Zeitung darf vollen Namen veröffentlichen

BRAUNSCHWEIG. Die Namensnennung eines Straftäters in der Presse kann auch bei Straftaten unterhalb des Bereichs der Schwerkriminalität zulässig sein, urteilte das Oberlandesgericht Braunschweig am 28. Oktober 2004 (Az.: 2 U 95 / 04) und wies die Klage eines gewalttätigen Demonstranten aus dem rechtsextremen Bereich ab.

Das OLG wies darauf hin, dass ein Täter namentlich genannt werden dürfte, wenn die Tat angesichts der Person oder Stellung des Täters und / oder der Art der Tat bzw. ihrer spezifischen Verhältnisse die Öffentlichkeit besonders berührt. Die im vorliegenden Fall berichteten Vorkommnisse und die hieran beteiligten Personen bildeten ein zeitgeschichtliches Geschehen, so dass die Handelnden als relative Personen der Zeitgeschichte anzusehen seien und sich deshalb zumindest ihre bildliche Darstellung in der Öffentlichkeit gefallen lassen müssten, befanden die Braunschweiger Richter.

Urteil OLG Braunschweig: www.oberlandesgericht-braunschweig. niedersachsen.de/page/downloads/2_U_95_04.pdf

lü

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Mentale Belastungen im Journalismus

Immer mehr Journalist*innen fühlen sich in ihrem Beruf unwohl. Der Druck ist in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Zum einen werden Menschen, die journalistisch tätig sind, über Hasspostings in den sozialen Medien angefeindet. Zum anderen steigt der interne Druck durch Arbeitsverdichtung und Vorgesetzte. Mit Helpline bietet „Netzwerk Recherche“ seit einigen Jahren ein telefonisches Gesprächsangebot – anonym, vertraulich und kostenlos.
mehr »

Gericht kassiert unfaire Klauseln

Der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) haben in erster Instanz gegen die Süddeutsche Zeitung GmbH. Das Landgericht München untersagte hat Süddeutschen Zeitung GmbH, mehrere Klauseln aus ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für freie Journalist*innen zu verwenden.
mehr »

No-SLAPP: Wehrhaft gegen Antifeminismus

Das sechste Kapitel des No-SLAPP-Handbuchs beschäftigt sich mit antifeministischen Angiffen. Es baut auf einem Workshop auf, der im September 2025 in Hamburg stattfand und Teil der Veranstaltung „Safer community conference: Übergriffe bei Tanzveranstaltungen rechtssicher besprechbar & Tanzcommunities sicherer machen" war. Das Kapitelenthält zahlreiche Tipps und Hinweise aus der feministischen Zivilgesellschaft, insbesondere von der Meldestelle Antifeminismus der Amadeu Antonio Stiftung.
mehr »

Fairnesspreis für „Im Osten was Neues“

Der Deutsche Fairnesspreis wird jährlich im Rahmen der feierlichen Verleihung des DEUTSCHEN SCHAUSPIELPREISES als Gemeinschaftspreis des BFFS und der ver.di FilmUnion vergeben und prämiert. Das diesjährige Thema des Fairnesspreises lautete „Zusammenleben der Kulturen“. Der Preis wurde am 11. September in Berlin verliehen.
mehr »