Zeitung darf vollen Namen veröffentlichen

BRAUNSCHWEIG. Die Namensnennung eines Straftäters in der Presse kann auch bei Straftaten unterhalb des Bereichs der Schwerkriminalität zulässig sein, urteilte das Oberlandesgericht Braunschweig am 28. Oktober 2004 (Az.: 2 U 95 / 04) und wies die Klage eines gewalttätigen Demonstranten aus dem rechtsextremen Bereich ab.

Das OLG wies darauf hin, dass ein Täter namentlich genannt werden dürfte, wenn die Tat angesichts der Person oder Stellung des Täters und / oder der Art der Tat bzw. ihrer spezifischen Verhältnisse die Öffentlichkeit besonders berührt. Die im vorliegenden Fall berichteten Vorkommnisse und die hieran beteiligten Personen bildeten ein zeitgeschichtliches Geschehen, so dass die Handelnden als relative Personen der Zeitgeschichte anzusehen seien und sich deshalb zumindest ihre bildliche Darstellung in der Öffentlichkeit gefallen lassen müssten, befanden die Braunschweiger Richter.

Urteil OLG Braunschweig: www.oberlandesgericht-braunschweig. niedersachsen.de/page/downloads/2_U_95_04.pdf

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

„Desinformation gefährdet Leben“

Politische Kommunikation studierte Johannes Hillje an der London School of Economics, Politikwissenschaften an der Universität Mainz. Er arbeitet als Politik- und Kommunikationsberater und ist Autor. In seinem Buch „Mehr Emotionen wagen“ beschreibt er, wie Gefühle die politische Landschaft beeinflussen. Wir sprachen mit ihm über emotionale Wahlkämpfe, journalistische Strategien und den Umgang mit Antidemokraten.
mehr »

Katapult MV: Die Stimme für den Norden

Die kleine Redaktion von Katapult MV stellt im Flächenland mit 1,57 Millionen Einwohner*innen mit einer monatlichen Zeitung und aktuellen Online-Beiträgen ein Gegengewicht in der Berichterstattung dar. Wir sprachen mit Chefredakteur Patrick Hinz über Lokaljournalismus, die anstehenden Landtagswahlen und den journalistischen Umgang mit der AfD.
mehr »

Berichten wo es ungemütlich ist

In autoritär regierten Staaten geraten auch ausländische Medienschaffende zunehmend unter Druck: Einreiseverbote, die Verweigerung von Visa und andere Repressionen erschweren die Arbeit von Korrespondent*innen. In vielen Fällen bleibt ihnen nur noch die Berichterstattung aus dem Ausland ohne direkten Zugang zum Land selbst.
mehr »

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »