Verwarnung statt Geldstrafe

Nach fast drei Jahren Verhandlungsdauer ist in Hamburg ein von der Staatsanwaltschaft betriebenes Verfahren gegen den Journalisten Werner P. des Freien Sender Kombinats (FSK) mit einer Verwarnung zu Ende gegangen. P. war erstinstanzlich zu 80 Tagessätzen verurteilt worden.


Der FSK ist ein linker Szenesender, der ausschließlich ehrenamtlich und werbefrei betrieben wird. P. gehört zu den emsigen FSK-Reportern, die in den vergangenen Jahren während Demonstrationen immer wieder, auch live, über Polizeieinsätze berichtet haben. Im Oktober 2003 strahlte P. im FSK ein Interview mit dem Polizeipressesprecher Ralf K. aus, das er mitgeschnitten hatte, ohne K. vorher darüber zu informieren. Üblich ist es, auch Pressestellenmitarbeitern vor Aufnahme eines O-Tons mitzuteilen, dass das Gerät nun aufnimmt.
Statt sich diesen Mitschnitt zwecks Beweissicherung – wie sonst auch – bei der Landesmedienanstalt zu besorgen, standen anderntags drei Polizeihundertschaften vor den FSK-Senderäumen im alternativen Schanzenviertel und begehrten nicht nur Einlass. Nach Informationen von Augenzeugen hinderten die in Kampfmontur angetretenen Hundertschaften Sendemitarbeiter beim Betreten des Senders und beschlagnahmten reihenweise Material aus dem linken Szenesender. Anschließend zogen sie in die Privatwohnung von P. weiter und durchsuchten diese ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Das detaillierte Fotografieren von P.‘s Wohnung hat das Hamburger Landgericht bereits als rechtwidrig eingestuft.
In seiner Urteilsbegründung attes­tierte der Richter P. ehrenhafte und keine eigennützigen Motive. Statt einer Verurteilung mit Strafmaß urteilte er mit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt im Gegensatz zum erstinstanzlichen Urteil sehr milde. Als eine „Bagatelle“ habe der Richter den ungefragt gesendeten Mitschnitt gewertet, schreiben die FSK-­Radiomacher in einer Pressemitteilung. Der Ausgang des Verfahrens stelle einen der glücklichen Fälle dar, in denen polizeiliche Einschüchterungsmaßnahmen ins Leere gelaufen seien, heißt es dort weiter.

 
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »