Zeitung darf vollen Namen veröffentlichen

BRAUNSCHWEIG. Die Namensnennung eines Straftäters in der Presse kann auch bei Straftaten unterhalb des Bereichs der Schwerkriminalität zulässig sein, urteilte das Oberlandesgericht Braunschweig am 28. Oktober 2004 (Az.: 2 U 95 / 04) und wies die Klage eines gewalttätigen Demonstranten aus dem rechtsextremen Bereich ab.

Das OLG wies darauf hin, dass ein Täter namentlich genannt werden dürfte, wenn die Tat angesichts der Person oder Stellung des Täters und / oder der Art der Tat bzw. ihrer spezifischen Verhältnisse die Öffentlichkeit besonders berührt. Die im vorliegenden Fall berichteten Vorkommnisse und die hieran beteiligten Personen bildeten ein zeitgeschichtliches Geschehen, so dass die Handelnden als relative Personen der Zeitgeschichte anzusehen seien und sich deshalb zumindest ihre bildliche Darstellung in der Öffentlichkeit gefallen lassen müssten, befanden die Braunschweiger Richter.

Urteil OLG Braunschweig: www.oberlandesgericht-braunschweig. niedersachsen.de/page/downloads/2_U_95_04.pdf

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Alternativen zum Social-Media-Verbot

Die Diskussion über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche in Deutschland reißt nicht ab. Der kürzlich vorgestellten Abschlussbericht der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ stellt  nun 56 Handlungsempfehlungen vor.
mehr »

Kartellrecht mit kleinen Ausnahmen

Presseverlage sollen dauerhaft vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie außerhalb des redaktionellen Bereichs kooperieren wollen. So steht es im Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sollen aber nicht erleichtert werden.
mehr »

Neue Aufgaben im Community-Management

In der plattformdominierten Öffentlichkeit sind neue Berufsfelder entstanden – wie das Community-Management, das zwischen Redaktion und Publikum vermitteln soll. Obwohl diese Aufgabe in journalistische Ausbildungspläne integriert ist, prägen mangelnde Wertschätzung und prekäre Arbeitsbedingungen die Praxis in den Medien.
mehr »

Pressefreiheit ist keine Weltmeisterschaft

Deutschland ist in der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit einige Plätze abgestiegen und rangiert 2026 nur noch auf Platz 14. „Na und?“, werden einige jetzt sagen, „Das ist doch immer noch nicht schlecht!“ Doch, das ist es.
mehr »