Arg gebeutelte Frankfurter Rundschau

FRANKFURT / MAIN. Erst wurden zwei Buchstaben geklaut, dann war plötzlich der Geschäftsführer weg. In die arg gebeutelte Frankfurter Rundschau will auch nach der Übernahme durch die SPD-Medienholding DDVG keine Ruhe einkehren. Und jetzt mucken auch noch die Freien auf, weil ihnen die Honorare gekürzt wurden.

Weil sein Kopf in der „Brüllleiste“ das „UN“ von UNABHÄNGIG verdeckte, wurde Woody Allen umgehoben und hat dabei „versehentlich“ die beiden Buchstaben mitgenommen. Keinem ist das aufgefallen, so dass aus der Deutschland-Ausgabe vom 3. August eine ABHÄNGIGE Zeitung wurde. So die Darstellung der Chefredaktion. Die 60.000 Exemplare wurden eingestampft und die Leser gingen leer aus.

Ende August dann die „einvernehmliche“ Trennung von Geschäftsführer Günter Kamissek. Betriebsratschef Viktor Kalla hat dafür keine Erklärung und bedauert, dass Kamissek mitten im Sanierungsprozess das Blatt verlässt. Die Frankfurter Spatzen pfeifen es vom Rundschau-Dach: Zwischen DDVG-Leitung und FR-Geschäftsführung stimmt die Chemie nicht. Die Vorstellungen über den Redaktionsetat liegen weit auseinander. Zudem wurden Kamissek mit den beiden Springer-Managern Michael Meyer-Böhm und Sönke Reimers zwei „Wachhunde“ zur Seite gestellt. Auch dass sich DDVG-Geschäftsführer Jens Berendsen inzwischen mit eigenem Büro und in Dauerpräsenz bei der FR häuslich eingerichtet hat, sorgt für Verstimmung.

Aus einzelnen Ressorts hören Freie immer öfter, dass der Etat für dieses Jahr ausgeschöpft sei und keine Artikel mehr gekauft werden können. Feste Freie ärgern sich, weil sie zum Teil drastische Kürzungen der Honorare und Pauschalen hinnehmen müssen. Die hessische dju schätzt, dass die FR allenfalls 15.000 bis 20.000 EUR einspare, viele Freie aber bis zu 50 Prozent weniger Einkünfte haben. Bei einem ersten Treffen diskutierten betroffene Freie über die Möglichkeit eines Haustarifvertrages oder den Weg über das Urheberrechtsgesetz, um zu gemeinsamen Vergütungsregeln zu kommen. Letzteres wurde favorisiert. Allerdings halten alle Beteiligten kollektive Verhandlungen nur dann für sinnvoll, wenn dieser Weg von der Mehrzahl aller festen Freien bei der FR mitgegangen wird.

dib

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

8,6 Prozent mehr für UCI-Beschäftigte  

Nach insgesamt fünf Verhandlungsrunden mit dem Kinokonzern UCI hat ver.di jetzt ein Tarifergebnis für die rund 600 Beschäftigten vereinbart. Demnach steigen die Löhne rückwirkend ab Januar 2023 in zwei Schritten um insgesamt 8,6 Prozent. „Mit dem Tarifergebnis ist es gelungen die hohe Inflation auszugleichen und einen Reallohnverlust abzuwenden", sagte ver.di-Verhandlungsführerin Martha Richards. Dazu hätten die Warnstreikaktionen an sieben Standorten beigetragen.
mehr »

Freie Fotografen bei der dpa streiken

Über 60 freie Fotografen und Videografen, die für die dpa arbeiten, streiken am 1. und 2. Mai bis 24 Uhr. Mit dem Warnstreik, zu dem ver.di und der DJV aufgerufen haben, fordern die Fotografen angemessene und faire Honorare für ihre weltweit genutzten journalistischen Inhalte. Die bislang gezahlten Stunden- bzw. Tagessätze entsprächen in keiner Weise den Anforderungen, heißt es unter fairehonorare.de. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 11. Mai statt. 
mehr »

RBB: Warnstreik mit Programmausfällen

Ein ganztägiger Warnstreik beim RBB hat am 20. April wieder für erhebliche Einschränkungen im Programm gesorgt. ver.di und DJV hatten alle festen und freien Mitarbeitenden sowie die Auszubildenden dazu am Vortag der nächsten Runde der Tarifverhandlungen aufgerufen. Während man beim RBB auf der Stelle trete, gebe es bei allen anderen ARD-Anstalten eine Einigung, monierte ver.di. Das RBB-Programm war schon einmal im Januar massiv durch einen Warnstreik eingeschränkt worden. Bei der Deutschen Welle gab es eine Protestaktion gegen die Streichung des Deutschen Programms einhergehend mit Arbeitsplatzverlusten.
mehr »

Medien und Recht: Was sind Texte, Fotos und Videos eigentlich wert?

Welche Vergütung für ein Werk ist angemessen und wie hoch ist sie, wenn das Urheberrecht verletzt wurde? Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) soll das Einkommen von Kreativen sichern, indem es verhindert, dass Werke wie Texte, Fotos oder Videos ohne Erlaubnis verwendet werden. Denn bei geistigen Leistungen ist die Gefahr groß, dass sich andere einfach an ihnen bedienen und die Ur-heber*innen leer ausgehen. Aber selbst wenn eine Erlaubnis erteilt wurde, ein Werk zu nutzen, muss die Vergütung „angemessen“ sein. Ist dies nicht der Fall, können Urheber*innen verlangen, dass der Vertrag dahingehend geändert wird, dass sie eine angemessene Vergütung erhalten, selbst wenn im Vertrag etwas…
mehr »