens das „Signal der Justiz“ gehört hätten und das „Umdenken dort fortgesetzt wird“.
nop