Zeitung darf vollen Namen veröffentlichen

BRAUNSCHWEIG. Die Namensnennung eines Straftäters in der Presse kann auch bei Straftaten unterhalb des Bereichs der Schwerkriminalität zulässig sein, urteilte das Oberlandesgericht Braunschweig am 28. Oktober 2004 (Az.: 2 U 95 / 04) und wies die Klage eines gewalttätigen Demonstranten aus dem rechtsextremen Bereich ab.

Das OLG wies darauf hin, dass ein Täter namentlich genannt werden dürfte, wenn die Tat angesichts der Person oder Stellung des Täters und / oder der Art der Tat bzw. ihrer spezifischen Verhältnisse die Öffentlichkeit besonders berührt. Die im vorliegenden Fall berichteten Vorkommnisse und die hieran beteiligten Personen bildeten ein zeitgeschichtliches Geschehen, so dass die Handelnden als relative Personen der Zeitgeschichte anzusehen seien und sich deshalb zumindest ihre bildliche Darstellung in der Öffentlichkeit gefallen lassen müssten, befanden die Braunschweiger Richter.

Urteil OLG Braunschweig: www.oberlandesgericht-braunschweig. niedersachsen.de/page/downloads/2_U_95_04.pdf

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Inhalte brauchen Moderation

Theresa Lehmann ist Tiktok-Expertin bei der Amadeu Antonio Stiftung. Sie leitete das Modellprojekt pre:bunk, das zum Ziel hatte, Jugendliche mit Videoformaten zu Desinformation auf TikTok zu sensibilisieren. Mit M sprach sie über Regulierung, Verbote und Gefahren von Social Media.
mehr »

Die Newsfluencer kommen

In Deutschland vertraut eine Mehrheit der Menschen beim Nachrichtenkonsum in der digitalen Welt noch immer mehrheitlich auf klassische Medien. Das ist eine Erkenntnis aus einer im Oktober 2025 veröffentlichten Studie des Reuters Institute. Die britische Denkfabrik wollte herausbekommen, wie Menschen sich im Netz informieren. Dafür sind Personen in 24 Ländern befragt worden.
mehr »

Fakten, Fame und Follower

Im Netz dominiert mittlerweile der Content, den kommerzielle BigTech-Plattformen pushen. Er ist nicht mehr gebunden an eine „öffentliche Aufgabe“ von Journalismus, nämlich durch Information und Fakten zur Selbstverständigung der Gesellschaft beizutragen.
mehr »

BVerfG stärkt Rundfunkfreiheit

Eine Hausdurchsuchung im Jahr 2022 bei einem Redakteur des freien Radios Radio Dreyeckland in Freiburg verstieß gegen die Pressefreiheit und war verfassungswidrig, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Damit kippt das höchste Gericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart.
mehr »