Streit um Streikgeld

WAZ verliert auch in zweiter Instanz

Zeitungsverleger dürfen streikenden Redakteurinnen und Redakteuren nicht das Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die Streiktage vom Gehalt abziehen.

Dies hat jetzt in zweiter Instanz auch die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf so gesehen. Sie verurteilte den Zeitungsverlag WAZ, dem Redakteur Helge Kondring 662 Euro an einbehaltenem Gehalt nebst Zinsen zurückzuzahlen. Kondring hatte sich an 24 Streiktagen am Journalistenstreik 2004 beteiligt und danach verdutzt den Abzug auf dem Lohnstreifen zur Kenntnis nehmen müssen.
Das Landesarbeitsgericht hatte auf Wunsch beider Prozess­parteien ausdrücklich Revision zuge­lassen. Denn auch die dju ist an einer höchstrichterlichen Entscheidung interessiert. So ist grundsätzlich die Frage zu klären, ob das Abtreten von Brutto­gehaltsansprüchen einzelner Redakteure an Verbände, wie in diesem Verfahren geschehen, überhaupt zulässig ist. „Damit würden dann ja Musterklagen generell unmöglich gemacht und es würden eine Fülle von Einzelverfahren notwendig“, so der Dortmunder Arbeitsrechtler Andreas Rüther, der den klagenden dju-Kollegen vertritt. (Az.: 12 Sa 1331/05)

DFB

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

dju fordert Schutz für Medienschaffende

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert nach dem erschreckend milden Urteil im Verfahren zum Angriff auf Journalist*innen in Dresden-Laubegast staatlich garantierten Schutz für Medienschaffende. Über zehn Männer hatten im Februar 2022 in Dresden-Laubegast am Rande einer Demonstration im verschwörungsideologischen Milieu sechs Journalist*innen und ihren Begleitschutz angegriffen.
mehr »

Medienkompetenz live und vor Ort

Daß Medienkompetenz nicht nur digital, sondern auch im real life vermittelt werden kann  zeigt ein Projekt aus Berlin. Durch aktive Medienarbeit möchte das Meko Neukölln Kinder und Jugendliche darin stärken, ihre Stimme zu erheben, sich einzubringen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Die Angebote sollen die Teilnehmenden befähigen, sich selbst auszudrücken und ihre Sichtweisen und Erfahrungen zu teilen.
mehr »

Erziehung zur digitalen Mündigkeit

Wie kann man Kinder und Jugendliche bei der Social-Media-Nutzung vor Gefahren wie Cybergrooming oder -mobbing schützen, ohne ihnen Teilhabe- und Befähigungschancen in der digitalen Welt zu verbauen? Die aktuelle Debatte wird hitzig geführt. Antworten reichen von einem Verbot für Tiktok, Instagram und Co für unter 16-Jährige bis hin zur Stärkung von „digitaler Mündigkeit“ der User und rechtlicher Regulierung der Anbieter.
mehr »

EU ringt um digitale Regulierung

Trump droht mit Sanktionen. Denn einige US-amerikanische Online-Plattformen werden künftig etwas weniger Gewinn machen als bisher, wenn sie sich um Content-Moderation kümmern müssen. Schließlich will die EU Youtube, Instagram, X und andere verpflichten, illegale Inhalte von ihren Plattformen zu entfernen und ihre Funktionsweisen transparenter zu machen. Diese Eingriffe würden Sanktionen zufolge haben, verlautbarte der US-Präsident. Sanktionen als Preis dafür, die Orte gesellschaftlicher Auseinandersetzung weniger hasserfüllt zu gestalten?
mehr »