ARD: Eckpunkte für Altersversorgung

Weg in die Absicherung für Neueingestellte ist frei

Nach mehrjährigen Verhandlungen hat sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit der ARD auf Eckpunkte zur Sicherung der Altersversorgung in den Rundfunkanstalten verständigt. Zur Einigung sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke: „Klar ist, den Beschäftigten wird einiges abverlangt, weil die Rundfunkanstalten, auch getrieben durch den politischen Diskurs, harte Einschnitte gefordert haben. Wir konnten allerdings manche Zumutung abwehren und einiges verbessern.“

Eine Neuregelung war notwendig geworden, weil die ARD die Versorgungstarifverträge (VTV) Ende 2016 gekündigt hatte. Neueingestellte stehen seither ganz ohne Altersversorgungsleistungen da, die ungeklärte Betriebsrentenfrage belastete zudem seit Jahren alle Entgeltverhandlungen.

Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass die Betriebsrenten anders als bisher künftig geringer steigen als die Gehälter, sie bleiben aber – anders als von der ARD ursprünglich gefordert – an die Tarifsteigerungen gekoppelt und dadurch inflationsgeschützt. So sollen die Versorgungszusagen im Vergleich zu den jeweiligen Entgeltsteigerungen in Zukunft um ein Prozent niedriger ausfallen. Mehr als ein Prozent Verlust pro Jahr gegenüber der Gehaltserhöhung ist dabei ausgeschlossen. ver.di konnte zudem erreichen, dass bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Betriebsrente geringere Abschläge fällig werden: Betrugen diese bisher zwischen zehn und 15 Prozent pro Jahr, sind es künftig etwa vier Prozent bei 30 versorgungsfähigen Dienstjahren zum Renteneintritt.

Eine weitere, wichtige Vereinbarung sieht vor, dass auch Beschäftigte, die seit Anfang 2017 für eine ARD-Rundfunkanstalt arbeiten, einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung erhalten. Das bisherige Altersversorgungssystem wird dabei für Neueingestellte umgestellt: Statt der bisherigen Betriebsrenten mit Leistungszusagen werden laufend an der Gehaltshöhe bemessene Beiträge zum Aufbau einer Altersversorgung vom Arbeitgeber entrichtet. Dies gilt nach den vereinbarten Eckpunkten endlich auch für befristet Beschäftigte.

Für sämtliche Neuregelungen gilt als Voraussetzung, dass diese auf Druck von ver.di 15 Jahre lang vor Veränderungen und politischen Eingriffen geschützt sind.

„Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder für eine verlässliche Finanzierung sorgen und das Mantra der Beitragsstabilität ad acta gelegt wird. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag nachkommen und zudem immer mehr Aufgaben erfüllen soll, dann braucht es auch eine entsprechende Finanzierung“, forderte Werneke.

Die vereinbarten Eckpunkte sollen bis zum 31. Juli 2017 in Tarifverträge für die jeweiligen ARD-Rundfunkanstalten sowie die Deutsche Welle überführt werden.


Zur Pressemitteilung auf verdi.de

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Warnstreik bei der Süddeutschen Zeitung

Für die zweite Tarifverhandlungsrunde am 25. Juli 2024 hatten die Verhandler*innen des Zeitungsverlegerverbandes BDZV der dju in ver.di ein Angebot zu Tariferhöhungen angekündigt. Gehalten haben sie das Versprechen nicht. Konkrete Zahlen zur Tariferhöhung blieb der BDZV schuldig. Stattdessen stellte er Gegenforderungen zum Nachteil der Zeitungsredakteur*innen. Heute streikten dagegen über 100 Beschäftigte der Süddeutschen Zeitung. In Nürnberg gab es eine Aktive Mittagspause vor dem Verlag Nürnberger Presse.
mehr »

Süddeutsche ohne Süddeutschland?

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) will sich aus der Regionalberichterstattung in den Landkreisen rund um München weitgehend zurückziehen. Am Mittwoch teilte die Chefredaktion der SZ zusammen mit der Ressortleitung den rund 60 Beschäftigten in einer außerordentlichen Konferenz mit, dass die Außenbüros in den Landkreisen aufgegeben werden und die Berichterstattung stark zurückgefahren wird. Dagegen wehrt sich die Gewerkschaft ver.di.
mehr »

Breiter Protest für Rundfunkfinanzierung

Anlässlich der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) in Leipzig fordert ver.di die Fortführung des Reformdiskurses über die Zukunft öffentlich-rechtlicher Medienangebote und über die Strukturen der Rundfunkanstalten. Die notwendige Debatte darf die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten jedoch nicht daran hindern, ihren vom Bundesverfassungsgericht zuletzt im Jahr 2021 klargestellten Auftrag auszuführen: Sie müssen im Konsens die verfassungsmäßige Rundfunkfinanzierung freigeben.
mehr »

Games: Welcome to Planet B

Die Bürgermeisterin muss sich entscheiden: Soll zuerst ein Frühwarnsystem vor Springfluten eingerichtet oder neue Möglichkeiten zum Schutz vor Hitze geplant werden? Und sollen diese neuen Schutzmaßnahmen besonders günstig oder lieber besonders nachhaltig sein? Was wie Realpolitik klingt ist ein Computerspiel. Denn immer mehr Games setzten sich auch mit Umweltthemen auseinander.
mehr »