Steuervorteile bei Nutzung von PCs

Ein neues Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Februar 2004 (Az.: VI R 135/01) bringt allen Steuervorteile, die einen privat angeschafften PC zu Hause beruflich nutzen.

Er kann mit mindestens 50 Prozent abgesetzt werden, eine darüber hinaus gehende Nutzung muss nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Das heißt auch, der PC kann bis 90 Prozent vollständig als Arbeitsmittel geltend gemacht werden, wenn die private Nutzung 10 Prozent nicht übersteigt. In der Praxis dürfte dies fast immer der Fall sein, wenn der PC in einem vom Finanzamt anerkannten Arbeitszimmer steht. Gleichzeitig verschlechtert das Urteil die bisherige Abschreibungspraxis von Computer-Peripheriegeräten. Alle Peripheriegeräte wie Drucker oder Scanner, die ohne einen PC nicht nutzbar sind, müssen nach dem BFH-Urteil genauso wie der PC selbst künftig über drei Jahre abgeschrieben werden – auch wenn der Einzelpreis nicht mehr als 475,60 Euro (410 Euro plus Mehrwertsteuer) beträgt. Das gilt auch, wenn sie ausschließlich geschäftlich – beispielsweise von freien Journalisten – angeschafft werden.

Link zum Urteil: www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2004.4.28/6R13501.html

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

dju fordert Schutz für Medienschaffende

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert nach dem erschreckend milden Urteil im Verfahren zum Angriff auf Journalist*innen in Dresden-Laubegast staatlich garantierten Schutz für Medienschaffende. Über zehn Männer hatten im Februar 2022 in Dresden-Laubegast am Rande einer Demonstration im verschwörungsideologischen Milieu sechs Journalist*innen und ihren Begleitschutz angegriffen.
mehr »

Medienkompetenz live und vor Ort

Daß Medienkompetenz nicht nur digital, sondern auch im real life vermittelt werden kann  zeigt ein Projekt aus Berlin. Durch aktive Medienarbeit möchte das Meko Neukölln Kinder und Jugendliche darin stärken, ihre Stimme zu erheben, sich einzubringen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Die Angebote sollen die Teilnehmenden befähigen, sich selbst auszudrücken und ihre Sichtweisen und Erfahrungen zu teilen.
mehr »

Erziehung zur digitalen Mündigkeit

Wie kann man Kinder und Jugendliche bei der Social-Media-Nutzung vor Gefahren wie Cybergrooming oder -mobbing schützen, ohne ihnen Teilhabe- und Befähigungschancen in der digitalen Welt zu verbauen? Die aktuelle Debatte wird hitzig geführt. Antworten reichen von einem Verbot für Tiktok, Instagram und Co für unter 16-Jährige bis hin zur Stärkung von „digitaler Mündigkeit“ der User und rechtlicher Regulierung der Anbieter.
mehr »

EU ringt um digitale Regulierung

Trump droht mit Sanktionen. Denn einige US-amerikanische Online-Plattformen werden künftig etwas weniger Gewinn machen als bisher, wenn sie sich um Content-Moderation kümmern müssen. Schließlich will die EU Youtube, Instagram, X und andere verpflichten, illegale Inhalte von ihren Plattformen zu entfernen und ihre Funktionsweisen transparenter zu machen. Diese Eingriffe würden Sanktionen zufolge haben, verlautbarte der US-Präsident. Sanktionen als Preis dafür, die Orte gesellschaftlicher Auseinandersetzung weniger hasserfüllt zu gestalten?
mehr »