Mit dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen hat sich erstmals eine höhere Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegen die Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzte Internet-PCs ausgesprochen: Der VGH ließ eine Berufung des hessischen Rundfunks (HR) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden am 22. September gar nicht erst zu. Dieses Urteil, das die Gebührenpflicht verneinte, ist damit rechtskräftig (Aktenzeichen 10A 2535/ 08.Z).
Am 19. November 2008 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden, dass ausschließlich beruflich genutzte PCs üblicherweise nicht zum Rundfunkempfang genutzt werden und deshalb auch nicht der Gebührenpflicht unterliegen. Zudem sei der PC im damals vorliegenden Fall ohnehin als Zweitgerät von der Gebührenpflicht befreit, da er im häuslichen Arbeitszimmer in einer Wohnung stand, in der bereits ein privater Fernseher angemeldet war. Dafür, dass in diesem Fall nicht der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen gelten solle „hätte es einer ausführlichen Begründung … bedurft“. Diese habe der HR aber nicht geliefert.
Der VGH Hessen ist damit aus der Phalanx der Oberverwaltungsgerichte ausgeschert, die in ihren bisher ergangenen drei Entscheidungen alle pro Gebührenpflicht geurteilt hatten. Auf der Verwaltungsgerichtsebene steht es bisher sieben zu zwei contra Gebührenpflicht.
zz