Nach jahrelangen Diskussionen hat nun auch der Bundesrat am 16. Februar das bereits vom Bundestag verabschiedete Stalking-Bekämpfungsgesetz durchgewunken. Durch die Strafrechtsänderung sind jetzt investigative Journalisten bedroht, als „Stalker“ verurteilt zu werden.
„Das Gesetz kann in dieser Form als Werkzeug eingesetzt werden, um ganz normale journalistische Recherche abzuwehren“, sagte Ulrike Maercks-Franzen, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Die Journalisten- und Verlegerverbände hatten gemeinsam die Einfügung eines klarstellenden Satzes gefordert: „Unbefugt im Sinne dieser Vorschrift handeln insbesondere nicht Journalisten in Ausübung ihres Berufs.“ Wie durch die Caroline-Urteile des Bundesgerichtshofs vom 6. März wird künftig die freie Berichterstattung behindert.