Neue Regeln für RBB-Verwaltungsrat

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Bild: ARD/rbb/Birte Morling"

Vorwürfe von Vetternwirtschaft, hohe Boni, fehlende Transparenz und Gremienkontrolle prägten das Bild vom RBB, als dort 2022 die Schlesinger-Affäre ans Licht kam. Die Aufarbeitung ist noch nicht beendet. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und Gerichtsprozesse laufen weiterhin. Die Politik in Berlin und Brandenburg verschärfte die Vorgaben für die Sendeanstalt und setzte 2024 eine Novelle des RBB-Staatsvertrags in Kraft. Bald werden auch neue Regelungen für den Verwaltungsrat gelten.

Voraussichtlich am 9. Januar 2026 konstituiert sich das Gremium für die nächste vierjährige Amtsperiode. Dann erhält der achtköpfige Verwaltungsrat zusätzliche Kompetenzen, die RBB-Geschäftsführung zu kontrollieren. Dazu gehört etwa, den jährlichen Wirtschaftsplan und den jeweiligen Jahresabschluss des Senders festzustellen – bisher noch Aufgaben des Rundfunkrats. Künftig wählt der Verwaltungsrat die Direktorin oder den Direktor für den administrativen Bereich auf Vorschlag der Intendantin. Auch diese Zuständigkeit verliert der Rundfunkrat.

Aufgaben des Rundfunkrats bleiben unter anderem die Intendanten- und Programmdirektorenwahl sowie die Programmkontrolle, aber auch sieben der acht Mitglieder des Verwaltungsrats zu wählen. Einen Sitz hat der Personalrat. Das Verfahren für die Besetzung des neuen Verwaltungsrats hat der Rundfunkrat jüngst gestartet. In einer öffentlichen Ausschreibung werden „engagierte Persönlichkeiten mit Bezug zu den Ländern Berlin und Brandenburg“ gesucht, die sich als Verwaltungsratsmitglieder „für den Rundfunk Berlin-Brandenburg und dessen Zukunft einsetzen“. Die Bewerbungsfrist endet am 30. September.

Anforderungen an den Rundfunkrat

Mehrere Neuerungen gibt es nun bei der Besetzung. So legten Berlin und Brandenburg im RBB-Staatsvertrag fest, im Verwaltungsrat müsse es „insgesamt Erfahrungen in den Bereichen der Wirtschaftsprüfung, der Betriebswirtschaft, des Rechts und der Medienwirtschaft oder der Medienwissenschaft“ geben. Der Rundfunkrat muss also „sachverständige Mitglieder“ wählen. Sie müssen mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Bereich haben.

Ein Verwaltungsratsmitglied muss zudem die Befähigung zum Richteramt haben. Ein weiteres soll über ein Wirtschaftsprüferexamen verfügen. Einen solchen Abschluss hat im derzeitigen Verwaltungsrat keines der Mitglieder. Außerdem sucht der Rundfunkrat Personen, die etwa in „Personalstrategie und -management“, „Change Management und Konsolidierungsprozessen“ oder „Bau- und Immobilienmanagement“ Kenntnisse haben.

Die Arbeit für ein Verwaltungsratsmitglied wird in der Ausschreibung auf zirka zehn Stunden pro Woche taxiert. Alle Bewerber*innen müssen erklären, dass sie diese Zeit aufbringen können. Darüber hinaus müssen sie „ein grundsätzliches Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seinem Bestand“ abgeben. Die eingegangenen Bewerbungen prüft eine vom Rundfunkrat eingesetzte fünfköpfige Kommission und macht dann Personalvorschläge. Die Wahl durch den Rundfunkrat ist für Ende November vorgesehen. Wie viele der derzeitigen Verwaltungsratsmitglieder erneut kandidieren, ist bisher nicht bekannt.

Vergütung statt Ehrenamt

Durch den Umbau des Verwaltungsrats zu einem Sachverständigengremium gibt es eine weitere Änderung: Aus dem bisherigen Ehrenamt wird ein vergütetes Nebenamt. Statt monatlicher Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld gibt es für die Mitglieder ab Januar 2026 eine Vergütung pro Monat. Für den Verwaltungsratsvorsitz sind dies dann knapp 2.100 Euro. Derzeit sind es 700 Euro Aufwandsentschädigung plus Sitzungsgeld von 75 Euro.

Beim stellvertretenden Vorsitz beläuft sich der Betrag künftig auf rund 1.040 Euro (derzeit: 500 Euro plus Sitzungsgeld). Für die übrigen fünf Verwaltungsratsmitglieder sind es ab 2026 jeweils zirka 780 Euro (derzeit: 400 Euro plus Sitzungsgeld). Die Vergütungen hat der Rundfunkrat festgesetzt und in der RBB-Satzung verankert. Das vom Personalrat entsandte Mitglied muss für die Verwaltungsratsarbeit so freigestellt werden, dass diese angemessen auszuüben ist.

Ab 2026 gelten für die Verwaltungsratsmitglieder zudem neue Haftungsvorgaben, was im RBB-Staatsvertrag festgelegt wurde. Verstoßen sie schuldhaft gegen ihre Pflichten, haften sie für entstandene Schäden. Dies gilt seit März bereits für die Rundfunkratsmitglieder. Sofern der RBB für die Mitglieder beider Gremien eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, was unklar ist, dürfen festgestellte Schäden daraus aber nicht vollständig ersetzt werden. Die Gremienmitglieder müssen laut der Staatsvertragsnovelle einen „angemessenen Selbstbehalt“ tragen. Möglich ist, sich gegen das persönliche Haftungsrisiko privat zu versichern.

Ab Anfang 2026 wird die Arbeit des RBB-Verwaltungsrats außerdem transparenter. Dann müssen die Tagesordnungen der Sitzungen genauso veröffentlicht werden wie die wesentlichen Ergebnisse und die Anwesenheit. Die letzten beiden Punkte gelten auch für mögliche Ausschüsse des Gremiums.

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