Im Landtag von Nordrhein-Westfalen werden Ende Oktober Sachverständige eine Begrenzung der Intendantenvergütung beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) erörtern. Am 31. Oktober gibt es dazu eine Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien. Das habe der Ausschuss in seiner September-Sitzung beschlossen, erklärte das Ausschusssekretariat auf Nachfrage.
Anlass für die Anhörung ist ein Entwurf zur Novelle des WDR-Gesetzes, über den der Ausschuss inhaltlich noch nicht beraten hat. Die Vergütung im Intendantenamt des größten ARD-Senders soll künftig deutlich begrenzt werden. Beim Saarländischen Rundfunk (SR) wurde im Oktober 2023 bereits per Gesetz eine Deckelung des Intendantengehalts beschlossen. Gleiches wurde Anfang 2024 auch in den Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) eingefügt.
Beim WDR erhielt im Jahr 2022 Intendant Tom Buhrow 413.400 Euro plus eine Aufwandsentschädigung von 3700 Euro. Hinzu kamen noch Sachbezüge von 16.100 Euro. Dabei handelte es sich um den privat zu versteuernden geldwerten Vorteil für den Dienstwagen. Insgesamt belief sich Buhrows Intendantenvergütung in 2022 damit auf 433.200 Euro, wie im Internet-Angebot des WDR nachzulesen ist. Die Angaben für 2023 wurden noch nicht veröffentlicht.
Vernau folgt auf Buhrow
Erhält der Intendant Vergütungen aus Aufsichtsratsmandaten für den WDR, darf er davon maximal 6000 Euro pro Jahr behalten. Buhrow ist der Top-Verdiener unter den Senderchefs im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zum 1. Januar 2025 gibt Buhrow den Chefposten ab. Ihm folgt dann die derzeitige WDR-Verwaltungsdirektorin Katrin Vernau nach. Sie wurde Ende Juni vom WDR-Rundfunkrat gewählt.
Konkret sollen die Intendantenbezüge auf die höchste Stufe der nordrhein-westfälischen Beamten-Besoldungsgruppe B begrenzt werden. Das ist aktuell B11, die mit monatlich rund 14.700 Euro vergütet wird. Pro Jahr sind das 176.400 Euro. Der NRW-Ministerpräsident erhält eine Vergütung nach B11, die aber noch um ein Drittel aufgestockt wird, wie im Landesministergesetz festgelegt ist. Doch Bezüge für Beamt*innen sind nicht eins zu eins mit einer Intendantenvergütung vergleichbar. So zahlen Beamt*innen keine Beiträge zur Sozialversicherung.
Diesen Aspekt will auch die FDP-Fraktion berücksichtigt wissen: „Es soll sichergestellt werden, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zur Besoldungsgruppe B11 steht, auch wenn Sozialversicherungsbeiträge vom Intendanten zu zahlen sind.“ Die Höchstsumme der Vergütung müsste so berechnet werden, dass „sie das Nettoäquivalent zur Besoldungsgruppe B11 widerspiegelt, einschließlich der zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge“. Auch Sachbezüge und zusätzliche Leistungen sollen „klar begründet, transparent und in einem verhältnismäßigen Rahmen zur Gesamtvergütung des Intendanten“ gehalten werden.
Intendantengehalt sinkt
Wenn Anfang 2025 Katrin Vernau beim WDR als Intendantin ihre Arbeit aufnimmt, dann wird sie weniger verdienen als ihr Vorgänger. Das geht aber nicht auf den Gesetzentwurf zurück. Bereits mehrere Monate vor der im April ausgeschriebenen Intendantenstelle hatte der WDR-Verwaltungsrat dies angekündigt. Das Einstiegsgehalt werde „deutlich unterhalb des Gehalts des aktuellen Intendanten gesehen“, erklärte damals Claudia Schare, Vorsitzende des Verwaltungsrats, der den Intendantenvertrag abschließt.
Der Verwaltungsrat habe „die Rahmenbedingungen für das Intendantengehalt sorgfältig erarbeitet“, ergänzte Schare auf Anfrage. Es seien „horizontale und vertikale Vergleiche mit anderen Anstalten, Unternehmen und Organisationen angestellt“ worden. Es habe auch „qualifizierte externe Unterstützung“ gegeben. Bereits im Jahr 2022, noch vor dem RBB-Skandal, habe man damit begonnen, sich mit den künftigen Intendantenbezügen zu beschäftigen. Der Verwaltungsrat sei „überzeugt, angemessene und faire Bedingungen festgelegt zu haben“.
Der Dienstvertrag mit der künftigen Intendantin Vernau befinde sich nun „in der finalen Verhandlungsphase“ und stehe „kurz vor der Unterzeichnung“, so Schare. Genaue Angaben über die Vergütung, die Vernau als Intendantin erhalten wird, machte die Verwaltungsratsvorsitzende nicht. Sie sagte aber, dass es keine erfolgsabhängige Vergütung gebe.
Gesetzliche Begrenzung der Vergütung
Bei der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), die für die Kontrolle unter anderem des Privatfunks zuständig ist, gibt es bereits eine gesetzliche Begrenzung der Direktorenvergütung. Sie ist seit 2014 maximal bis zur Besoldungsgruppe B10 möglich (monatlich aktuell: rund 14.150 Euro). Die Bezüge können aber seit 2020 auch höher ausfallen. Und zwar wenn der Direktor, wie damals im Landesmediengesetz ergänzt wurde, „im Aufgabenbereich und Interesse der LfM Funktionen in europäischen Koordinationsgremien“ wahrnehme. Das ist bei LfM-Direktor Tobias Schmid der Fall. Er erhielt 2023 eine Vergütung von insgesamt 249.000 Euro plus Sachbezüge von 14.000 Euro (Dienstwagen).
Die Direktorenvergütung entspreche einer Beamtenbesoldung nach B10, erklärte der LfM-Medienkommissionsvorsitzende Werner Schwaderlapp. Die Vergütung von Tobias Schmid bestehe „aus dem Grundgehalt, den gesetzlich vorgesehenen Zulagen, den Arbeitnehmeranteilen der Sozialabgaben sowie der funktionsbezogenen Zulage nach dem Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen“.