Steuervorteile bei Nutzung von PCs

Ein neues Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Februar 2004 (Az.: VI R 135/01) bringt allen Steuervorteile, die einen privat angeschafften PC zu Hause beruflich nutzen.

Er kann mit mindestens 50 Prozent abgesetzt werden, eine darüber hinaus gehende Nutzung muss nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Das heißt auch, der PC kann bis 90 Prozent vollständig als Arbeitsmittel geltend gemacht werden, wenn die private Nutzung 10 Prozent nicht übersteigt. In der Praxis dürfte dies fast immer der Fall sein, wenn der PC in einem vom Finanzamt anerkannten Arbeitszimmer steht. Gleichzeitig verschlechtert das Urteil die bisherige Abschreibungspraxis von Computer-Peripheriegeräten. Alle Peripheriegeräte wie Drucker oder Scanner, die ohne einen PC nicht nutzbar sind, müssen nach dem BFH-Urteil genauso wie der PC selbst künftig über drei Jahre abgeschrieben werden – auch wenn der Einzelpreis nicht mehr als 475,60 Euro (410 Euro plus Mehrwertsteuer) beträgt. Das gilt auch, wenn sie ausschließlich geschäftlich – beispielsweise von freien Journalisten – angeschafft werden.

Link zum Urteil: www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2004.4.28/6R13501.html

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Rundfunkfinanzierung in der Sackgasse

Bisher war Einstimmigkeit gefordert, wenn es um rundfunkpolitische Fragen ging. Die Ministerpräsident*innen der Länder sollen gemeinsam agieren, zum Schutz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Kein einfaches Unterfangen, wenn es um das Thema Rundfunkfinanzierung geht. Dass diese Praxis nun überarbeitet wird, ist Ausdruck einer Krise – wenn nicht der Demokratie, dann doch zumindest der Rundfunkpolitik der Länder.
mehr »

Kriminalität nicht mit Migration verknüpfen

Kriminelle Migranten bedrohen die Sicherheit in Deutschland“ – dieses alte rechte Narrativ wird von der AfD neu belebt und verfestigt sich in der Mitte von Gesellschaft und Politik. Medien, die diese realitätsverzerrende Erzählung bedienen, weil sie meinen, die laute Minderheit repräsentiere ein öffentliches Interesse, spielen mit dem Feuer.
mehr »

Mit BigTech gegen Pressefreiheit

Der Vogel ist frei“ twitterte der US-Milliardär und Big Tech-Unternehmer Elon Musk am 28. Oktober 2022, dem Tag seiner Übernahme des Kurznachrichtendienstes Twitter, der damals noch den blauen Vogel als Logo hatte. Der reichste Mann der Welt wollte nach eigener Aussage den Dienst zu einer Plattform der absoluten Redefreiheit machen: „Freie Meinungsäußerung ist die Grundlage einer funktionierenden Demokratie, und Twitter ist der digitale Marktplatz, auf dem die für die Zukunft der Menschheit wichtigen Themen diskutiert werden“, hatte er zuvor erklärt.
mehr »

Vernetzte Frauen im Journalismus

Sich als Frau in einer Branche behaupten müssen, in der Durchsetzungskraft und Selbstbewusstsein entscheidende Faktoren sind: Für Generationen von Journalistinnen eine zusätzliche Belastung im ohnehin schon von Konkurrenz und Wettbewerb geprägten Beruf. Angesichts dieser Herausforderung sind Netzwerke und solidarische Bündnisse von großer Bedeutung. Der Journalistinnenbund (JB) hatte hierbei seit seiner Gründung im Jahr 1987 eine Vorreiterrolle inne. Sein Anliegen: Geschlechtergleichstellung in den Medien erreichen.
mehr »