Nach fast drei Jahren Verhandlungsdauer ist in Hamburg ein von der Staatsanwaltschaft betriebenes Verfahren gegen den Journalisten Werner P. des Freien Sender Kombinats (FSK) mit einer Verwarnung zu Ende gegangen. P. war erstinstanzlich zu 80 Tagessätzen verurteilt worden.
Der FSK ist ein linker Szenesender, der ausschließlich ehrenamtlich und werbefrei betrieben wird. P. gehört zu den emsigen FSK-Reportern, die in den vergangenen Jahren während Demonstrationen immer wieder, auch live, über Polizeieinsätze berichtet haben. Im Oktober 2003 strahlte P. im FSK ein Interview mit dem Polizeipressesprecher Ralf K. aus, das er mitgeschnitten hatte, ohne K. vorher darüber zu informieren. Üblich ist es, auch Pressestellenmitarbeitern vor Aufnahme eines O-Tons mitzuteilen, dass das Gerät nun aufnimmt.
Statt sich diesen Mitschnitt zwecks Beweissicherung – wie sonst auch – bei der Landesmedienanstalt zu besorgen, standen anderntags drei Polizeihundertschaften vor den FSK-Senderäumen im alternativen Schanzenviertel und begehrten nicht nur Einlass. Nach Informationen von Augenzeugen hinderten die in Kampfmontur angetretenen Hundertschaften Sendemitarbeiter beim Betreten des Senders und beschlagnahmten reihenweise Material aus dem linken Szenesender. Anschließend zogen sie in die Privatwohnung von P. weiter und durchsuchten diese ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Das detaillierte Fotografieren von P.‘s Wohnung hat das Hamburger Landgericht bereits als rechtwidrig eingestuft.
In seiner Urteilsbegründung attestierte der Richter P. ehrenhafte und keine eigennützigen Motive. Statt einer Verurteilung mit Strafmaß urteilte er mit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt im Gegensatz zum erstinstanzlichen Urteil sehr milde. Als eine „Bagatelle“ habe der Richter den ungefragt gesendeten Mitschnitt gewertet, schreiben die FSK-Radiomacher in einer Pressemitteilung. Der Ausgang des Verfahrens stelle einen der glücklichen Fälle dar, in denen polizeiliche Einschüchterungsmaßnahmen ins Leere gelaufen seien, heißt es dort weiter.